Kommentare zur Eigenmietwerterhöhung im AG

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334 Gedanken zu „Kommentare zur Eigenmietwerterhöhung im AG“

  1. Warum Variante 5? “Laudatio Advocatus Diaboli”

    Variante 5 würde im heutigen Zeitpunkt nur zu minimalen Mindereinnahmen und bei einem Zinsniveau von 3.5% zu mittlerem Mehreinnahmen führen. Damit ist die geforderte steuerliche Ausgewogenheit zwar auch nicht wirklich gegeben, aber die befürchteten Steuerausfälle der NZZ, F&W etc. wären widerlegt.

    Variante 5 hat praktisch kein Steuerplanungspotential. Die im Bericht genannte mögliche Überführung von Liegenschaften in eine juristische Person ist zu aufwendig, teuer und im privaten Umfeld praktisch nicht machbar.

    Nur Variante 5 führt mittelfristig zu einer signifikanten Reduktion der Hypothekar Verschuldung und Reduktion der Volkswirtschaftlichen und Finanzmarkt Risiken.

    Variante 5 belohnt das Amortisieren oder Tilgen der Hypothekarschulden am stärksten und kann so zu Kosteneinsparungen für die Eigentümer führen. Das kann Jeder selber ausrechnen.

    Variante 5 würde für Eigentümer ohne Zweitwohnungen zu Zusatzeffekten aber keinen direkten Nachteilen führen. Zusatzeffekte wären zum Beispiel die im Bericht genannten, langfristig sinkenden Immobilienpreise. Ob das alle heutigen Eigentümer in jedem Fall freuen würde ist eine andere Sache.

    Die anvisierten Ziele würden mit dieser Variante am ehesten erreicht. Zudem wäre bei dieser Variante am Wenigsten mit Widerstand oder sogar mit einem Referendum durch die Mieterverbände etc. zu rechnen. Variante 5 scheint eindeutig abgegrenzt und klar: „kein Eigenmietwert und dafür auch kein Abzug der Gewinnungskosten mehr“, leider gilt hier der nachstehende Punkt dieser Liste…

    Die Variante 5 hat einen entscheidenden Mangel. Dieser Mangel begründet sich daraus, dass der Wegfall der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen unbesehen der konkreten Situation durchgesetzt werden soll. Das ist steuerrechtlich in jenen Fällen stossend, wo der Eigenmietwert (selbstgenutzte Zweitliegenschaften) weiterhin besteuert werden soll oder Miet- bzw. Pachterträge aus Liegenschaften voll zu besteuern sind. Bei diesen genannten Wohnkategorien können die zur Erzielung der genannten Einkommen / Einkünfte notwendigen Aufwendungen im Sinne von Gewinnungskosten (Hypothekarzinsen) steuerlich nicht mehr geltend machen. Denn es gilt: Wenn ein Ertrag versteuert wird, muss auch der mit der Ertragserzielung verbundene Aufwand abziehbar sein Zwar behandelt die Kommission laut Kommissionspräsident Bischof alle Varianten als gleichwertig. Es gebe aber erhebliche Zweifel, ob die Streichung sämtlicher Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen mehrheitsfähig wäre, sagte er. Variante 5 wird konsequenterweise auch vom HEV Schweiz (und vielen anderen) abgelehnt. Das haben noch nicht alle verstanden, siehe nächster Punkt….

    Meiner Ansicht nach will die WAK-S mit der Variante 5 ausloten, wie gross die Zustimmung wäre, um der Schuldenwirtschaft in der Schweiz generell einen Riegel zu schieben. Ich habe im Bekanntenkreis herumgefragt und meine Vermutung wurde bestätigt. Die befragten Wohneigentümer haben unter: „Wegfall der privaten Schuldzinsabzüge“ lediglich die auf dem Eigenheim lastende Hypotheken bezw. deren Zinsen verstanden. In den Medien war dazu bisher auch keine klare anderslautende Information zu lesen, nein – es wird in der Presse nur immer von Steuerausfall geschrieben.

    geschrieben am :
    R.J. CH-5430, 2019.04.08.

    Hier der Text für den Gesetzesvorschlag

  2. Dieses Beispiel gründet auf den kantonalbernischen Praktiken. Die Praktiken anderer Kantone kenne ich nicht. Die Tabellen 1 und 2 zum Zeigen der Einflüsse von Hypothek und Zinssatz und können unter den folgenden Links:
    Tabelle 1: 22000 CHF
    Tabelle 2: 30000CHF auf den PC geladen werden.
    Die obenstehende Tabellen 1 und 2 zeigen die Zusammenhänge zwischen Vermieter und Mieter mit zwei unterschiedlichen, angenommenen Bruttomieten von CHF 22’000 und CHF 30’000. Nach gängiger Usanz wird der Eigenmietwert in % der Bruttomiete angegeben, neu mit 70%, bisher 60% auf kantonaler Ebene. Ferner zeigt die Tabellen die hohe zusätzliche Steuerbelastung durch Immobilienbesitz, wenn keine Hypothek vorhanden ist und wie aufgrund extrem tiefer Hypothekarzinssätze, die für grosse Institutionen bis -0,5% gehen können, im Immobilienbereich mit Hypothekarschulden Gewinne erzielt werden können. Je höher die Hypothek und oder der Hypothekarzinssatz umso geringer die Differenz zwischen Vermieterkosten und gegebener Bruttomiete und die zusätzliche Steuerbelastung durch Immobilienbesitz.

    Die Schweiz, insbesondere der wirtschaftlich schwache Kanton Bern, ist in Westeuropa ein Sonderfall, denn ein Eigenmietwert und Vermögenssteuern für Vermögen kleiner 1 Million gibts offenbar nur hier. Wir haben weltweit die tiefsten Hypothekarzinse und insbesondere die fiskalisch unbeschränkte Abzugsmöglichkeit für Schuldzinse und folglich die weltweit höchsten Hypothekarschulden gemessen am BIP. Schulden die im Interesse der Banken sind, solange sie von den Kreditnehmern bedient werden können. Von diesen Abzugsmöglichkeiten und den Subventionen für energetische Massnehmen profitieren vor allem grosse Immobilienbesitzer. Ferner begründet der Staat die Steuerbelastung -der Nur-Eigenheimbesitzer mit dem Eigenmietwert, dem amtl. Wert, der Liegenschaftssteuer- mit den genannten Abzügen.
    Unterschiede im Bewertungsprotokoll der Verkehrswertschätzung und der Steuerverwaltung:
    Beim Protokoll der Verkehrswertschatzung existiert eine klare, logische Struktur, die Machtmissbrauch und Willkür erschweren.
    Prinzip:
    Neuwert der Immobilie nach GVB / Zeitwert der Immobilie nach Alter / Zeitwert der Baunebenkosten 25% vom Zeitwert der Immobilie. Hieraus ergibt sich der amtl. Wert, durch den gegebenen Faktor der Verwaltung, von 60% oder 70%.
    Für gut erhaltene Alt-Immobilien ist der Zeitwert 50% des Neuwertes.
    Zahlenbeispiel für eine gut unterhaltene Alt-Immobilie:
    Neuwert der Immobilie kCHF 600 / Zeitwert der Immobilie nach Alter CHF 300/ Zeitwert der Baunebenkosten 25% vom Zeitwert der Immobilie kCHF 75 / die Summe beider Werte ergibt bei 70% den amtl. Wert von (300+75)*0.7= CHF 262.5
    Beim Protokoll der Steuerverwaltung herrscht Unklarheit. Obschon im Bewertungsprotokoll explizit steht, ohne Land, werden die beiden Parameter Verkehrslage und besondere Lage eingerechnet. Diese sind jedoch eindeutig durch die Lage der Parzelle gegeben. Wegen dieser Falschdeklaration und dem intransparenten Bewertungsprotokoll (es sind 13 Parameter zu bestimmen um den Eigenmietwert und den amtl. Wert zu berechnen), können diese Werte manipuliert werden.
    Der Preis für die Parzelle ist spekulationsabhängig und liefert keine klare Basis für Berechnungen. Zudem existiert die lukrative Grundstückgewinnsteuer, die bei einer Handänderung bedingt angewendet wird.

