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Wir wollen auf eidgenössischer Ebene
- Die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen,
- auf die bisherigen Abzugsmöglichkeiten verzichten und
- die Förderung von Energie-Massnahmen über direkte Subventionierung organisieren (nicht als Abzug bei den Steuern)
Die Vorteile dieser Änderungen
- Das Steuersystem wird effizient
Es wird niemand durch Steuerabzüge gefördert, der diese Förderung nicht benötigt. Wohneigentumsförderung soll direkt und nicht über steuerliche Anreize geschehen.
- Das Steuersystem wird vereinfacht
Die bürokratischen und aufwendigen Eigenmietwertschätzungen entfallen.
- Das System ist gerechter als das heutige
* Alle Wohneigentumbesitzenden werden gleich behandelt.
* Für Mietende und Eigentümer/-innen gelten dieselben Regeln.
* Es gibt keine kantonalen oder kommunalen Unterschiede.
* Wer nur über ein kleines Einkommen verfügt (z.B. Rentnerinnen und Rentner) wird nicht durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens steuerlich überbelastet (Es sind keine Härtefallregelungen mehr notwendig).
* Das Abzahlen der Hypothek wird belohnt und nicht mehr bestraft.
- Das schweizerische Finanzsystem wird stabilisiert
Durch den (bisher wegfallenden) Anreiz, Hypotheken zu amortisieren, wird die hohe Verschuldung pro Kopf reduziert.
Wir wollen auf kantonaler Ebene (Aargau)
- Eine Härtefallregelung nach Zürcher Vorbild:
– wirksam (effektive Entlastung bei Härtefällen),
– in Easytax integriert
- Die Steuerpflichtigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen