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Neues vom Komitee Eigenmietwert-Nein

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr

Wir freuen uns, Ihnen bereits den 20. Newsletter zuzustellen, in diesem Sinne eigentlich eine Art Jubiläum. Natürlich sind wir insofern nicht stolz auf diese Zahl, beweist sie doch auf ihre Art eindrücklich, dass es weiterhin ein sehr langer Weg werden wird, bis wir unsere Ziele erreicht haben werden.
Seit 6 Jahren sind wir bereits aktiv und etwas Zählbares hat sich leider immer noch nicht ergeben. Im Gegenteil: Die Situation könnte sich durch das drohende neue Schätzungsverfahren weiter verschärfen.

Aargau

Das Studium der vom Regierungsrat des Kantons Aargau am 25. Februar 2022 vorgestellten Vorlage, weist massive Mängel auf. Das Komitee Eigenmietwert-Nein hat seine Stellungnahme dem Departement Finanzen und Ressourcen heute zugestellt. Lesen Sie selbst.

Das ist unsere Hauptaussage
Die von uns verlangte Härtefallregelung führt dazu, dass im Einzelfall der Eigenmietwert unter die 60%-Marke fällt. Dies ist so gewollt, denn nur mit dieser Massnahme können Härtefälle überhaupt entschärft werden. Der Beweis liegt in Form von harten Zahlen auf Basis des zürcherischen Modells vor.

Wir haben uns in unserer Stellungnahme bewusst nur auf den Aspekt der fehlenden Härtefallregelung konzentriert. Es ist gut möglich, dass auch die übrigen neuen Verfahren problembehaftet sind. Dies wird die spätere Diskussion ab etwa Ende Mai 2022 zu diesem Thema zeigen.

Herzliche Grüsse und frohe Ostern
Walter Richner, Robert Jäk und Rolf Haberthür
Komitee Eigenmietwert-Nein

Unser Spendenkonto bei der Postfinance

Konto-Bezeichnung: Komitee Eigenmietwert-Nein, CH-5636 Benzenschwil
Konto-Nummer: 89-195691-6
IBAN: CH29 0900 0000 8919 5691 6