  3. Erhöhung der Amtlichen Werte

    Die schrankenlose Erhöhung der Amtlichen Werte basiert, nach Meinung des Grossen Rates im Kanton Bern, auf angeblich gesetzeskonformen Gerechtigkeitsüberlegungen:
    Der Mieter ist quasi gewissermassen der Marktmacht ausgesetzt, also gilt dasselbe für den kleinen Eigenheimbesitzer, der nur sein Dach über dem Kopf hat, also sein Grundbedürfnis deckt.
    Insbesondere in gewissen Kantonen, wie Bern und anderen, ist der Besitz eines Eigenheimes als Luxus einzustufen. Die Amtlichen Werte müssen deshalb mindestens 70% des meist unbekannten, volatilen, einwanderungs- und spekulationsabhängigen Marktwertes entsprechen. Nach Meinung linker und grüner Kreise sogar 77%, was bei dem massiven, wirtschaftlich geforderten Bevölkerungswachstum eine ständige Anpassung nach oben bedingt.
    Die Schweiz ist angeblich das einzige Land in den westlichen Demokratien, das einen Eigenmietwert kennt und das Land mit dem prozentual geringsten Anteil an Eigenheimbesitzern, die nur ihre selbstgenutzte Wohnung haben.
    Als Gegenleistung der massiven Besteuerung des ersten Eigenheimes gilt vor allem der schrankenlose Abzug der Hypothekarzinse vom Einkommen, der vor allem den oberen Einkommensschichten dient.
    Wie instabil unser Wirtschaftssystem ist, hat die Covid19-Krise gezeigt. Die Schweiz ist weltweit das Land mit den höchsten Privatschulden (Hypothekarschulden). Der Schuldenberg entspreche nach Bankkreisen zweimal dem BIP, also ungefähr 1,4 Billionen CHF. Die Hochpreisinsel Schweiz wird insbesondere seit mindestens 10 Jahren von der Nationalbank mit dem weltweit tiefsten Leitzins und massiven Devisenkäufen verteidigt. Die Verlierer sind die Sozialwerke und Sparer, die Gewinner vor allem die Spekulanten.

    1. Die Vergleichsrechnung (Steuern mit und ohne Eigenmietwert) gemäss ihrer angegebenen Internetseite, liefert unbrauchbare Resultate. Die Gründe sind:
      In der Schweiz haben wir 26 Steuerregime, ohne die gemeindespezifischen Steuern. Die Unterschiede sind derart massiv, dass sie im Kanton Bern, je nach Wohnort, CHF 20’000 Steuern bezahle und in Zug CHF 5’000.
      Ich wohne in der Stadt Bern. Mit meinem Berechnungsmodell kann ich den Vergleich für natürliche Personen im Kanton Bern aufgrund der Angaben exakt berechnen. In meinem Fall würde ich bei Abschaffung des Eigenmietwertes CHF 3’294 weniger Steuer bezahlen mit der Unterhaltspauschale. Nach ihrer rudimentären Berechnungsart aber CHF 1421.

  4. Ich halte es für richtig, dass der Eigenmietwert gelegentlich der Realität angepasst wird. Im Sinne des Föderalismus halte ich es ausserdem für vertretbar, dass die Kantone den Eigenmietwert auf 60 bis 100% einer vergleichbaren Miete festlegen dürfen. Was mich hingegen stört ist, ist der hohe Steuersatz, der Sparsame bestraft. Besser fände ich eine EMW-Einheitssteuer von 3, 5 oder 8% pro Jahr. Bei einer so moderaten Steuer wäre eine Selbstdeklaration denkbar. Jeder könnte dann mit ein paar Klicks im Easytax selber angeben, ob sein Wohnkonsum bescheiden, durchschnittlich oder grosszügig ist.

  5. Eigenmietwert verstösst gegen Verfassungs- und Steuerrecht, denn er ist eine Doppelbesteuerung, was Steuerrechtlich verboten ist und ist eine Ungleichbehandlung von Mieter und Eigentümern:

    Im schweizerischen Verfassungsrecht sind die Gewährleistung des Privateigentums, aber auch der Grundsatz einer fairen Besteuerung eine Selbstverständlichkeit. Es gibt sowohl unter den Kantonen als auch auf internationaler Ebene etliche Abkommen, welche eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Neben dem Schutz des Privateigentums (Art. 26 BV) statuiert die Bundesverfassung überdies einen Auftrag zur Förderung des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum (Art. 108 BV).

    Vor diesem Hintergrund wird sofort klar: Der Eigenmietwert steht quer in der Landschaft. Denn neben der Vermögenssteuer, welche für Eigentumswerte in der Schweiz erhoben wird, muss bei selbstgenutzten Wohnimmobilien zusätzlich ein weiterer Wert versteuert werden – der sogenannte Eigenmietwert. Dass diese zusätzliche Besteuerung des Wohneigentums durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens als stossend empfunden wird, liegt auf der Hand. Der Eigenmietwert widerspricht unserem Steuersystem, welches Doppelbesteuerung verbietet. Zudem wird der Eigenmietwert stetig angepasst und erhöht, während die Mietzinsen in laufenden Mietverhältnissen tendenziell gesenkt werden. Dies führt zu einer ungerechten Ungleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern.

  6. Dieser Eigenmietwert-Besteuerung muss unbedingt abgeschafft werden, vor allem für Rentner, die nur die AHV beziehen und ihre Pensionskasse im Haus steckt. Meine Tante hat eine monatliche Rente von 2000.– Davon gehen 1000.– weg für die Krankenkasse. Sie muss ihr Haus, das als Bungalow fürs Alter gebaut wurde, besteuern. Der Landpreis stieg exhorbitant in die Höhe, es besteht für sie aber keine Möglichkeit in ihrer kleinen Gemeinde, einen anderen Wohnplatz für sie zu finden. Sie muss mehrere Tausend Franken Steuern bezahlen. Reparaturen am Haus, Kühlschrank, WC, alles in die Jahre gekommen. Sie musste einen Lift auf eigene Kosten einbauen. Ihr kleines Vermögen ist nun praktisch aufgebraucht. Das kann es doch nicht sein. Ist das Gerechtigkeit in der Schweiz? Es kann doch nicht sein, dass der Staat den Wittwen und Waisen das Lebensnotwendigste raubt und sie bis aufs Blut abzieht? Seit drei Jahren bezahle ich aus meiner eigenen Tasche die Lebensmittel und die Konsumgüter für meine Tante – ohne dass sie es weiss. Kostenpunkt 3000.– – 6000.– jährlich auf meine Kosten! Die ich nicht abziehen kann.

    1. Wieso in aller Welt hat Ihre Tante eine so teure Krankenkasse? Irgendwie tönt Ihre Geschichte nicht plausibel. Dass Sie die Lebensmittel bezahlen ist löblich, dafür werden Sie ja dann das Haus bekommen, oder nicht?

      1. mein Vater (88J) bezahlt ebenfalls rund CHF 1’000/Monat Krankenkasse.
        Als ehemaliger Angestellter der öffentlichen Hand kann er das bezahlen. Aber für grosse Sprünge reicht es trotzdem nicht. Die Geschichte ist sehr wohl plausibel.
        Der Eigenmietwert gehört abgeschafft, viele werden dann ihre Hypothek reduzieren = der Staat muss ein Interesse daran haben, dass seine Bürger möglichst keine Schulden haben. Dies generiert dann auch zusätzliche Steuern.
        Dass dann Hypotheken nicht mehr abgezogen werden können ist auch logisch, ebenso gewisse Unterhaltskosten.

        1. Hallo, Warum nicht den Eigenmietwert durch eine Bodenpacht ersetzen die an die Gemeinde, den Kanton und den Bund bezahlt wird? Dafür wird der Hypozins für den Bodenwert an die Banken gestrichen. So können die Baukosten abgezahlt werden und die Hausbesitzer können an den Gebäuden verdienen oder eben selber bewohnen.

          1. Wie es herauskommt, wenn nur der Staat Eigentümer von Grund und Boden ist, hat uns die Geschichte zur Genüge gezeigt. Eine Mischform ist von uns aus das Beste. Für den Erwerb von Grundeigentum ist viel Geld aufzuwenden, deshalb will und muss der Grundeigentümer etwas daraus machen: Einfamilienhaus = Eigennutzung; Mehrfamilienhaus = Geldanlage; Fabrik, Lager, Wald, Wiesen, Aecker, Alpen etc. = Produktion und Transport von Gütern und deren Verkauf. Es macht also deshalb nur für ganz wenige private Sinn Berge und Gletscher zu kaufen…. Wichtig: Das aktuelle Grundrecht in der Schweiz und in allen demokratischen Ländern hat sehr viele notwendige und sinnvolle gesetzl. Nutzungseinschränkungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.

    2. Diese Frau hat ein Fiktives Einkommen von 4000.– hat aber im realen Leben lediglich eine AHV von 2000.– Also da müsste es einem jeden dämmern, das dies nicht aufgeht.

  7. Ich habe, da uns (5-köpfige Familie) die Prämienverbilligung neu wieder gestrichen wurde, unsere Steuererklärung und den Prämienverbilligungs-Anspruch durchgerechnet. Fazit: Gerade wegen den 16’000 Eigenmietwert, die wir versteuern müssen, kriegen wir keine Prämienverbilligung mehr. Zusammen mit den höheren Steuern, die wir ebenfalls bezahlen müssen, kostet uns das rund 6000.- pro Jahr. Nicht wenig, für das Budget einer jungen Familie!
    Ich hoffe jetzt sehr, dass es jetzt vorwärts geht mit der Abschaffung. Ich bin auch gerne bereit, auf die Unterhalts-Abzüge zu verzichten: Die bescheren uns bei jeder grösseren Investition oder nicht-Investition ins Haus gewaltige Auf-und Ab bei Steuern und Prämienverbilligung!

