Aktuell

Aargau – 17. März 2026

Der Staat rechnet die Eigentümer theoretisch reich und kassiert

Die jüngste massive Erhöhung der amtlichen Liegenschaftswerte im Kanton Aargau wirkt auf viele Hausbesitzer wie ein stiller staatlicher Raubzug auf die Sparsamen. Nicht, weil ihre Immobilien plötzlich besser, grösser oder wertvoller geworden wären, sondern weil der Staat durch eine rein administrative Neubewertung einen fiktiven Vermögenszuwachs erzeugt, der in der Realität nicht existiert. Die Betroffenen haben nichts getan: keine Renovation, keine Erweiterung, keine Wertsteigerung durch eigenes Zutun. Und dennoch werden sie so behandelt, als hätten sie über Nacht ein grosses Vermögen aufgebaut – ein Vermögen, welches sie weder realisieren noch nutzen können, ausser indem sie dafür mehr Steuern zahlen.

Die Folgen dieser Neubewertung sind erheblich:

  • höheres steuerbares Vermoegen (Steigerungen von +80% sind keine Ausnahme)
  • höherer Eigenmietwert – kurz bevor er abgeschafft wird
  • höheres steuerbares Einkommen
  • höherer Steuerdruck in Gemeinde und Kanton
  • erhebliche Mehrbelastung für Familien, Pensionierte und Mittelstand

All dies geschieht ohne jeden realen Mehrwert für die Betroffenen. Die Begründung, die alten Werte seien veraltet, mag technisch korrekt sein, doch sie verschleiert den Kern des Problems: Die Neubewertung bildet keine realen Vermögensverhältnisse ab, sondern ist ein politisch-administrativer Eingriff, der die Steuerbasis massiv verbreitert, ohne dass die Betroffenen irgendeinen Einfluss darauf haben. Es entsteht der Eindruck, dass der Staat sich durch eine theoretische Zahl reicher macht – und die Bürgerinnen und Bürger sollen die Rechnung bezahlen.

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, sinkender Kaufkraft und stagnierender Einkommen wirkt diese Massnahme wie ein Schlag ins Gesicht all jener, die ihr Eigenheim nicht als Spekulationsobjekt, sondern als Lebensraum betrachten. Ein fiktiver Wertzuwachs ist kein Einkommen. Er ist kein Vermögen, das man nutzen, beleihen oder verkaufen könnte. Er ist eine Zahl auf Papier, die einzig dazu dient, die Steuerlast zu erhöhen.

Zu diesem Unmut kommt ein weiterer Punkt hinzu: Im September 2025 hat das Schweizervolk die Eigenmietwertbesteuerung mit 57% Zustimmung abgeschafft. Ein klarer demokratischer Entscheid, ein eindeutiger Auftrag. Doch statt diesen Volkswillen umzusetzen, wird die Abschaffung auf die lange Bank geschoben. Die offizielle Begründung lautet, einige Bergkantone bräuchten mehr Zeit, um die neue Objektsteuer gesetzlich auszugestalten. Das Resultat ist ein politisches Paradox: Das Volk hat entschieden, die Politik zaudert, die Verwaltung bremst – und die Betroffenen zahlen weiter.

Noch irritierender ist, dass in einigen Kantonen der Eigenmietwert in der Uebergangszeit nicht etwa reduziert oder eingefroren, sondern sogar noch erhöht wird. Ein Steuerinstrument, das demokratisch abgeschafft wurde, wird also vor seinem Ende noch einmal verschärft. Das wirkt wie ein doppelter Affront: gegen den Volkswillen und gegen die betroffenen Hausbesitzer. Es entsteht der Eindruck, dass die Zeitspanne zwischen Abstimmung und Umsetzung genutzt wird, um noch einmal möglichst viel herauszuholen – obwohl die Legitimation dieses Instruments bereits entzogen wurde.

Ein weiterer Frustpunkt: Auch sechs Monate nach der Abstimmung existiert noch immer kein verbindlicher Zeitpunkt fuer die Umsetzung. Keine Frist, kein Zeitplan, keine klare Kommunikation. Stattdessen bleibt alles vage, während die Betroffenen weiterhin zahlen – und in manchen Kantonen sogar mehr als zuvor. Dass ein demokratisch abgeschafftes System ohne Not weiterbesteht, untergräbt das Vertrauen in die politische Verlässlichkeit. Es entsteht der Eindruck, dass die Verzögerung nicht technischer Natur ist, sondern fiskalisch motiviert: Solange der Eigenmietwert existiert, generiert er Einnahmen.

Damit stellen sich zwei grundlegende Fragen, die viele Menschen umtreiben:

  • Wie kann ein Staat einen fiktiven Wertzuwachs besteuern, der für die Betroffenen keinerlei realen Nutzen hat?
  • Wie kann ein demokratisch abgeschafftes System weiterbestehen – und in dieser Zeit sogar noch zusaetzlich belastet werden?

Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, wird die Neubewertung als das empfunden, was sie für viele ist: Eine versteckte Steuererhöhung, verpackt in technokratische Begriffe, aber mit sehr realen finanziellen Folgen.

(c) 2026 RJ
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Aargau – 17. März 2026

Wir haben am 14. März bei den Ständeräten des Kantons Aargau den Stand für die Umsetzung der Abschaffung des Eigenmietwerts nachgefragt:
______________

Sehr geehrte Frau Ständerätin Binder-Keller
Sehr geehrter Herr Ständerat Burkart

Am 28.September hat das Schweizer Volk mit unerwarteter Deutlichkeit der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. 
Im Nachgang wurde von Bundesrätin, Frau Karin Keller-Sutter als Einführungsjahr 2028 angegeben.
Wir und offenbar auch einige Finanzexperten befürchten, dass sich dieser Termin nicht einhalten lässt. Jedenfalls ist es über dieses Thema wieder sehr ruhig geworden und man hört auch Nichts von Plänen und Umsetzungsbemühungen der betroffenen Behörden auf Bundes- und Kantons-Ebene.

Als Vertreter des Kantons Aargau bitten wir Sie deshalb eindringlich, in dieser Sache aktiv zu werden und den Stand dieses Geschäfts zu überprüfen: 

  • Welche Pläne und Umsetzungsarbeiten sind auf Bundesebene gestartet worden?
  • Wie ist der Stand auf Kantonsebene?
  • Gibt es offene Problemstellungen, die gelöst werden müssen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Prozess zu beschleunigen?

Vielen Dank für Ihre diesbezügliche Bemühungen.

Freundliche Grüsse
Walter Richner

______________

Hier die Antwort von Herrn Ständerat Thierry Burkart:

______________

Sehr geehrter Herr Richner

Besten Dank für Ihre Zuschrift.

Gerne versuche ich Ihre Fragen wie folgt zu beantworten:

Bei beiden Vorlagen, dem Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und dem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, das Datum des Inkrafttretens festzulegen. Der Bundesrat wird seinen diesbezüglichen Entscheid voraussichtlich im 2. Quartal 2026 fällen.

Die Kantone sind verpflichtet, ihre Steuergesetze auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hin anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt können sie auch die neue Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften erheben, wenn sie die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen haben.

In Bezug auf die konkreten Umsetzungsarbeiten auf Stufe Kanton bitte ich Sie, sich direkt an den Kanton Aargau zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen zu dienen.

Mit freundlichen Grüssen
Thierry Burkart


Aargau – 14. Januar 2026

Erfahrungen eines Freundes:
Als Antwort auf eine Einsprache, (nach Vorlage des HEV eingereicht) erhält man zunächst nur Kopien der Schätzungsformulare. Da diese Zahlen schwer interpretierbar sind (keine Erklärungen und Kommentare, fehlende/falsche Masseinheiten, z. B.: In der Rubrik, „Flächenmass/Volumenmass“ ist eine SIA-Norm angegeben!), wird man dann um präzisere Angaben bitten. Dann kommt als Antwort ein Mail mit allgemeinem „Bla-Bla“. Verlangt man dann konkrete Zahlen zu verschiedenen in der Schätzung genannten Positionen, erhält man den Hinweis auf „Datenschutz“ (!) und wieder keine Zahlen. Dafür erhält man die Aufforderung auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen zu lassen, mit dem Hinweis, dass dieses nicht zwangsläufig zu einer Änderung der amtlichen Schätzung führt. Zum Schluss steht dann noch die drohende Warnung, „dass eine Überprüfung auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann.“ Ich habe den Eindruck, dass man da gegen Windmühlen kämpft und gegen die Bürokratie machtlos ist, zumal die Aargauer Regierung dieses Vorgehen schützt. Sie sagt notorisch: offenbar sind ja 95% der Betroffenen mit den Erhöhungen zufrieden. Ist das ein Wohlstandsproblem oder Behördenverdruss oder Beides?
(RJ)

Aargau – 8. Januar 2026

In der ersten Sitzung des Grossen Rates hat dieser das Postulat, wonach der Eigenmietwert nicht steigen soll, bis er in zwei Jahren abgeschafft wird, überwiesen. Über dieses Geschäft hat gestern das Schweizer Fernsehen in der Sendung ‚Schweiz Aktuell‘ und das Regionaljournal auf SRF-1 berichtet:

Regionaljournal Aargau Solothurn – 7. Januar 2026 – 17.45 Uhr

SRF 1 – Schweiz Aktuell – 7. Januar 2026 – 19.08


Aargau – 6. Dezember 2025   

Die dringliche Sistierung der Erhöhung des EMW durch den Grossen Rat ist wichtig, die grosse Mehrheit hat der Abschaffung ja zugestimmt – aber auch weil die Umsetzung der Abschaffung des Eigenmietwertes per 2028 noch gar nicht in Stein gemeisselt ist – Experten reden von 2029 – 2030. Sollen wir wirklich im Aargau noch 4 Jahre lang den vom Volk abgeschafften, ungerechten Steuerbetrag auf das Bewohnen des Eigentums weiterhin zahlen!!

