Aktuell

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Schweiz – 25.08.2025

Liebe Unterstützer – es muss ein JA von euch allen geben am 28. September 2025

Zur Erinnerung:
Prozentuale Erhöhung der Eigenmietwerte im AG ab 2025 und in ZH ab 2026

Im Kanton Aargau
Bisherige Regelung: Der Eigenmietwert lag meist deutlich unter der Marktmiete.
Neue Regelung ab 2025: Der Eigenmietwert wird pauschal auf 62 % der Marktmiete festgelegt.
Prozentuale Steigerung: Je nach Objekt und bisherigem Wert kann das eine Erhöhung von 20–50 % bedeuten – besonders bei älteren Bewertungen.

Im Kanton Zürich:
Neue Regelung ab Steuerperiode 2026:
Einfamilienhäuser: durchschnittlich +11 %  Eigenmietwert
Stockwerkeigentum: durchschnittlich +10 % Eigenmietwert
Vermögenssteuerwerte steigen sogar noch stärker:
Einfamilienhäuser & Stockwerkeigentum: +48 %
Hinweis: 
Die tatsächliche Veränderung hängt ab von Lage, Alter und Typ der Immobilie. Berechnungen der ZKB zeigen Erhöhungen beim Eigenmietwert um bis 30%.

Mehr auch hier: Kommentar des HEV Winterthur

Entfällt der Eigenmietwert auf Bundesebene, geht der „bittere Kelch der Eigenmietwerterhöhung“ im Kanton Zürich und im Aargau vorbei und die Zürcher und Aargauer Hauseigentümer gehören zu den Gewinnern (ab 2028) – Deshalb unbedingt ein JA am 28. September 2025 für die Abschaffung des ungerechten Eigenmietwertes.


Weitere Kantone mit Reformabsichten oder laufender Prüfung

  • Luzern: Der Kanton prüft laut internen Berichten eine Anpassung der Steuerwerte für Liegenschaften, insbesondere im Hinblick auf die erwartete Bundesreform. Eine Neubewertung könnte folgen, sollte die Volksabstimmung angenommen werden.
  • Bern: Auch hier laufen Vorbereitungen für eine mögliche Umstellung. Die kantonale Steuerverwaltung hat bereits Szenarien entwickelt, wie eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften umgesetzt werden könnte.
  • St. Gallen: Der Kanton hat signalisiert, dass er sich auf eine Reform einstellen will. Die Diskussion dreht sich um die Vereinfachung der Abzüge und die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Eigentum.
  • Basel-Landschaft: Erste politische Vorstösse wurden eingereicht, um die Bewertungsmethodik zu modernisieren. Die Regierung wartet jedoch die eidgenössische Abstimmung ab, bevor konkrete Schritte erfolgen.
  • Thurgau: Der Kanton hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Auswirkungen der Bundesreform analysieren und kantonale Anpassungen vorbereiten soll.


Schweiz – 22.08.2025 

Ergebnis der 1. SRG Trend Umfrage zur Volkabstimmung am 22. September zum Systemwechsel beim Eigenmietwert

Die Ergebnisse der ersten SRG Trendumfrage sind erfreulich aber noch volatil. 58% der Befragten wollen JA oder eher JA stimmen. Die Gegner werden  nun stärker mobilisieren wollen. Der Gegenwind kommt zum Glück aus einer stark gespaltenen Ecke. Viele der Hauseigentümer von SP, GLP und Grünen haben bereits Eigentum, oder wollen es ihren Nachkommen nicht verwehren. Auch die Argumente mit den Steuerausfällen sind nicht in Stein gemeisselt, viele Verwaltungs Kosten werden noch wegfallen und die Mehreinnahmen durch die Objektsteuer etc. sind auch nicht berücksichtigt.

Bitte mobilisieren Sie ihre Freunde und Bekannten und erklären sie ihnen, weshalb wir JA stimmen müssen. Unsere Argumente kennen sie ja schon lange. 