  8. Am 27. Oktober 2017 habe ich dem Gemeindesteueramt den Antrag
    zur Neuschätzung meiner Eigentumswohnung eingereicht. Am 19.
    Dezember 2017 wurde mir mitgeteilt dass am 16. Januar 2018 die
    Neubeurteilung stattfindet. Die Schätzerin vom Kanton hat einen um 10,1% zu hohen EMW festgestellt. Da aber 15% für eine An-
    passung nach unten notwendig ist, sei KEINE offensichtliche Fehl-
    beurteilung vorhanden. Mit der zusätzlichen Erhöhung von pauschal 9% in unserer Gemeinde ist der EMW nun um 19,1% zu
    hoch. Daher habe ich sofort Einsprache erhoben, aber bis heute
    noch keine Antwort vom kantonalen Steueramt erhalten. Ich bin
    gespannt was für Argumente die hervorzaubern!!

    1. Der amtliche Wert:
      Es gibt komplexere Zusammenhänge, z.B.: «Die Berechnung des fiktiven Ertrages» und es gibt einfache, z.B.: die Definition des amtl. Wertes.
      Im Grundstückblatt: «Eröffnung des amtl. Wertes» steht: «Der amtl. Wert gilt ohne Landwert (Landwert = 0). Trotzdem behauptet kein geringerer als der Präsident der Steuerkommission des Kantons Bern, dieser beinhalte den Landwert. Um dies zu beweisen zitiert er die Art. 52 Abs.1 Bst. a i.V.m. Abs. 2 STG und meint: «Wäre dies nicht der Fall, blieben hohe Besteuerungswerte von der Besteuerung ausgeschlossen.»
      Auf der einen Seite eine klare Aussage, auf der anderen die interpretations-bedürftigen Artikel. Im Kanton Bern wird in der Tat der amtl. Wert zweimal besteuert, als Vermögenswert und zusätzlich als Liegenschaftswert. Ferner wird bei einem allfälligen Verkauf eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Da die Teuerung nicht berücksichtigt wird, wird beim Verkauf der Verlust zum Gewinn.
      Die Vermögenssteuer ist eine Substanz zehrende Steuer und wird vor allem in der Schweiz wohnortsabhängig angewendet (Steueroasen und Steuerhöllen). Ausser in Frankreich und Norwegen existiert sie in den übrigen europäischen Staaten nicht. Frankreich will sie abschaffen.

      Weitere negative Auswirkungen:
      In der Schweiz gilt seit Jahren die Null- und Negativ-Zinspolitik zur Rettung der Hochpreisinsel, mit gravierenden Auswirkungen insbesondere für künftige Rentner und ihre Sparguthaben. Eine Rentenberechnung zeigt:
      Techn. Zinssatz und Umwandlungssatz früher: 4% und 6,86%
      Techn. Zinssatz und Umwandlungssatz künftig: 1% und 5,00%
      Im meinem Fall müssten die Pensionskassenbeiträge um den Faktor 2,56 erhöht werden, um meine heutige Rente zu sichern.
      Aufgrund der seit Jahren geltenden Zinssätze, Vermögensbesteuerung und Schuldensubventionierung wird der Kleinsparer und künftige Rentner stark benachteiligt. Mit dem Schlagwort: «Steuern sparen durch Schulden», wird das Schuldenmachen den Leuten als lukrative Alternative verkauft. Beispiel:
      Hypothekarzinse 1% CHF 10’000, Steuerreduktion CHF 3’000, Saldo CHF 7’000
      Hypothekarzinse 5% CHF 50’000, Steuerreduktion CHF 10’000, Saldo CHF 40’000
      Keine Hypothek Saldo CHF 0
      Mit anderen Worten: Für den Mittelstand ist eine Investition in ein Eigenheim die beste Anlage, mit dem Ziel, im Alter die Hypothek getilgt zu haben. Dies gilt trotz all den Benachteiligungen (Strafen) für Sparer.

      Die Abschaffung des Eigenmietwertes:
      Der Eigenmietwert kann für mittlere Einkommen Existenz bedrohende Auswirkungen haben, weil er Marktmietwert bezogen angewendet wird. Das bedeutet: Der Eigenheimbesitzer muss insbesondere in städtischen Bereichen den Spekulationswahnsinn mittragen, getrieben durch das massive Bevölkerungswachstum. Dies führt zwangsläufig zu einer Verdrängung der Mittelschicht aus städtischen Gebieten. Dieser Effekt wird als Gentrifizierung bezeichnet. Unter Umständen muss ein Eigenheimbesitz aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und vermietet werden. Deshalb ist es im Interesse des Mittelstandes, Eigenmietwert und Abzüge abzuschaffen. Die Chancen einer Parlamentslösung sind nach meiner Ansicht gering, weil einerseits die Banken glauben, das Hypothekargeschäft würde geschmälert und das Gewerbe, die Renovationen würden abnehmen. Anderseits muss ein hochverschuldeter Mittelstand verstärkt den Spargang einlegen, was die genannten Befürchtungen entkräftet.

  9. Ich habe mal die Kommentare durchgelesen. Was mich interessieren würde: Wer hat eine Einsprache bei der Steuerbehörde gemacht und einen Erfolg erzielt. Die Schweiz guckt ja immer Richtung EU, aber den Eigenmietwert abschaffen bringt sie nicht zustande. Die Eigentümer könnten ja profitieren und das wollen die Politiker natürlich nicht. Nur wenn es die Bürger etwas kostet, dann wird sofort gehandelt. Ich hoffe, dass dieser Eigenmietwert irgendwann wegfällt.

    1. Dem Komitee sind verschiedene Fälle bekannt (namentlich) bei denen Einsprache erhoben wurde. Selber haben bereits zwei Mitglieder Einsprache erhoben und ein weiteres wartet auf die Steuerveranlagung. Allerdings ist uns noch kein Fall bekannt, bei dem auf die Einsprache reagiert wurde.

      Es ist uns ein grosses Anliegen, das Potential der zu einer Einsprache bereiten Eigenheimbesitzer im Aargau zu erkunden, in diesem Zusammenhang werden wir in Kürze eine entsprechende Umfrage lancieren. Wir hoffen, dass sich die mutigen Bürger und Bürgerinnen im Aargau melden.

    2. Unterschied zwischen Eigenmietwert und Fiktivem Ertrag/Einkommen
      Den Eigenmietwert bestimmt die Verwaltung und er ist von vielen Bewertungsfaktoren abhängig (siehe Bewertungsprotokoll). Er ist somit stark schätzungsabhängig. Gemäss Zeitungsbericht ist eine Erhöhung notwendig, weil durch die kommende Unternehmenssteuerreform, dem Kanton Bern, Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich entgehen.
      Der fiktive Ertrag kann beim Vermieten berechnet werden. Ausgehend von der Bruttorendite kann das Fiktive Einkommen nach Vorschrift des Gesetzgebers berechnet werden. Muss die Bruttorendite dem Markmietwert entsprechen?
      Ich denke, nicht zwingend. Leider steht dieser Marktmietwert in den Sternen. Da ich den neuen Eigenmietwert nicht akzeptierte, habe ich von der Verwaltung nebst Paragraphen den Verwaltungs-Marktmietwert erhalten. Der Berechnung des Fiktiven Einkommens stand somit nichts mehr im Weg. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides muss der Eigenmietwert mindestens Faktor 0,6 / 0,7 Kanton / Bund des Marktmietwertes entsprechen und nach oben gibt’s keine Grenze.
      In Deutschland wird das Dach über dem Kopf, also die selbstgenutzte Immobilie, nicht besteuert. Selbstverständlich sind dann auch keine Abzüge zulässig.
      Die asoziale Wirkung des Eigenmietwertsystems nach Schweizerart wird durch das grosszügig ausgestaltete Abzugssystem (Umverteilungssystem) zum Totschläger für Normalverdiener.
      Meines Wissens wurde schon drei Mal über die Eigenmietwertabschaffung abgestimmt. Drei Mal wurde sie verworfen, weil sie immer wieder mit Abzügen verknüpft war. Aus diesem Grund habe ich auch drei Mal dagegen gestimmt. Nun hoffe ich, das Parlament akzeptiert die Abschaffung des Eigenmietwertes und der Abzüge.