Die steigenden Immobilienwerte betreffen alle:

  • zuerst die Eigentümer mit höheren Steuern,
  • dann die Mieter mit höheren Mieten!
    Der Staat als Preistreiber, das geht nicht!


    (RJ)


Aargau – 4. Dezember 2025

Wenn Sie für Ihre Einsprache Vergleichswerte aus Ihrer Nachbarschaft benötigen, die Nachbarn aber nicht ‚belästigen‘ möchten, können Sie mit dem Comparis-Tool „Was zahlt die Nachbarschaft“ diese ganz einfach ermitteln.


Aargau – 30. November 2025

FDP und SVP haben am 18. November 2025 ein dringliches Postulat im Grossen Rat an den Regierungsrat überwiesen. Am 16.12.2025 ist die Behandlung geplant. Es geht um die rückwirkende Gesetzesänderung oder Sistierung des Vollzugs der Erhöhung des Eigenmietwerts bis zu dessen definitiver Abschaffung per 2028.


Ausserdem ist jetzt bekannt, welche Daten das aargauische Steueramt bei einer Nachfrage zustellt.
Da ist zuerst das Formale
Bei meinem persönlichen Fall liegen 11 Seiten A4 bei, Total 54 Zahlen. Im Durchschnitt enthält eine Seite also 4.9 Zahlen.
Nun zum Inhalt
Leider kann ich mit den gelieferten Zahlen Nichts anfangen. Es fehlen Erklärungen, Bezugswerte, Formeln, Beispiele, … .
Aus meiner Sicht geht das ‚Trauerspiel‘ leider weiter. Eine weitere Nachfrage ist notwendig. Ein mögliches Nachfrage-Muster können Sie herunterladen.


Aargau – 29. November 2025

Herr Gabriel, der Grossratspräsident hat den Eingang unserer Petiton per Brief bestätigt.
Demgemäss wird der Grosse Rat am 2. Dezember über deren Eingang informiert. Das Thema werde im Rat voraussichtlich an der Sitzung vom 16. Dezember diskutiert.


Aargau – 26. November 2025

Der Online-Bericht in der Aargauer Zeitung.


Aargau – 20. November 2025

Ein Beschwerdeführer hat uns die Rückmeldung des Finanzdepartements zukommen lassen:

Das Verhalten der Behörden zeigt:

    1. Der Steuerzahler ist verpflichtet die Einsprache (zusätzlich) per Post einzureichen.

    1. Der Steuerzahler ist verpflichtet die Einsprache mit Beweisen einzureichen.

    1. Die Steuerbehörde empfiehlt das Hinzuziehen eines (in der Regel kostenpflichtigen) Schätzers (z.B. November 2021 – Fr. 1’184.70 für ein Einfamilienhaus).

    1. Die Steuerbehörde findet es dagegen nicht notwendig, die Verfügung mit Daten zu belegen. Schliesslich mündet die Verfügung früher oder später in einer Steuer-Rechnung. Und wie jeder Rechnungssteller weiss, ist eine Rechnung mit nachvollziehbaren Detailangaben auszustellen.

Wichtig


Aargau – 12. November 2025

      • Einsprache erheben gegen die Schätzungsverfügung wegen mangelnder Transparenz, fehlender Nachvollziehbarkeit und Ungleichbehandlung, zum Beispiel mit der nachfolgenden Mustervorlage.

      • Ihre Freunde, Kollegen, Bekannten und Verwandten auf diese Website aufmerksam machen (per WhatsUp, E-Mail, Telefon, im Gespräch, …).

Wichtiger Hinweis

Wir haben viele E-Mail-Anfragen bekommen, an wen die Einsprache gesendet werden soll. Frau Fluri vom aargauischen Finanzdepartement hat mir heute (12.11.2025) am Telefon darauf geantwortet, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

        • Per Einschreiben an die Adresse:
          Departement Finanzen und Ressourcen
          Tellistrasse 67
          5000 Aarau

        • Achtung
          Per E-Mail senden wird vom Grundstückschätzmat nicht akzeptiert. Diese Aussage des aargauischen Finanzdepartement, dass E-Mails möglich seien, war falsch!

        • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, senden Sie die Einsprache auch dem für Sie zuständigen Gemeindesteueramt.

        • Wenn Sie die Einsprache gemäss der anfänglichen Einsprache-Version bisher nur an das Gemeindesteueramt gesendet haben, empfehlen wir, diese zusätzlich dem Kanton an die obenstehende Adresse zukommen zu lassen.