SRF: Ergebnis der 1. Trend Umfage der SRG


Hier können Sie aktiv mitmachen in den 
überparteilichen Komitees

Team Freiheit:

https://eigenmietwert.team-freiheit.ch/

Ja zu fairen Steuern

Weiteres schweizweites Ja-Komitee:
faire-steuern.ch

Es gibt auch ein aargauisches Ja-Komitee:
faire-steuern-aargau.ch

Auf diesen Websites kann Kampagnenmaterial heruntergeladen werden. Und wir empfehlen Ihnen, sich dort als Befürworter der Abschaffung einzutragen.

Es ist wichtig, dass sich in allen Kantonen Personen finden, die sich für ein Komitee zusammenfinden (z.B. als faire-steuern-bern.ch, faire-steuern-luzern.ch, …).


Schweiz – 21.05.2025 – Die Abstimmung steht fest

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass heute der Bundesrat das Datum für die denkwürdige Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt hat:

Es ist der 28. September 2025

Wichtig

unsere Website ist bald schon 10 Jahre alt und heisst deshalb
„eigenmietwert-nein.ch“, weil wir ihn abschaffen wollen!
Wir empfehlen wir Ihnen dringend, am 28. September 2025 ein überzeugtes Ja in die Urne zu werfen.

Unsere Parole lautet

Das Komitee Eigenmietwert-Nein empfiehlt Ihnen am 28. September 2025 allen die Ja-Parole zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17) und damit zur Abschaffung des Eigenmietwertes.

Bitte konsultieren Sie unser ausführliches Argumentarium.


Bereits greift Hans-Peter Höhn aus Stettfurt in den Wahlkampf ein. Mit einem Auto-Aufkleber wirbt er für ein Ja am 28. 09. 2025:

Für Informationen steht Herr Höhn gerne zur Verfügung:
Hans-Peter Höhn
Freudenbergstrasse 34
9507 Stettfurt
+41 79 404 3933


Und wir freuen uns auch sehr, dass der HEV in seiner Medienmitteilung unsere Argumentation voll übernommen hat:

Der Hauseigentümerverband ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer – am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab – konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.

Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen.
Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich – ganz im Sinne des Föderalismus.

Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.

Medienmitteilung HEV Schweiz – 21.05.2025


Schweiz – 20.12.2024 good-news !

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Endlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss mit dem vollständigen Systemwechsel:

Keine Besteuerung von fiktiven Einkommen mehr wegen dem selbstgenutzten Wohneigentum. Der ungerechte Eigenmietwert wird endlich abgeschafft.

  • Das wird zur Vereinfachung des Steuersystems führen (Ausnahmen).
  • Der Fehlanreiz für die hohe Hypothekar Verschuldung entfällt, Schulden machen wird nicht mehr belohnt und sparen wird nicht mehr bestraft.
  • Das Amortisieren des Hypotheken führt zu Mehreinnahmen beim Staat bezw. zu etwas höheren Steuern der Eigentümer, aber im Gegenzug zu viel grösseren Einsparungen durch Reduktion oder den Wegfall von Zinsen an die Banken, ingesamt wird es das Budget der Hypothekarnehmer entlasten Sparpotential.
  • Mit einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt. Sparpotential
  • Mit dem Wegfall des Eigenmietwertes entfallen konsequenterweise die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für die selbstbewohnte Liegenschaft (Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug). Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
  • Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. (in der Regel) wie bisher abziehen Quotal-restriktiv Rechner.
  • Neu können die Kantone eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einführen, sie sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.

Anregungen und Wünsche für den obigen Text bitte direkt an: robert.jaek(at)eigenmietwert-nein.ch

Gehören Sie zu den Gewinnern oder Verlierern?

Hier gehts zur Parlamentarischen Initiative: Pa.Iv.17.400

Der Weg bis heute war lang, sehr lang……. . Sie finden die Etappen auf dieser Seite.