    3. Liebe Mitleidende,
      ich möchte hier eine Idee kurz auftischen. Wie bekannt wurde, zum ersten Mal wurde in der Schweiz eine Gemeinschafts-Klage gegen VW wegen des Diesel-Abgase-Betrugs realisiert!!
      Ich bin überzeugt, dass Herr Rohner noch viel mehr Kläger für eine Gemeinschaftsklage zusammen bringen wird.
      Ich bin überzeugt, dass das der einzige Weg ist für die Abschaffung des Leidens, vor allem der AHV-Bezüger.
      Ich fordere Sie hiermit auf, endlich das Problem richtig anzupacken. Wenn jeder Kläger 100 Fr. beisteuert, ergibt sich genug Geld für Juristenhonorare. Bitte, loslegen.

  10. Mit einem realen Fall möchte ich aufzeigen wie brutal sich der Eigenmietwert und jetzt noch die 9% Erhöhung auf die Berechnung der EL auswirkt.
    Mit dem fiktiven Einkommen des EMW wird die Bezugsberechtigung der EL praktisch immer verhindert. Der
    Betroffene muss sich eine Arbeitsstelle suchen, finden und auch
    erhalten (als Rentner) . Der Lohn ist in der Steuererklärung als
    Nebenerwerb anzugeben. Die Kosten für Arbeitsweg, auswärtige
    Verpflegung usw. werden nur zu 20% als Abzug zugelassen.
    Unter dem Strich wird der Betroffene doppelt bestraft:
    -Einkommenssteuern bezahlen auf einem Einkommen das er gar nicht hat.
    -Überhöhte Steuerbelastung wegen Beschränkung des Abzuges.
    -ev. Wegfall des Kleinverdienerabzuges. Wäre die Unternehmer-
    steuerreform III angenommen worden wäre auch der Freibetrag der AHV/IV von Fr. 1’400.00 pro Monat oder
    Fr. 16’800.00 pro Jahr für Rentner weggefallen ohne mehr AHV zu
    erhalten. (Wurde nie gross erwähnt).
    Man sieht also wie unsozial der Eigenmietwert in allen Bereichen ist. Trotz gegenteiliger Behauptung der Linken.
    Die Ergänzungsleistungen sind übrigens steuerfrei.
    Daher muss der Eigenmietwert SOFORT abgeschafft werden.
    Lieber ein Haus im Grünen als einen Grünen im Haus. Zitat HEV.

  11. Guten Tag Herr Richner
    Einen weiteren Grund zur sofortigen Abschaffung des Eigenmietwertes ist die missbräuchliche Einsetzung des fiktiven
    Einkommens bei der Berechnung der EL.
    Neu wird nun im Aargau der 100% Eigenmietwert (Normmietwert
    eingesetzt, d.h. das gesamte Einkommen wird so drastisch erhöht.
    Dadurch wird der Anspruch auf EL enorm reduziert, da die Ausgaben (Lebensbedarf Fr. 19290 / Wohnkosten Fr. 13200 für Alleinstehende) beschränkt werden. Damit wird ein Einnahmen-
    Überschuss produziert der EL verunmöglicht!!
    Durch die Erhöhung des EMW wird die Situation nochmals
    verschärft.
    Kommentar Komitee Eigenmietwert-Nein
    Wir stimmen dieser Einschätzung von Herrn Rüegger voll und ganz zu.

  12. Vorerst herzlichen Dank an alle die sich für eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung einsetzen.
    Beim lesen der Komentare sehe ich wie kompliziert dieses Gesetz umgesetzt wird und wie viele eigentlich überfordert sind daran etwas zu ändern (mich eingeschlossen).
    Bei der Steuererkärung 2016 habe ich den alten Eigenmietwert angegeben. Bis heute habe ich aber noch keine Veranlagung erhalten.
    Meine Frage:
    Solange ich von der Gemeindeverwaltung keine Veranlagung der Steuererklärung 2016 erhalte, kann ich auch keine Beschwerde machen. Ist das richtig?
    Antwort vom Komitee Eigenmietwert-Nein
    Wenn Sie von der Steuerbehörde einen sogenannten ‘Veranlagungs-Vorschlag’ erhalten sollten, können Sie mit der Steuerverwaltung über den Vorschlag diskutieren. Die Steuerverwaltung kann dann Ihre Vorschläge oder Anderungsanträge berücksichtigen, muss sie aber nicht.
    Wenn Sie von der Steuerbehörde die definitive Veranlagung erhalten, können Sie innert 30 Tagen beschwerde einlegen.

    Sollte mein Treuhänder mir nicht richtig helfen können, habe ich noch eine Rechtschutzversicherung. Bezahlt eine Rechtschutzversicherung solche Anliegen wie die unsere?
    Antwort vom Komitee Eigenmietwert-Nein
    Diese Frage müssten Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgängig stellen.

    1. In meinem Schreiben vom 24. Nov. 2017 habe ich den von mir berechneten fiktiven Ertrag mit CHF 19’000 angegeben, er ist jedoch rund CHF 15200.

    2. Sie fragen in Ihrem Kommentar, ob der Kanton Bern ein Unrechtsstaat sei. Diese Frage muss natürlich jeder für sich selber beantworten, allerdings darf man getrost sagen, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter und dann hat es sich mit dem Unrechtsstaat auch erledigt…

      Mir ist im Kanton Bern im Bereich Eigenmietwert nämlich folgender Abschnitt aufgefallen:

      “Um den gesetzlich vorgeschriebenen Marktbezug des Eigenmietwertes sicherzustellen (Art. 25 Abs. 4 StG), hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern bereits vor Jahren den sogenannten Mietwertfaktor eingeführt.”

      Ich frage mich, ob den die Steuerverwaltung ohne gesetzliche Grundlage so ein Konstrukt selbstständig einführen darf? Meine Anfrage beim Kanton Bern hat ergeben, dass es sich dabei um einen reinen Gesetzesvollzug handeln soll, allerdings sehe ich dies dediziert anders. Weder im Steuergesetz noch in der Verordnung zur Schätzung wird ein solches “Konstrukt” überhaupt erwähnt. Im Gegenteil, die Verfahren sind klar geregelt, Änderungen an den amtlich verfügten Werten sind nur in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine allgemeine Änderung der Marktsituation zählt dazu aber nicht, sondern führt zu einer allgemeinen Neuschätzung.

      Leider hat kein Einwohner im Kanton Bern diese frage juristisch prüfen lassen, somit kann man getrost sagen, dass die Bevölkerung eine Mitschuld trägt an diesen Vorgängen. Es ist halt wie überall im Leben, Jammern hilft nicht weiter, sondern es braucht Taten.

      1. Die Schweiz (somit auch die Kantone) ist ein Rechtsstaat. Sie hat Gesetze die von Gerichten interpretiert werden und zu Urteilen führen. Rechtsstaat bedeutet nicht, dass dieser ein Ausbund sozialer Gerechtigkeit ist. Die USA ist auch ein Rechtsstaat und benimmt sich in der Welt wie ein Elefant im Porzellanladen. Die Schweiz hat ein Direkte Demokratie, bestehend aus Referendums- und Initiativrecht. Sie ist aber ebenso eindeutig, nach meiner Ansicht, eine Plutokratie.

  13. Wenn man die Kommentare so durchliest, dann kann man sich nur wundern – vielfach reine Willkür, unverschämt abzocken dort, wo kein oder wenig Widerstand zu erwarten ist, und so ohne viel Einsatz Geld zu holen ist. Gilt leider auch anderswo: Verkehrsbussen bei minimaler Überschreitung von 2km/h auf Durchgangsstrassen (stationäre Radarfalle für die Ortsunkundigen..), Sparen bei der Zumessung von IV / SUVA und RAV-Leistungen an Schweizer Bürger, aber wenig Ergeiz bei der Verfolgung von Asyl-Missbrauch, Kriminal-Tourismus und anderen relevanten Problemen – alles ist zu mühsam, kostet viel und bringt kein Geld ein. Ungerecht, aber leider ist das Sparen zu Lasten des Bürgers und der Einfallsreichtum beim Abzocken des Mittelstandes Partei-übergreifend – man kann also auch an der Urne nichts erreichen.
    Es wäre ja schön, wenn via Bundesrecht der Eigenmietwert endlich abgeschafft würde – in Zeiten der knappen Kassen glaube ich das aber erst, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt.