[Eingeschrieben]
Departement Finanzen und Ressourcen
Tellistrasse 67
5000 Aarau
[Ort], [Datum]

Betreff: Einsprache gegen Schätzungsverfügung – mangelnde Transparenz, fehlende Nachvollziehbarkeit und Ungleichbehandlung

Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich fristgerecht Einsprache gegen die mir zugestellte Schätzungsverfügung vom (xx.xx.xxxx) betreffend die Allgemeine Neuschätzung meiner Liegenschaft (Schätzungs-Nr. xxxxxxx). Die Verfügung weist aus meiner Sicht erhebliche Mängel in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf:

– Fehlende Bewertungsgrundlagen:
Es ist nicht ersichtlich, auf welchen konkreten Marktanalysen, Bewertungsmodellen oder Vergleichswerten die neue Einschätzung basiert. Die Verfügung enthält keine Angaben zu Lagefaktoren, Zustand der Liegenschaft oder zur Berechnungslogik.

– Keine individuelle Begründung:
Die Bewertung erscheint pauschal und automatisiert. Eine nachvollziehbare Erläuterung, wie der neue Wert zustande kommt, fehlt vollständig.

– Unverhältnismässige Wertsteigerung:
Der neue Steuerwert liegt deutlich über dem bisherigen Wert, ohne dass eine entsprechende reale Wertsteigerung stattgefunden hat. Dies wirkt sich direkt auf die Vermögenssteuer aus und ist für mich nicht nachvollziehbar.

– Fehlende Vergleichswerte:
Es fehlen Angaben zu ähnlichen Objekten in der Umgebung, die als Referenz dienen könnten. Ohne diese ist eine objektive Einschätzung nicht möglich.

– Ungleichbehandlung im interkantonalen Vergleich:
Mehrere andere Kantone haben die Erhöhung der Schätzwerte bewusst ausgesetzt, um die Auswirkungen der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts abzuwarten. Der Kanton Aargau hingegen setzt die Erhöhung trotz klarer politischer Signale um – obwohl er finanziell solide dasteht. Diese Vorgehensweise wirkt auf mich widersprüchlich und wenig bürgernah.

Ich fordere daher eine kritische Überprüfung der Bewertungsmethodik und eine Aussetzung der neuen Werte bis zur definitiven Umsetzung der Abschaffung auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüssen

[Vorname Name]
[Adresse]
[Unterschrift]


Schweiz – 29. September 2025

Das Volk hat mit deutlicher Mehrheit entschieden, die Regierung muss nun der Verwaltung die Ziele vorgeben, Prioritäten setzen und die Umsetzung eng überwachen. Das Weglassen von bürokratischem Aufwand wird doch wohl keine Hexerei sein. Die Kantone werden sich ohne Druck nicht bewegen und weiterhin abwarten wollen, statt sich vorzubereiten auf die neue Situation. Zwei Jahre für die Umsetzung ist mehr als Zeit genug, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wir erwarten also die Einführung spätestens per 1.1.2028.


Schweiz – 28. September 2025
Ein historischer Sieg

Komitee Eigenmietwert-Nein
Walter Richner
Robert Jäk
Rolf Haberthür

Hier direkt zu den offiziellen Ergebnissen.


Schweiz – 18.09.2025

Quelle:  https://www.gradiom.ch/de/schweizer-volksabstimmungen/6780/kanton

Jetzt unbedingt JA stimmen! Es soll doch mindestens 52% Ja geben, also los!

Schweiz – 03.09.2025

Die Trendumfragen zeigen zwar Erfreuliches, aber: Das Ergebnis ist noch immer unsicher….

Bitte holt aus eurem Bekanntenkreis jede mögliche JA Stimme —  
es muss ein JA von euch allen geben am 28. September 2025 !

Schweiz – 25.08.2025

Liebe Unterstützer – es muss ein JA von euch allen geben am 28. September 2025

Zur Erinnerung:
Prozentuale Erhöhung der Eigenmietwerte im AG ab 2025 und in ZH ab 2026

Im Kanton Aargau
Bisherige Regelung: Der Eigenmietwert lag meist deutlich unter der Marktmiete.
Neue Regelung ab 2025: Der Eigenmietwert wird pauschal auf 62 % der Marktmiete festgelegt.
Prozentuale Steigerung: Je nach Objekt und bisherigem Wert kann das eine Erhöhung von 20–50 % bedeuten – besonders bei älteren Bewertungen.

