Die Unterzeichner dieser Petition fordern den Grossen Rat und den Regierungsrat des Kantons Aargau auf, Wege zu suchen und umzusetzen, wie – in Anbetracht des Volkswillens am 28. September – die Erhöhung der Eigenmietwerte im Herbst 2025 abgefedert oder neutralisiert werden kann.
Jede Gemeinde im Aargau und der Kanton haben der Abschaffung des Eigenmietwerts sehr deutlich zugestimmt. Der Kanton ist entsprechend der aktuell guten Finanzlage nicht auf den durch die Erhöhung der Schätzwerte entstehenden Finanz-Zuwachs angewiesen.
Ausserdem verlangen wir:
- Ausführlichere Bewertungsgrundlagen: Konkrete Marktanalysen, Bewertungsmodelle, Vergleichswerte, Lagefaktoren, Zustand der Liegenschaft und die Berechnungslogik auf denen die neue Einschätzung basiert.
- Individuelle Begründungen und eine nachvollziehbare Erläuterung, wie der neue Schätzwert zustande kommt.
- Klare Angaben, wie die Wertsteigerung berechnet wird.
- Vergleichswerte zu ähnlichen Objekten in der Umgebung, die als Referenz herangezogen werden.
- Gleichbehandlung im interkantonalen Vergleich.
- Eine Härtefallregelung nach dem Vorbild des Kantons Zürich, wenn notwendig per Notrecht und rückwirkend per 1.1.2025 einzuführen.