  14. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und gehört zum privaten Leben jedes Einzelnen Bürgers. Wohnen muss deshalb strikt steuerneutral behandelt werden. Nur die konsequente Abschaffung des Eigenmietwertes und allen Abzügen, also „der reine Systemwechsel“ ist in Bezug auf Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern her richtig und zulässig!
    Zur Miete wohnen, oder Mittel in Wohneigentum stecken, oder ein Pferd oder eine zu Jacht kaufen, ist eine persönliche Entscheidung und hat den Staat nicht zu kümmern. Wer sich für Wohneigentum entscheidet, der muss auch für die Mittel aufkommen um diese Investition und den Unterhalt zu finanzieren. Der Staat hat da bestenfalls im Bereich Vermögenssteuern mitzureden. Im Bereich Einkommen und Einkommensteuer hat er beim Wohneigentum nichts verloren.
    Steuern auf fiktive oder angebliche Naturaleinkommen nur beim Wohneigentum zu erheben ist stossend und ungerecht. Mittels Abzügen das Wohnen im Eigenheim steuerlich zu begünstigen, schafft falsche Anreize und ist genau so ungerecht. Also: „Weg mit dem Eigenmietwert!“

  15. Es wird kommen wie es kommen muss. Wenn das Vermieten nur noch Ärger für die Vermieter und auch keine interessante Rendite mehr bringt, werden immer noch mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt wird dann noch knapper. Der Extremfall könnte eintreten: Ohne Vermieter würde es dann bald auch keine Mieter mehr geben.
    Mein Rat: Rechtzeitig mit sparen beginnen und mit Eigentum mehr Eigenverantwortung übernehmen. Es muss ja nicht schon zu Beginn mit 25 Jahren eine 5 Zimmer Attika im Stadtzentrum sein.

  16. Die Lösung des jahrzehntealten Problems rückt in Griffnähe.
    (Bericht im Tagesanzeiger vom 7. August 2017)
    Am 14. und 15. August tagt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats. Auf der Traktandenliste steht ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Konkret geht es um die Abschaffung des Eigenmietwerts. Details dazu siehe “Geschichte” (7.8.2017).

  17. Ich habe gegen den neuen Eigenmietwert Einsprache erhoben. Nach 14 Monaten (am 11. Juli 2017) werde ich eine abweisende Antwort erhalten. In einer amtlichen Vorantwort habe ich nebst Anderem die Antwort erhalten: «Ich könne nicht beweisen, dass der amtliche Wert zu hoch sei». Da ich den fiktiven Ertragswert berechnen kann und weiss, nur die minimalen Eigenmietwerte sind bei 60% resp. 70% definiert, ist in der Tat nach oben keine Grenze vorhanden, was mir auch von einem Richter der Rekurskommission bestätigt wurde. Nach meinen Berechnungen sind sie bezogen auf den fiktiven Ertragswert momentan bei 85% resp. bei 99%. Somit können die amtlichen Werte grenzenlos erhöht werden.
    Auch wenn man das Bewertungsprotokoll studiert, sieht man, es gibt etliche Faktoren an denen geschraubt werden kann, z.B.:» Kap.-Satz zur Bestimmung des Vermögenswertes, Mietwert pro Pkt., Notenbewertung, wirtschaftliches Alter … u.s.w. Zum Schluss noch folgendes: Ich bin überzeugt, dass die Eigenmietwerte längst abgeschafft wären, aufgrund bundesrätlicher Aussagen und von Finanzdirektoren, wenn die Abzüge, insbesondere für Unterhalt, gestrichen worden wären. Wir haben aber eine gegenteilige Entwicklung: «neu können auch umfangreiche energetische Verbesserungen abgezogen werden», das Subventionssystem wurde also weiter ausgebaut.

  18. Für eine (nicht vermietete) 2-Zi-Zweitwohnung in Oesterreich wird mir in der Steuerveranlagung 2016 ein Eigenmietwert von CHF 6’200.- in Rechnung gestellt.
    Ist das zulässig ?
    Mit freundlichen Grüssen
    Walter Rüf

  19. Vielen Dank für Ihre Initiative

    Meine Frage: kann ich Einsprache erheben gegen die Ausserkraftsetzung der Verordnung 651.212 (Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG)
    Begründung: Diverse Paragraphen dieser Verordnung wurde mit dieser Mietwerterhöhung ausser Kraft gesetzt.
    § 16 Die Bewertungskriterien ergeben sich aus dem im Anhang aufgeführten Mietwerttabellen Nr.1-10 und 18
    § 24 Der Eigenmietwert von selbst genutzten Liegenschaften …..ist massvoll festzulegen. Er ergibt sich aus den im Anhang enthaltenen Mietwerttabellen Nr.1-10 und 18. Das Resultat ist gemäss Anhang 17 zu kürzen.

    Es ist klar ersichtlich, dass diese Paragraphen ausser Kraft sind, da jetzt noch weitere Faktoren dazugekommen sind. Es ist nirgends ersichtlich, dass diese Verordnung nicht mehr gültig ist. Mit dieser Verordnung kann nicht mehr nachvollzogen werden wie sich der Mietwert zusammensetzt. Mit dem Berechnungsbeispiel: “Einfamilienhaus bei Eigennutzung“ kann der Eigenmietwert nicht mehr berechnet werden. Tür und Tor für willkürliche Einschätzungen sind offen. Döttingen, das in der Ortskategorei 9 ist muss die Mietwerte 20% erhöhen. Klingnau das mit Döttingen zusammengebaut ist und schon vorher tiefer lag (Ortskategorie 8) muss 6% erhöhen !!.

    Ich werde mich an die Verordnung “Bewertung der Grundstücke“ (VBG) 651.212 halten und diesen daraus resultierenden Eigenmietwert einsetzen . Sollte ich eine alte Version der Verordnung 651.212 haben, gebt mir doch den Link an, wie ich zu einer neueren Version komme.

    Kommentar vom Komitee Eigenmietwert-Nein
    Wir geben Ihnen zu 100% Recht, das Dekret und die bestehende Verordnung (VBG) beissen sich komplett. Aus unserer Sicht ist klar:

    • Die Verordnung 651.212 ist weiterhin in Kraft. Wertebasis ist 1998, dahin müssen die Eigenmietwerte zurückgerechnet werden
    • Das Informationsschreiben vom Kanton entfaltet keine rechtliche Wirkung. Es kann ignoriert werden. Natürlich können Sie dies dem Kanton auch mitteilen, aber auch dies hätte keine rechtliche Wirkung.
    • Mit der an Sie zugestellten Steuerveranlagung für das Jahr 2016 wird das Thema dann wichtig. Wir raten Ihnen, in der Steuererklärung 2016 den bestehenden Eigenmietwert einzusetzen und sobald die provisorische Veranlagung eintrifft, Beschwerde einzureichen. Dabei gilt es, die Fristen einzuhalten.

    Momentan stellen wir ein Argumentatorium zusammen. Dieses werden wir demnächst auf dieser Homepage aufschalten und dieses zuvor juristisch prüfen lassen.

  20. Weshalb wird eigentlich nie erwähnt, dass bei sinkenden Hypothekarzinsen die Steuereinnahmen des Fiskus steigen, da sich ja der Zins-Abzug verringert und somit der Steuerbetrag erhöht.
    Und dann wird zusätzlich noch der Eigenmietwert unter dem Vorwand “Anpassung an die Marktgegebenheiten” erhöht.
    Die Faust im Sack machen bis die Liegenschaft verkauft werden muss, nützt nicht.
    Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
    Wir verstehen Ihren Unmut und hoffen, dass Sie unsere Empfehlungen auf der Seite Aktuell unterstützen. Wir raten Ihnen, werden Sie aktiv und machen Sie nicht nur die Faust im Sack! Wenden Sie sich an Ihre politisch nahestehenden Politiker und melden Sie sich beim lokalen Steueramt und der Gemeindeverwaltung. Machen Sie da Ihre Argumente und Ihren Unmut allen Stellen bekannt und bitten Sie schriftlich um Rat, welche Möglichkeiten für Sie bestehen um diese Situation zu mildern.

  21. Durch die Eigenmietwerterhöhung wurde der Sozialabzug für niedrige Einkommen von 7500 Fr. auf 3’000 Fr. reduziert. Somit bin ich gleich doppelt bestraft! Ohne einen Stutz mehr zu verdienen, habe ich dadurch nebst Eigenmietwerterhöhung auch noch 4500 Fr. mehr Einkommen zu versteuern! Das ist Diebstahl!
    Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
    Wir verstehen Ihren Unmut und hoffen, dass Sie unsere Empfehlungen auf der Seite Aktuell unterstützen. Wir raten Ihnen dringend persönlich aktiv zu werden und nicht nur die Faust im Sack machen! Wenden Sie sich per Brief an Ihre politisch nahestehenden Politiker und melden Sie sich beim lokalen Steueramt und der Gemeindeverwaltung. Machen Sie Ihre Argumente und Ihren Unmut an allen Stellen schriftlich bekannt und bitten Sie um Rat, welche Möglichkeiten für Sie bestehen um diese Situation zu mildern.