Im Kanton Zürich:
Neue Regelung ab Steuerperiode 2026:
Einfamilienhäuser: durchschnittlich +11 %  Eigenmietwert
Stockwerkeigentum: durchschnittlich +10 % Eigenmietwert
Vermögenssteuerwerte steigen sogar noch stärker:
Einfamilienhäuser & Stockwerkeigentum: +48 %
Hinweis: 
Die tatsächliche Veränderung hängt ab von Lage, Alter und Typ der Immobilie. Berechnungen der ZKB zeigen Erhöhungen beim Eigenmietwert um bis 30%.

Mehr auch hier: Kommentar des HEV Winterthur

Entfällt der Eigenmietwert auf Bundesebene, geht der „bittere Kelch der Eigenmietwerterhöhung“ im Kanton Zürich und im Aargau vorbei und die Zürcher und Aargauer Hauseigentümer gehören zu den Gewinnern (ab 2028) – Deshalb unbedingt ein JA am 28. September 2025 für die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwertes.


Weitere Kantone mit Reformabsichten oder laufender Prüfung

      • Luzern: Der Kanton prüft laut internen Berichten eine Anpassung der Steuerwerte für Liegenschaften, insbesondere im Hinblick auf die erwartete Bundesreform. Eine Neubewertung könnte folgen, sollte die Volksabstimmung angenommen werden.
      • Bern: Auch hier laufen Vorbereitungen für eine mögliche Umstellung. Die kantonale Steuerverwaltung hat bereits Szenarien entwickelt, wie eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften umgesetzt werden könnte.
      • St. Gallen: Der Kanton hat signalisiert, dass er sich auf eine Reform einstellen will. Die Diskussion dreht sich um die Vereinfachung der Abzüge und die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Eigentum.
      • Basel-Landschaft: Erste politische Vorstösse wurden eingereicht, um die Bewertungsmethodik zu modernisieren. Die Regierung wartet jedoch die eidgenössische Abstimmung ab, bevor konkrete Schritte erfolgen.
      • Thurgau: Der Kanton hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Auswirkungen der Bundesreform analysieren und kantonale Anpassungen vorbereiten soll.


Schweiz – 22.08.2025 

Ergebnis der 1. SRG Trend Umfrage zur Volkabstimmung am 22. September zum Systemwechsel beim Eigenmietwert

Die Ergebnisse der ersten SRG Trendumfrage sind erfreulich aber noch volatil. 58% der Befragten wollen JA oder eher JA stimmen. Die Gegner werden  nun stärker mobilisieren wollen. Der Gegenwind kommt zum Glück aus einer stark gespaltenen Ecke. Viele der Hauseigentümer von SP, GLP und Grünen haben bereits Eigentum, oder wollen es ihren Nachkommen nicht verwehren. Auch die Argumente mit den Steuerausfällen sind nicht in Stein gemeisselt, viele Verwaltungs Kosten werden noch wegfallen und die Mehreinnahmen durch die Objektsteuer etc. sind auch nicht berücksichtigt.

Bitte mobilisieren Sie ihre Freunde und Bekannten und erklären sie ihnen, weshalb wir JA stimmen müssen. Unsere Argumente kennen sie ja schon lange. 

SRF: Ergebnis der 1. Trend Umfage der SRG


Hier können Sie aktiv mitmachen in den 
überparteilichen Komitees

Team Freiheit:

https://eigenmietwert.team-freiheit.ch/

Ja zu fairen Steuern

Weiteres schweizweites Ja-Komitee:
faire-steuern.ch

Es gibt auch ein aargauisches Ja-Komitee:
faire-steuern-aargau.ch

Auf diesen Websites kann Kampagnenmaterial heruntergeladen werden. Und wir empfehlen Ihnen, sich dort als Befürworter der Abschaffung einzutragen.

Es ist wichtig, dass sich in allen Kantonen Personen finden, die sich für ein Komitee zusammenfinden (z.B. als faire-steuern-bern.ch, faire-steuern-luzern.ch, …).


Schweiz – 21.05.2025 – Die Abstimmung steht fest

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass heute der Bundesrat das Datum für die denkwürdige Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt hat:

Es ist der 28. September 2025

Wichtig

unsere Website ist bald schon 10 Jahre alt und heisst deshalb
„eigenmietwert-nein.ch“, weil wir ihn abschaffen wollen!
Wir empfehlen wir Ihnen dringend, am 28. September 2025 ein überzeugtes Ja in die Urne zu werfen.

Unsere Parole lautet

Das Komitee Eigenmietwert-Nein empfiehlt Ihnen am 28. September 2025 allen die Ja-Parole zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17) und damit zur Abschaffung des Eigenmietwertes.

Bitte konsultieren Sie unser ausführliches Argumentarium.


Bereits greift Hans-Peter Höhn aus Stettfurt in den Wahlkampf ein. Mit einem Auto-Aufkleber wirbt er für ein Ja am 28. 09. 2025:

Für Informationen steht Herr Höhn gerne zur Verfügung:
Hans-Peter Höhn
Freudenbergstrasse 34
9507 Stettfurt
+41 79 404 3933


Und wir freuen uns auch sehr, dass der HEV in seiner Medienmitteilung unsere Argumentation voll übernommen hat:

Der Hauseigentümerverband ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer – am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab – konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.

Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen.
Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich – ganz im Sinne des Föderalismus.

Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.

Medienmitteilung HEV Schweiz – 21.05.2025


Schweiz – 20.12.2024 good-news !

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Endlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss mit dem vollständigen Systemwechsel:

Keine Besteuerung von fiktiven Einkommen mehr wegen dem selbstgenutzten Wohneigentum. Der ungerechte Eigenmietwert wird endlich abgeschafft.

  • Das wird zur Vereinfachung des Steuersystems führen (Ausnahmen).
  • Der Fehlanreiz für die hohe Hypothekar Verschuldung entfällt, Schulden machen wird nicht mehr belohnt und sparen wird nicht mehr bestraft.
  • Das Amortisieren des Hypotheken führt zu Mehreinnahmen beim Staat bezw. zu etwas höheren Steuern der Eigentümer, aber im Gegenzug zu viel grösseren Einsparungen durch Reduktion oder den Wegfall von Zinsen an die Banken, ingesamt wird es das Budget der Hypothekarnehmer entlasten Sparpotential.
  • Mit einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt. Sparpotential
  • Mit dem Wegfall des Eigenmietwertes entfallen konsequenterweise die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für die selbstbewohnte Liegenschaft (Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug). Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
  • Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. (in der Regel) wie bisher abziehen Quotal-restriktiv Rechner.
  • Neu können die Kantone eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einführen, sie sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.

Anregungen und Wünsche für den obigen Text bitte direkt an: robert.jaek(at)eigenmietwert-nein.ch

Gehören Sie zu den Gewinnern oder Verlierern?

Hier gehts zur Parlamentarischen Initiative: Pa.Iv.17.400

Der Weg bis heute war lang, sehr lang……. . Sie finden die Etappen auf dieser Seite.

Wichtiger Hinweis

Wir haben viele E-Mail-Anfragen bekommen, an wen die Einsprache gesendet werden soll. Frau Fluri vom aargauischen Finanzdepartement hat mir heute (12.11.2025) am Telefon darauf geantwortet, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

        • Per Einschreiben an die Adresse:
          Departement Finanzen und Ressourcen
          Tellistrasse 67
          5000 Aarau

        • Achtung
          Per E-Mail senden wird vom Grundstückschätzmat nicht akzeptiert. Diese Aussage des aargauischen Finanzdepartement, dass E-Mails möglich seien, war falsch!

        • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, senden Sie die Einsprache auch dem für Sie zuständigen Gemeindesteueramt.

        • Wenn Sie die Einsprache gemäss der anfänglichen Einsprache-Version bisher nur an das Gemeindesteueramt gesendet haben, empfehlen wir, diese zusätzlich dem Kanton an die obenstehende Adresse zukommen zu lassen.


[Eingeschrieben]
Departement Finanzen und Ressourcen
Tellistrasse 67
5000 Aarau
[Ort], [Datum]

Betreff: Einsprache gegen Schätzungsverfügung – mangelnde Transparenz, fehlende Nachvollziehbarkeit und Ungleichbehandlung

Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich fristgerecht Einsprache gegen die mir zugestellte Schätzungsverfügung vom (xx.xx.xxxx) betreffend die Allgemeine Neuschätzung meiner Liegenschaft (Schätzungs-Nr. xxxxxxx). Die Verfügung weist aus meiner Sicht erhebliche Mängel in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf:

– Fehlende Bewertungsgrundlagen:
Es ist nicht ersichtlich, auf welchen konkreten Marktanalysen, Bewertungsmodellen oder Vergleichswerten die neue Einschätzung basiert. Die Verfügung enthält keine Angaben zu Lagefaktoren, Zustand der Liegenschaft oder zur Berechnungslogik.

– Keine individuelle Begründung:
Die Bewertung erscheint pauschal und automatisiert. Eine nachvollziehbare Erläuterung, wie der neue Wert zustande kommt, fehlt vollständig.

– Unverhältnismässige Wertsteigerung:
Der neue Steuerwert liegt deutlich über dem bisherigen Wert, ohne dass eine entsprechende reale Wertsteigerung stattgefunden hat. Dies wirkt sich direkt auf die Vermögenssteuer aus und ist für mich nicht nachvollziehbar.

– Fehlende Vergleichswerte:
Es fehlen Angaben zu ähnlichen Objekten in der Umgebung, die als Referenz dienen könnten. Ohne diese ist eine objektive Einschätzung nicht möglich.

