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Neues vom Komitee Eigenmietwert-Nein

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr

Während die Mühlen in Bern bezüglich Eigenmietwertabschaffung bedauerlicherweise nur auf Sparflamme mahlen, gelangen wir heute mit einer speziellen Bitte an Sie. Einem ebenfalls betroffenen Steuerzahler, welcher auch mit der vom Grossen Rat des Kantons Aargau beschlossenen, pauschalen Eigenmietwerterhöhung konfrontiert ist, geben wir mit diesem Newsletter die Gelegenheit sich direkt an Sie zu wenden:

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Liebe UnterstützerInnen im Kampf gegen den Eigenmietwert!

Ich halte das Dekret, mit welchem der Grosse Rat des Kantons Aargau per Steuerperiode 2016 die Eigenmietwerte pauschal und prozentualweise angepasst hat, nach wie vor für bundesrechts- und kantonsverfassungswidrig. Nachdem das Verwaltungsgericht Aargau bereits Ende 2016 entschieden hat, das Dekret sei zulässig, verpasste der damalige Beschwerdeführer die Frist vor Bundesgericht, sodass nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob das - ganze 166'000 Eigenheimbesitzer im Kanton betreffende - Eigenmietwertdekret rechtmässig ist.

Allerdings kann jeder seine private Steuerveranlagung anfechten und diese ggf. bis vor Bundesgericht ziehen. Und genau dies habe ich nun getan. In meiner Gemeinde beträgt der Eigenmietwertaufschlag 21% und ist damit eine der am härtestesten betroffenen Gemeinden im Kanton Aargau. Für mich steht bereits heute fest, dass ich den Rechtsmittelweg bis vor Bundesgericht beschreiten werde - was aller Voraussicht nach auch nötig wird, hat das Verwaltungsgericht Aargau doch bereits einmal im Sinne des Dekrets entschieden, womit fast nur noch ein Machtwort aus Lausanne helfen kann.

Als Steuerpflichtiger werde ich über die drei Instanzen (2x innerkantonal - 1x Bundesgericht) von MLaw Artur Terekhov, Inh. AT Recht Steuern, 8102 Oberengstringen (www.at-recht-steuern.ch) aus politischer Sympathie in der Eigenmietwertfrage zu einem Vorzugstarif vertreten. Gleichwohl ist die Höhe der Vertretungskosten für mich als Privatperson nicht zu vernachlässigen. Ausserdem kämen bei einer Niederlage vor Bundesgericht weitere Kosten dazu (im schlimmsten Fall total ein höherer vierstelliger Betrag).

Da das Urteil allerdings nicht nur mir als Steuerpflichtigen nützen könnte, sondern Auswirkungen auch auf Sie (und gesamthaft 166'000 Eigenheimbesitzer im Kanton Aargau) haben dürfte, bitte ich Sie höflich, dass Sie mich mit einem finanziellen Beitrag bei der Prozessführung unterstützen und mir als Beschwerdeführer wertvolle, solidarische Rückendeckung geben.

Freundliche Grüsse
Der Beschwerdeführer aus Bünzen
(Name dem Komitee bekannt)


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Alle bis zum 31.03.2020 bei uns auf dem Konto mit der IBAN CH29 0900 0000 8919 5691 6 eingehenden Spenden werden wir ausschliesslich und vollumfänglich im Interesse des vorerwähnten Rechtsstreites einsetzen und danken im Voraus für eure Grosszügigkeit. Bleiben wir im Kampf gegen den Eigenmietwert verbunden!

Freundliche Grüsse
Walter Richner, Robert Jäk, Rolf Haberthür und Stefan Treier
Komitee Eigenmietwert-Nein


Unser Spendenkonto bei der Postfinance

Konto-Bezeichnung: Komitee Eigenmietwert-Nein, CH-5636 Benzenschwil
Konto-Nummer: 89-195691-6
IBAN: CH29 0900 0000 8919 5691 6