  22. Mein Leserbrief in der heutige AZ-Ausgabe, aber hier unzensuriert.

    Die Mieter sollten endlich kürzer treten mit ihrer Neidphobie gegen Eigenheimbesitzer, den Mietzins gegen Hypozins auszuspielen. In der Steuerklärung kann jeder unter “übrige Abzüge” Kreditschulden bei Banken geltend machen, also auch die, welche mit geliehenem Geld Ferien buchen, teure Sportausrüstungen anschaffen oder die Möbel so finanzieren, nur weil man mit Geld nicht umgehen kann. Hypozins ist nichts anderes, als eine Kreditschuld an die Bank.
    Der Eigenmietwert ist eine Abzocker-Schande von Staates wegen, einmalig auf der Welt und zeigt die Schweiz keineswegs als Vorzeigestaat. Traurige Tatsache, kommt man dann ins Pflegealter und wird gezwungen, das Eigenheim zu verkaufen, dann zahlt man Franken für Franken dem Staat zurück, während jene, die ende Monat den Lohn verjubelt haben und ebenso Pflegebedürftig werden, von eben diesem Staate via Sozialleistungen versorgt werden. Und bei einem Verkauf eines über dreissig Jahre alten Hauses wird man nochmals abgezockt, ah Eternitdach mit Aspestspuren – minus 30’000 Fr. oh kein Minergiestandart – minus 40’000 Fr. usw.
    Und der neuste Bankenwitz, man will die Eigenmittel auf 5% festsetzen, echt, wir legten damals 25% Eigenmittel vor, hatten teilweise über 7% HypoZins und verzichteten in den folgenden Jahren auf Ferien und investierten nochmals Zehntausende von Franken in die Umgebung. Also dieser Scheiss von Eigenmietwert gehört schon längst abgeschafft. Dann wäre die Schweiz wieder etwas näher bei einem Vorzeigestaat. Ich habe fertig.

    1. Danke für den treffenden und punktgenauen Kommentar. Genauso ist es nämlich. Schade, dass viele Leute dies nicht checken.
      Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
      Wir verstehen Ihren Unmut und hoffen, dass Sie unsere Empfehlungen auf der Seite Aktuell unterstützen. Werden Sie persönlich aktiv und wenden Sie sich per Brief an Ihre politisch nahestehenden Politiker und melden Sie sich beim lokalen Steueramt und der Gemeindeverwaltung. Machen Sie Ihre Argumente und Ihren Unmut an allen Stellen schriftlich bekannt und bitten Sie um Rat, welche Möglichkeiten für Sie bestehen um diese Situation zu mildern.

    2. Mein obiger Leserbrief wurde in der heutigen Ausgabe des Wynentaler-Blattes auch veröffentlicht und wie es sich beim Wynentaler gehört, wortgetreu, danke Redaktion.
      Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
      Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und die träfen Leserbriefe. Bitte nutzen Sie auch unsere Empfehlungen auf der Seite Aktuell . Wir raten Ihnen dringend persönlich aktiv zu werden und nicht nur die Faust im Sack machen! Wenden Sie sich per Brief an Ihre politisch nahestehenden Politiker und melden Sie sich beim lokalen Steueramt und der Gemeindeverwaltung. Machen Sie Ihre Argumente und Ihren Unmut an allen Stellen schriftlich bekannt und bitten Sie um Rat, welche Möglichkeiten für Sie bestehen um diese Situation zu mildern.

  23. Vorerst wäre mal wichtig dass die Unternehmensteuerreform III abgeleht wird. Ich befürchte, dass nachher der Wille zu einer Änderung des Eigenmietwertes kaum mehr vorhandem ist, weil viel Geld in den offentlichen Kassen fehlt.
    Meine Idee als Ersatz einer Eigenmietwertbesteuerung wäre: Den eigentlichen Wert der Liegenschaft als Vermögen zu versteuern. (Versicherungswert + eventuelle Anpassung an Marktwert). Der Hypozins kann von der Steuer abgezogen werden, der Abzug darf die Vermögenssteuer aber nicht übersteigen.
    Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
    Wir sind im Gegensatz zu Ihnen für eine radikale Systemänderung, die u.E. mehrheitsfähig sein könnte. Dieses Modell ist auf der Seite Ziel beschrieben.

  24. Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2016 werden viele erschrecken. Bei der direkten Bundessteuer ist der Zuschlag auf den kantonalen Eigenmietwert immer noch vorhanden. Bisher 21% neu ab 2016 16.7%. In der Gemeinde Bözberg ist der Zuschlag 21% und der Bund schlägt nochmals 16.7% drauf. Das ist wirklich “Abzockerei”. Kann man sich darüber beschweren? wenn JA wo?
    Rolf Schlegel
    Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
    Der Zuschlag bei der Direkten Bundessteuer hängt unseres Wissens damit zusammen, dass der Bund 70% des Eigenmietwerts verlangt. Dies im Gegensatz zum Kanton, der 60% erhebt. Mit diesem Zuschlag von 16.7% wird diese Differenz ausgeglichen.

  25. Wer kann mir erklären, wie die verschiedenen, zum Teil sehr unterschiedlichen Erhöhungen des EMW zustande gekommen sind? In meiner Wohngemeinde steigt der EMW um 21%. Wo ist die Berechnungsgrundlage für die verfügten Erhöhungen? Bevor dies vom Kanton nicht offengelegt wird ist das Verfahren für mich willkürlich und nicht nachvollziehbar.
    Eigentlich wundere ich mich, dass im Aargau nicht ein Aufschrei der EFH-Besitzer durch die Medien gegangen ist.
    Heute kann jeder und jede für die kleinste Kleinigkeit Einsprache erheben und damit bis vor Bundesgericht gehen. Nicht jedoch der EFH-Besitzer beim EMW. Es wird höchste Zeit, dass sich hier eine starke Lobby bildet, damit man sich gegen diese Abzockerei in Zukunft besser wehren kann. Wo bleibt eigentlich der SHEV in dieser Sache?
    Vielen Dank den Initianten für ihr Engagement.
    Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
    Die Erklärungen des Kantons finden Sie auf der Website des Kantons.
    Das Komitee erachtet diese pauschalisierte Faktorisierung pro Gemeinde als äusserst fragwürdig. Diese berücksichtigt weder die Entwicklung in einzelnen Quartieren und Standorten noch die Veränderungen bei der Infrastruktur der einzelnen Gemeinde. Der Umstand, dass bei der Erhöhung keine Rechtsmittel zulässig sein sollen, ist für das Komitee nicht nachvollziehbar.

  26. Solange die Ungerechtigkeit EMW besteht sollten schweizweit alle Eigentümer bei allen zukünftigen Abstimmungen gegen die Empfehlung des Bundesrates (und notabene der Banken) abstimmen. Egal um was es geht. Wir würden uns somit gleich verhalten wie der BR : Ignorant und egoistisch.
    Anmerkung durch das Komitee Eigenmietwert-Nein
    Eine solch pauschale Ablehnung von bundesrätlichen Empfehlungen scheint uns fragwürdig, denn gerade bei der Abschaffung des EMW ist der Bundersrat eher auf unserer Linie. Er hat vor etwa 6 Jahren dafür plädiert, den EMW abzuschaffen und dabei die bisher möglichen Abzüge zu streichen.

  27. Christen Franz
    30.01.2017
    Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken. ( gehört abgeschafft.)
    Wie wäre es wenn die AHV nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken Darf
    oder der Krankenkasse?
    Auch wir haben auf vieles verzichtet und nun das.
    Wer hat, dem wird gegeben, dem andern genommen.

  28. Heute erhielt ich vom Steueramt den Bescheid über die Erhöhung des Eigenmietwertes. Werden die Hauseigentümer gerupft, damit die Unternehmenssteuerreform III finanziert werden kann?

    Ich stimme dazu folglich NEIN am 12. Februar!

    1. Ich habe heute auch die schriftliche Information über eine Erhöhung (+18%) bekommen. Irgendwie habe ich keine Lust, immer noch höhere Steuern abdrücken zu müssen. Darum habe auch ich bezüglich der Unternehmenssteuerreform III zweimal NEIN eingelegt.

    2. Vorgehensvorschlag:
      1. Brief ignorieren.
      2. Letztjährige Werte der Steuererklärung wieder eintragen.
      3. Korrektur / Veranlagung des Steueramtes abwarten.
      4. Einsprache innert 30 Tagen gegen Korrektur / Veranlagung machen.

  29. Die Katze ist aus dem Sack!

    Gemäss aktuellem Schreiben des kantonalen Steueramtes an alle Eigenheimbesitzer im Kanton Aargau wird ein neuer Eigenmietwert mitgeteilt. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass dagegen keine Rechtsmittel ergriffen werden können.

    Dies ist nachweislich falsch!

    In der Steuererklärung kann weiter hin der rechtlich verfügte Eigenmietwert eingetragen werden und gegen die Steuerveranlagung (die dann den höheren Wert haben wird) kann dann problemlos Beschwerde eingereicht werden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, einen verfügten Steuerwert ohne neue Verfügung zu ändern. Dies wird sich aber erst durch ein Gerichtsverfahren klären lassen.

    1. In der Steuererklärung 2016 kann man den neuen Satz des Eigenmietwertes nicht ändern, er ist schon fest im Programm integriert. Bei mir war es so.