– Ungleichbehandlung im interkantonalen Vergleich:
Mehrere andere Kantone haben die Erhöhung der Schätzwerte bewusst ausgesetzt, um die Auswirkungen der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts abzuwarten. Der Kanton Aargau hingegen setzt die Erhöhung trotz klarer politischer Signale um – obwohl er finanziell solide dasteht. Diese Vorgehensweise wirkt auf mich widersprüchlich und wenig bürgernah.

Ich fordere daher eine kritische Überprüfung der Bewertungsmethodik und eine Aussetzung der neuen Werte bis zur definitiven Umsetzung der Abschaffung auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüssen

[Vorname Name]
[Adresse]
[Unterschrift]


Schweiz – 29. September 2025

Das Volk hat mit deutlicher Mehrheit entschieden, die Regierung muss nun der Verwaltung die Ziele vorgeben, Prioritäten setzen und die Umsetzung eng überwachen. Das Weglassen von bürokratischem Aufwand wird doch wohl keine Hexerei sein. Die Kantone werden sich ohne Druck nicht bewegen und weiterhin abwarten wollen, statt sich vorzubereiten auf die neue Situation. Zwei Jahre für die Umsetzung ist mehr als Zeit genug, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wir erwarten also die Einführung spätestens per 1.1.2028.


Schweiz – 28. September 2025
Ein historischer Sieg

Komitee Eigenmietwert-Nein
Walter Richner
Robert Jäk
Rolf Haberthür

Hier direkt zu den offiziellen Ergebnissen.


Schweiz – 18.09.2025

Quelle:  https://www.gradiom.ch/de/schweizer-volksabstimmungen/6780/kanton

Jetzt unbedingt JA stimmen! Es soll doch mindestens 52% Ja geben, also los!

Schweiz – 03.09.2025

Die Trendumfragen zeigen zwar Erfreuliches, aber: Das Ergebnis ist noch immer unsicher….

Bitte holt aus eurem Bekanntenkreis jede mögliche JA Stimme —  
es muss ein JA von euch allen geben am 28. September 2025 !

Schweiz – 25.08.2025

Liebe Unterstützer – es muss ein JA von euch allen geben am 28. September 2025

Zur Erinnerung:
Prozentuale Erhöhung der Eigenmietwerte im AG ab 2025 und in ZH ab 2026

Im Kanton Aargau
Bisherige Regelung: Der Eigenmietwert lag meist deutlich unter der Marktmiete.
Neue Regelung ab 2025: Der Eigenmietwert wird pauschal auf 62 % der Marktmiete festgelegt.
Prozentuale Steigerung: Je nach Objekt und bisherigem Wert kann das eine Erhöhung von 20–50 % bedeuten – besonders bei älteren Bewertungen.

Im Kanton Zürich:
Neue Regelung ab Steuerperiode 2026:
Einfamilienhäuser: durchschnittlich +11 %  Eigenmietwert
Stockwerkeigentum: durchschnittlich +10 % Eigenmietwert
Vermögenssteuerwerte steigen sogar noch stärker:
Einfamilienhäuser & Stockwerkeigentum: +48 %
Hinweis: 
Die tatsächliche Veränderung hängt ab von Lage, Alter und Typ der Immobilie. Berechnungen der ZKB zeigen Erhöhungen beim Eigenmietwert um bis 30%.

Mehr auch hier: Kommentar des HEV Winterthur

Entfällt der Eigenmietwert auf Bundesebene, geht der „bittere Kelch der Eigenmietwerterhöhung“ im Kanton Zürich und im Aargau vorbei und die Zürcher und Aargauer Hauseigentümer gehören zu den Gewinnern (ab 2028) – Deshalb unbedingt ein JA am 28. September 2025 für die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwertes.


Weitere Kantone mit Reformabsichten oder laufender Prüfung

      • Luzern: Der Kanton prüft laut internen Berichten eine Anpassung der Steuerwerte für Liegenschaften, insbesondere im Hinblick auf die erwartete Bundesreform. Eine Neubewertung könnte folgen, sollte die Volksabstimmung angenommen werden.
      • Bern: Auch hier laufen Vorbereitungen für eine mögliche Umstellung. Die kantonale Steuerverwaltung hat bereits Szenarien entwickelt, wie eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften umgesetzt werden könnte.
      • St. Gallen: Der Kanton hat signalisiert, dass er sich auf eine Reform einstellen will. Die Diskussion dreht sich um die Vereinfachung der Abzüge und die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Eigentum.
      • Basel-Landschaft: Erste politische Vorstösse wurden eingereicht, um die Bewertungsmethodik zu modernisieren. Die Regierung wartet jedoch die eidgenössische Abstimmung ab, bevor konkrete Schritte erfolgen.
      • Thurgau: Der Kanton hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Auswirkungen der Bundesreform analysieren und kantonale Anpassungen vorbereiten soll.


