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Neues vom Komitee Eigenmietwert-Nein

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr

Aargau

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 25. Februar 2022 seine Pläne für die Umsetzung eines neuen Schätzungsverfahrens vorgestellt, mit dem Ziel, die gemäss Verwaltungsgericht illegale Situation zu bereinigen. Diese Absicht kann man natürlich nicht kritisieren, denn niemand kann daran Interesse haben, dass der Eigenmietwert mit falschen Grundlagen berechnet wird.
Leider war es auch voraussehbar, dass dieses neue Verfahren im Schnitt zu höheren Steuern führen würde (je ca. 60 Millionen für den Kanton und die Gemeinden). So weit so gut.
Was aber in keinem Fall hingenommen werden kann, dass in dieser Situation gemäss Vorlage des Regierungsrates weiterhin auf eine Härtefallregelung verzichtet werden soll. Durch diese Erhöhung - im Durchschnitt 520 Franken - verschärft sich die Situation, insbesondere für Rentner, in beträchtlichem Masse. In manchen Fällen sogar bis zur Untragbarkeit.
Die Begründung für diese ablehnende Haltung ist absolut einseitig: Man müsse die Vorgaben der Bundesverfassung einhalten. Aber genau diese gibt in Art. 108 Wohnbau- und Wohneigentumsförderung vor, dass der Bund den Bau und den Erwerb von Wohneigentum fördert und nicht gefährdet. Zudem ist (ebenfalls gemäss Bundesverfassung) ein Gesetz so zu gestalten, dass die darin deklarierte Steuer in jedem Fall der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlenden Rechnung trägt.

Wir fordern deshalb mit Nachdruck


Die Vorlage muss mit der nach Zürcher Vorbild ausgestalteten Härtefallregelung ergänzt werden.


Wie können Sie uns bei dieser Forderung unterstützen?
  1. Wenn Sie einen Leserbrief an Ihre Tageszeitung schreiben
  2. Wenn Sie diesen Newsletter an Ihnen bekannte Grossräte weiterleiten
  3. Wenn Sie an der Online-Befragung des Kantons mitmachen
  4. Wenn Sie Ihren Kommentar zu diesem Thema auf unserer Website hinterlegen
  5. Wenn Sie dieses Thema in den sozialen Medien aufgreifen
Wir freuen uns auf jede Reaktion von Ihrer Seite.

Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Petition vor mittlerweile 6 (!!!) Jahren, welche u.A. die Einführung einer Härtefallregelung verlangte. Sogar der Grosse Rat hat unsere Forderung aufgenommen und die Regierung beauftragt, etwas zu unternehmen. Und was ist bisher geschehen?

NICHTS

Schweiz

Auch schweizweit tut sich etwas. Zur Zeit hat die WAK-N zusätzliche Aufträge erteilt, damit der Systemwechsel mehrheitsfähiger zu gestalten. Während der geplanten Mai-Sitzung soll das Geschäft weiter beraten werden.
Wir brauchen offenbar weiterhin Geduld und die Hoffnung stirbt zuletzt.

Freundliche Grüsse
Walter Richner, Robert Jäk und Rolf Haberthür
Komitee Eigenmietwert-Nein

Unser Spendenkonto bei der Postfinance

Konto-Bezeichnung: Komitee Eigenmietwert-Nein, CH-5636 Benzenschwil
Konto-Nummer: 89-195691-6
IBAN: CH29 0900 0000 8919 5691 6