  30. Weshalb keine Pensionisten-Lösung?
    Staat und Bund tun sich schwer mit dem Gedanken der Abschaffung und befürchten ein finanzielles Loch darin. Jedermann sieht aber ein das ein Pensionist für seine Sparsamkeit belohnt werden sollte…

    Mein Vorschlag… ab 65 die Wahl haben zwischen Abzug und “Eigenmiete” oder kein Abzug und kein “Eigenmiete” !

  31. Der Eigenmietwert gehört abgeschaft! Die Härtefall-Lösung ist keine Lösung. Denn wer noch nicht betroffen ist, wird früher oder später betroffen sein! Als Rentner Einkommen versteuern, das real gar nicht vorhanden ist, zerrt an den Geldreserven!

  32. Der Eigenmietwert wurde in einer Zeit geschaffen, in der Hypothekarzinsen noch hoch waren. Das ursprüngliche Ziel war, junge Familien zu entlasten, welche um ein Eigenheim zu erwerben hohe Hypothekarzinsen in Kauf nehmen mussten. Dank dem Eigenmietwert konnte die Differenz zwischen Hypothekarzinsen und Eigenmietwert steuerlich abgesetzt werden.

    In der heutigen Zeit mit ultratiefen Hypothekarzinsen hat sich die Situation grundlegend geändert und aus einer ursprünglichen Entlastung ist eine ungerechtfertigte Steuer für Haus- und Wohnungsbesitzer geworden.

    Trotzdem wurde im letzten Jahr in vielen Gemeinden im Kanton Aargau der Eigenmietwert noch einmal erhöht, obwohl er eigentlich abgeschafft gehört.

  33. Wohnwirtschaft HEV Aargau

    Habe heute die aktuelle Wohnwirtschaft HEV Aargau erhalten. Spannend sind die Seiten 7 und 8.

    Auf Seite 7 wird einmal mehr das Thema Eigenmietwert aufgebracht und verlangt, dass sich an der gesetzlichen Basis etwas ändert. Dem kann man nur zustimmen, über die genauen Modalitäten kann man diskutieren.

    Auf Seite 8 hingegen macht der HEV eine Wahlempfehlung für die Grossratswahlen. Wenn man sich die Liste anschaut, stellt man fest, dass zwei der bisherigen GR dem Dekret zur Eigenmietwerterhöhung zugestimmt haben (Markus Dieth, Werner Müller), weiter hat Frau Binder an der Abstimmung gefehlt. Man rechne, diese drei vom HEV portierten GR hätten alleine schon das Dekret zum kippen gebracht.

    1. Für die Wahlzettel: Wir erinneren Sie daran, wer damals in unserem Sinne gegen das Dekret gestimmt hat:
      Vor- Nachname
      Adrian Ackermann
      Erwin Baumgartner
      René Bodmer
      Fredy Böni
      Josef Bütler
      Serge Demuth
      Hans Dössegger
      Antoinette Eckert
      Hansjörg Erne
      Daniel Frautschi
      Sabina Freiermuth-Salz
      Vreni Friker-Kaspar
      Pascal Furer
      Jean-Pierre Gallati
      Renate Gautschy
      Benjamin Giezendanner
      Christian Glur
      Patrick Gosteli
      Bruno Gretener
      Rolf Haller
      Max Härri
      Kathrin Hasler
      Stefanie Heimgartner
      Silvan Hilfiker
      Clemens Hochreuter
      Alois Huber
      Stefan Huwyler
      Johannes Jenny
      Martin Keller
      Marlène Koller
      Martin Lerch
      Markus Lüthy
      Adrian Meier
      Maya Meier
      Annerose Morach
      Hans Pauli
      Lukas Pfisterer
      Richard Plüss
      Christoph Riner
      Maja Riniker
      Bruno Rudolf
      Rolf Ryser
      Wolfgang Schibler
      Hans Peter Schlatter-Liebi
      Adrian Schoch
      Herbert H. Scholl
      Bernhard Scholl
      Andreas Senn
      Marlise Spörri
      Walter Stierli
      Milly Stöckli
      Tanja Suter
      Manuel Tinner
      Daniel Urech
      Franz Vogt
      Roland Vogt
      Daniel Vulliamy
      Daniel Wehrli
      Martin Wernli

  34. a propos Steuern: Wenn ich ein Haus baue, dann zahle ich zig-zehntausender an Mehrwertsteuer – das sollen mir die Mieter mal nachmachen!

  35. Bereits mein Vater hatte vor über 50 Jahren die Hoffnung gehegt, die Abschaffung des Eigenmietwertes noch erleben zu dürfen, nachdem er das Elternhaus übernehmen konnte und tüchtig in die Renovation investiert hatte. Seine Hoffnung ist mit ihm begraben worden.
    Bei unserem Hausbau ende der siebziger haben wir die gleiche Hoffnung im Hinterkopf. Sechs Jahre haben wir auf Ferien verzichten und die Zeit in Umschwung und Gartenarbeit investiert. Und unser Sparwille, die Schulden bis zur Pension zu begleichen wird nun mit fiktiven Einnahmen, die wir nicht haben, sträflich vom Staate einkassiert, einmalig auf der ganzen Welt. Und sowas in unserer Heimat Schweiz, die nun von tausenden Wirtschaftsflüchtlingen überrannt wird, eben dort wo Milch und Honig fliessen, dank Internet bestens informiert. Quovadis svizzera.

  36. Auch wenn der Eigenmietwert endlich abgeschafft wird, bezahlt ein Eigentümer noch immer mehr Steuern, da die Liegenschaften wiederum zum Vermögen dazugerechnet werden.
    Über weitere nachträgliche Abzugsmöglichkeiten kann aus meiner Sicht diskutiert werden. Energiesparende Maßnahmen sollten sicher abzugsberechtigt bleiben.
    Unter diesem Link:
    https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dfr/dokumente_3/steuern/natuerliche_personen/651140-annexes.pdf
    sind alle AG-Gemeinden aufgeführt mit dessen Eigenmietwerterhöhungen (oder Senkungen). Diese Erhöhung kommt genau im richtigen Moment für den Vorstoß der Abschaffung! Beachtet, dass bei einzelnen Gemeinden Erhöhungen über 30% erfolgen und im Durschnitt über alle 10.93 % pro Gemeinde erhöht wird.

    1. Sie haben Recht, es gibt viele offene Fragen zu dieser Zwangs-Massnahme:
      Wurden ausser reinen Mietertragswerten auch effektive ortsbezogene Veränderungen in den Wohninfrastrukturen (z.B. Veränderungen in Strassenverkehr, Fluglärm, ÖV, Ladenschliessungen usw.) berücksichtigt? Welche? Gewichtung? Wenn ja, gestützt auf welche Erhebungen wurden die Werte eruiert?

      Wie wurden letztlich die gemeindebezogenen individuellen Zu- und Abschlagsfaktoren bestimmt?

      Wo lassen sich die Berechnungen für jede einzelne Gemeinde nachvollziehbar nachlesen und vergleichen?

      Wieso sind die Unterschiede der Mietwerthöhungen zwischen gleich gelagerten Nachbargemeinden derart frappant, Abweichungen bis 100% ?

  37. Der Eigenmietwert und die Möglichkeit Schuldzinsen in Abzug zu bringen führen zu einer indirekte Bankensubvention und das muss abgeschafft werden.

    Ich möchte jedoch etwas anmerken. Viele Beiträge kritisieren die hohe durchschnittliche Schuldenquote des Schweizer Bürgers, dabei ist unser Geldsystem ein Schuldgeldsystem. ich empfehle jedem sich mit dieser Begrifflichkeit einmal auseinander zu setzen und man kommt zum Schluss, dass der Reichtum der Schweiz zum Teil in ihren Schulden begründet ist.

