Wichtig
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat aufgrund der neusten Bundesgerichtsentscheide die Härtefallregelung vom 21. Juni 1999 per sofort aufgehoben. Diese bedeutet, dass Härtefälle in diesem Kanton nicht mehr anerkannt werden. Damit hebt er in vorauseilendem Gehorsam eine wirksame, soziale und gerechte Praxis auf und verstösst damit gegen den Artikel 108 der Bundesverfassung. Aus unserer Sicht gilt diese Einschätzung auch für die fragwürdigen Entscheide des Bundesgerichts.
Sie können deshalb den nachfolgenden Rechner zwar weiterhin nutzen, aber das Ergebnis und ein entsprechendes Gesuch als Härtefall zu gelten, wird bei den Steuerbehörden wird wohl nur noch auf taube Ohren stossen.
Wie geht es bezüglich Härtefallregelungen generell weiter?
SP-Co-Chef und Nationalrat Cédric Wermuth (37) hat aufgrund des Bundesgerichtsurteils in der vergangenen Sommersession ein Postulat eingereicht. Darin fordert er den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zu untersuchen, wie eine verfassungskonforme Lösung für Härtefalle geschaffen werden könnte.
Nun hat der Bundesrat diese Woche auf Wermuths Vorstoss geantwortet. Er empfiehlt den Vorstoss zur Annahme. Der Bundesrat will allerdings zuerst den Ausgang der Diskussion um die generelle Abschaffung des Eigenmietwerts abwarten.
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