Schweiz – 22.08.2025 

Ergebnis der 1. SRG Trend Umfrage zur Volkabstimmung am 22. September zum Systemwechsel beim Eigenmietwert

Die Ergebnisse der ersten SRG Trendumfrage sind erfreulich aber noch volatil. 58% der Befragten wollen JA oder eher JA stimmen. Die Gegner werden  nun stärker mobilisieren wollen. Der Gegenwind kommt zum Glück aus einer stark gespaltenen Ecke. Viele der Hauseigentümer von SP, GLP und Grünen haben bereits Eigentum, oder wollen es ihren Nachkommen nicht verwehren. Auch die Argumente mit den Steuerausfällen sind nicht in Stein gemeisselt, viele Verwaltungs Kosten werden noch wegfallen und die Mehreinnahmen durch die Objektsteuer etc. sind auch nicht berücksichtigt.

Bitte mobilisieren Sie ihre Freunde und Bekannten und erklären sie ihnen, weshalb wir JA stimmen müssen. Unsere Argumente kennen sie ja schon lange. 

SRF: Ergebnis der 1. Trend Umfage der SRG


Hier können Sie aktiv mitmachen in den 
überparteilichen Komitees

Team Freiheit:

https://eigenmietwert.team-freiheit.ch/

Ja zu fairen Steuern

Weiteres schweizweites Ja-Komitee:
faire-steuern.ch

Es gibt auch ein aargauisches Ja-Komitee:
faire-steuern-aargau.ch

Auf diesen Websites kann Kampagnenmaterial heruntergeladen werden. Und wir empfehlen Ihnen, sich dort als Befürworter der Abschaffung einzutragen.

Es ist wichtig, dass sich in allen Kantonen Personen finden, die sich für ein Komitee zusammenfinden (z.B. als faire-steuern-bern.ch, faire-steuern-luzern.ch, …).


Schweiz – 21.05.2025 – Die Abstimmung steht fest

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass heute der Bundesrat das Datum für die denkwürdige Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt hat:

Es ist der 28. September 2025

Wichtig

unsere Website ist bald schon 10 Jahre alt und heisst deshalb
„eigenmietwert-nein.ch“, weil wir ihn abschaffen wollen!
Wir empfehlen wir Ihnen dringend, am 28. September 2025 ein überzeugtes Ja in die Urne zu werfen.

Unsere Parole lautet

Das Komitee Eigenmietwert-Nein empfiehlt Ihnen am 28. September 2025 allen die Ja-Parole zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17) und damit zur Abschaffung des Eigenmietwertes.

Bitte konsultieren Sie unser ausführliches Argumentarium.


Bereits greift Hans-Peter Höhn aus Stettfurt in den Wahlkampf ein. Mit einem Auto-Aufkleber wirbt er für ein Ja am 28. 09. 2025:

Für Informationen steht Herr Höhn gerne zur Verfügung:
Hans-Peter Höhn
Freudenbergstrasse 34
9507 Stettfurt
+41 79 404 3933


Und wir freuen uns auch sehr, dass der HEV in seiner Medienmitteilung unsere Argumentation voll übernommen hat:

Der Hauseigentümerverband ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer – am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab – konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.

Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen.
Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich – ganz im Sinne des Föderalismus.

Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.

Medienmitteilung HEV Schweiz – 21.05.2025


Schweiz – 20.12.2024 good-news !

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Endlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss mit dem vollständigen Systemwechsel:

Keine Besteuerung von fiktiven Einkommen mehr wegen dem selbstgenutzten Wohneigentum. Der ungerechte Eigenmietwert wird endlich abgeschafft.

  • Das wird zur Vereinfachung des Steuersystems führen (Ausnahmen).
  • Der Fehlanreiz für die hohe Hypothekar Verschuldung entfällt, Schulden machen wird nicht mehr belohnt und sparen wird nicht mehr bestraft.
  • Das Amortisieren des Hypotheken führt zu Mehreinnahmen beim Staat bezw. zu etwas höheren Steuern der Eigentümer, aber im Gegenzug zu viel grösseren Einsparungen durch Reduktion oder den Wegfall von Zinsen an die Banken, ingesamt wird es das Budget der Hypothekarnehmer entlasten Sparpotential.
  • Mit einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt. Sparpotential
  • Mit dem Wegfall des Eigenmietwertes entfallen konsequenterweise die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für die selbstbewohnte Liegenschaft (Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug). Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
  • Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. (in der Regel) wie bisher abziehen Quotal-restriktiv Rechner.
  • Neu können die Kantone eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einführen, sie sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.

Anregungen und Wünsche für den obigen Text bitte direkt an: robert.jaek(at)eigenmietwert-nein.ch

Gehören Sie zu den Gewinnern oder Verlierern?

Hier gehts zur Parlamentarischen Initiative: Pa.Iv.17.400

Der Weg bis heute war lang, sehr lang……. . Sie finden die Etappen auf dieser Seite.