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Neues vom Komitee Eigenmietwert-Nein

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr

Vor gut 4 Jahren haben wir unseren Kampf zur Abschaffung des Eigenmietwerts begonnen. Leider ist auch heute noch nicht absehbar, wann wir dieses Ziel erreichen werden. Damals haben wir uns auch für die Einführung einer Härtefallregelung im Kanton Aargau eingesetzt. Heute müssen wir feststellen, dass dieses Anliegen in den Aarauer Schubladen in Vergessenheit geraten ist.
Es ist höchste Zeit, dass dieses Dornröschendasein ein Ende hat. Deshalb haben wir uns letzte Woche an Regierungsrat Dieth gewandt und wollten von ihm wissen, warum in Sachen Umsetzung der Härtefallregelung im Aargau Nichts vorliege.
Das Original können Sie hier als PDF herunterladen.
Dieses E-Mail ging auch an die Grossratspräsidentin, die zuständigen Grossratskommissionen, das Parlamentsbüro und die beiden aargauischen Ständeräte.
Ein weiteres Mail mit dem gleichen Inhalt liessen wir der Aargauer Zeitung zukommen, welche dieses Thema aufgriff und einen Artikel mit der Hauptaussage «Der Kanton muss endlich eine Härtefallregelung vorlegen» publizierte.
Die ablehnende Stellungnahme des Vorstehers des kantonalen Steueramtes, Herrn Dave Siegrist, welcher uns im Auftrag von Herrn Dieth geantwortet hat, liegt uns vor. Lesen Sie selbst.
Wir sind der Meinung, dass der Kanton seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und damit vermutlich eine stattliche Zahl an Steuerzahlern weiterhin hängen lässt.
Wir geben uns deshalb mit der Antwort aus Aarau nicht zufrieden und haben gestern nachgestossen. Wir sind absolut der Meinung, dass der Kanton freie Hand hat bei der Umsetzung einer Härtefallregelung, welche sich im Rahmen von andern Kantonen bewegt. Härtefallregelungen kennen zum Beispiel die Kantone Luzern, Zürich, St. Gallen und Obwalden. Die beiden Letztgenannten haben diese ums Jahr 2016 eingeführt.
Hier ein Ausschnitt aus unserem E-Mail vom 21.11.2020:
Ausschnitt-aus-der-Antwort-an-die-Herren-Dieth-und-Siegrist-21.11.2020
Bleiben Sie dran. Wir werden Sie auf unserer Website über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüsse und beste Gesundheit
Walter Richner, Robert Jäk und Rolf Haberthür
Komitee Eigenmietwert-Nein

PS
Dass wir mit unserer Forderung vor vier Jahren, wonach die pauschale Erhöhung des Eigenmietwerts durch den Grossen Rat rückgängig zu machen sei, Recht hatten, beweist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. September 2020.
Der Kampf geht weiter.

Unser Spendenkonto bei der Postfinance

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