    1. Die «anno 1934 als Notmassnahme eingeführte Steuer» namens Eigenmietwert gehört endlich weg! Und es ist dabei durchaus zu akzeptieren, dass auch Hypothekarzinsen nicht mehr steuerlich abgezogen werden können – dies allerdings nur, sofern die generelle Schuldzins- Abzugsmöglichkeit in allen Fällen – auch für Nicht-Wohneigentümer – abgeschafft wird: Wenn schon «heilige Gerechtigkeit», dann aber bitte für alle. Bleiben müssen die Abzugsmöglichkeiten für werterhaltende Investitionen und energetische Sanierungen am Wohneigentum. Nur mit diesem Gesamtpaket an Massnahmen gegen das absurde Schweizer Eigenmietwertsteuer-System wird unser Land seine volkswirtschaftlich nicht unbedenkliche Schuldenwirtschaft langsam aber sicher abbauen können. (Quelle HEV-BS)

  38. Der Eigenmietwert benachteiligt die Sparer systematisch. Er verstösst somit gegen die Verfassung – denn diese fordert klar das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen: Herr Genügsam und Herr Zeitgeist, beide 30 Jahre alt, gleiche Berufsausbildung, gleicher Lohn als Kundenberater der UBS, keine Erbschaften gemacht, unverheiratet und kinderlos wohnhaft in Wettingen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist somit bei beiden über lange Zeit identisch. Herr Zeitgeist verbraucht sein ganzes Einkommen mit teuren Autos und Klamotten, luxuriösen Wohnungen und extravaganten Ferien. Herr Sparsam fährt Velo und ÖV, joggt und macht Wanderferien, kocht meistens selber und wohnt in einer kleinen Wohnung. Herr Zeitgeist bleibt Mieter und Herr Sparsam kauft nach 20 Jahren eine Eigentumswohnung mit seinem Ersparten. Jetzt beginnt für Herr Sparsam die stossende Ungerechtigkeit. Er muss nun viel mehr Steuern bezahlen als Herr Zeitgeist, weil er ein fiktives Einkommen, das er nie verdient hat, nämlich den Eigenmietwert, zusätzlich versteuern muss. Fazit: Der Eigenmietwert muss abgeschafft werden, denn er verstösst gegen die Verfassung, bestraft die Sparsamen und nützt nur den Banken, weil er das Zurückzahlen der Hypotheken verhindert.

  39. Erich
    Irgendwann ist das Fass voll, es kann ja nicht immer mehr
    von den Alten Abgezokt werden. Wir haben unser Haus
    mit Arbeit erschafft, und nicht mit Erbschaft.
    Wir sind verheiratet, und haben 2 Kinder.
    Auch hier wird man bestraft, und das fängt bei der AHV an.
    Denn nicht verheiratete Personen die Zusammenleben fahren einiges besser mit der Rente.
    Es ist an der Zeit, dass das ganze System mal angepasst wird!
    Ehepaare gleich viel Rente wie nicht verheiratete!
    Der Eigenmietwert entspricht nicht der sozial gerechten Steuerphilosophie der Schweiz und ist daher verwerflich!

  40. Es ist beschämend wie der Bund und Kanton wie zu ‘Römerszeiten’ Geld eintreibt. Ich denke da auch an die Begrenzung des Steuerabzuges beim Berufsweg, welche zuerst der Bund und jetzt auch in verschiedenen Kantonen eine fixe Obergrenze gesetzt haben. Auch der Kanton AG zieht da mit! Im Sinne als familienfreundlicher Kanton? Wohl kaum. Nun werden die Eigenheimbesitzer, welche jahrelang für ihr Traumhaus gespart haben, bestraft. Im Sinne der Wohneigentumsförderung? So sicher nicht. Durch die tiefen Hypozinsen resultiert heute eh eine zusätzliche Besteuerung, weil der Eigenmietwert mehrheitlich höher als der Schuldzinsbetrag ist. Also warum noch zusätzlich erhöhen? Eine Milchkuhpolitik im grossen Stil wird da beim Bund und bei allen Kantonen erabeitet und umgesetzt. Es wäre wohl für den Steuerfiskus fataler, wenn der Eigenmietwert komplett abgeschafft werden würde. Das wäre aber das einzige Richtige.

    1. @Beat Schöni
      Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Aber es geht munter weiter: Anfang 2016 setzte der Grosse Rat zu einem weiteren unverständlichen Hieb in die Gegenrichtung an. Er will die Steuern auf die Grundbuchabgaben in Zukunft abschaffen. Bisher haben wir Eigentümer das als notwendige Abgabe an die Allgemeinheit als Selbstverständlich akzeptiert. Es ist ja eine einmalige Sache, die im Rahmen der Gesamtkosten für das Eigenheim eher marginal ist. Wer stört sich nun daran? Sie haben es sofort erraten…….
      Einerseits den „wichtigen Mitbürgern“ bei den Grundbuchabgaben Steuergeschenke machen und andererseits bei den „normalen Hauseigentümern“ die Steuern per Dekret erhöhen ist stossend und ungerecht.

  41. Schlussendlich hilft der Eigenmietwert nur den Banken, da die meissten Eigenheimbesitzer ihre Hypotheken nicht zurückzahlen um so die Hyposchulden in der Steuererklärung geltend zu machen. Besonders für Pensionierte, welche ihre Hypotheken voll zurückgezahlt haben um schuldenfrei zu sein, treibt der Eigenmietwert den Ertrag in die Steuerprogression, womit die Steuern für AHV-Bezüger mit Eigenheim, überproportional ansteigen.

  42. Bewusste Falschinformation?

    Diverse Steuerämter im Kanton verbreiten momentan die Meldung, dass bei der aktuellen Eigenmietwerterhöhung keine Einsprache möglich ist (Wohlen, Baden, Sarmenstorf) . Dies ist falsch!

    Meine Anfrage beim kantonalen Steueramt zeigt klar, dass der ganze Rechtsweg offen ist! Dies steht so auch im §219 StG:

    Abs 1: Der Eigenmietwert muss verfügt werden -> Jeder Eigenheimbesitzer muss zwingend vom kantonalen Steueramt einen geänderten Eigenmietwert verfügt bekommen.

    Abs2: Bestimmungen über Einsprache- und Rekursverfahren gelten sinngemäss -> Jede Steuerveranlagung kann selbstverständlich mittels Beschwerde angefochten werden.

    Ich denke die Steuerämter verbreiten obige Falschmeldung wider besseren Wissens. Allerdings keimt bei mir der Verdacht, man versucht bewusst tausende Einsprachen zu verhindern…. Ob die aargauischen Eigenheimbesitzer da mit machen?

  43. Sehr geehrter Herr Richner
    Vielen Dank für Ihren Einsatz und ich wünsche uns allen, dass in dieser Sache endlich etwas geht. Auch ich hatte schon früher Mühe mit den Ausführungen des HEV und bin daher schon seit Jahrzehnten nicht mehr Mitglied.
    Zudem bin ich gespannt, was mit dem automatischen Zuschlag von 15% der Bundessteuer passiert, da wir ja nun anscheinend den Vorgaben (60%) entsprechen, und ein solcher nochmals ungerechter wäre, denn von einer Eliminierung hat bis heute m.W. noch niemand geredet.

  44. Mein Eigenmietwert beträgt bereits mehr als 60 % der Marktmiete.
    Zudem datiert die Schätzung meines Eigenmietwertes aus dem Jahr 2010, als ich meine Eigentumswohnung gekauft hatte.
    Zudem sind die Marktmieten in den letzten 5 Jahren, seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2015 bestimmt nicht um 9 % gestiegen !
    Das kann gar nicht sein !
    Zudem müssen Eigentümer von Liegenschaften Eigenkapital in ihr Wohnheim stecken, was Mieter nicht müssen. Und auch die Marktmiete darf man nicht einfach mit dubiosen Statistiken untermauern, dies geht einfach nicht. Es muss alles seine Richtigkeit haben. Es geht nicht an, dass der Kanton Aargau einfach per Dekret eine Erhöhung nach dem Motto “Handgelenk mal Pi” vornimmt.
    Und wenn man die erzielbaren Bruttomieten vergleichbarer Objekte anschaut, so merkt man schnell, dass die Mieten nicht wirklich angezogen haben. Zudem kann man ja eine Wohnung auch nicht zu einem Fantasiepreis vermieten – sondern dies bestimmt das Angebot und die Nachfrage. Man kann also nicht Luxusobjekte und andere Objekte zusammenaddieren und dann durch die Mietpreise
    dieser Objekte durch die Anzahl Mietobjekte dividieren.
    Kurz: Man darf nicht “Äpfel” mit “Birnen” vergleichen !
    Die Politiker wollen einfach immer neue Steuern, und wenn man sie nicht stoppt, so geht dies so immer weiter. Stattdessen sollten sich die Politiker im Kanton Aargau, welche diesem Dekret zugestimmt haben, schämen ! und zuerst bei sich selber sparen, bzw. ihre eigenen stolzen Gehälter kürzen. Da sind die Politiker leider taub !
    Herr Blocher hat schon recht, wenn er von einer Diktatur spricht,
    denn Willkür ist nichts anderes als, über die Köpfe der Bürger hinweg zu politisieren.
    Zudem:
    A) Die Banken verlangen immer mehr Amortisationen,
    d.h. Kredit-Abzahlungen, dadurch sinkt der Abzug bei den Zinsen.
    B) Durch die von den Banken geforderten Amortisationen
    erhöht sich auch unfreiwillig die Vermögenssteuer.
    C) Zusätzlich kommt noch der fiktive und einfach per Dekret
    erhöhte Eigenmietwert zur Anwendung.
    D) da muss eine neue Einschätzung her, wenn man die Eigenmiet-
    werte erhöhen will, und vergleichbare Mieten müssten dem
    Eigentümer vor einer Erhöhung angezeigt werden.
    Es kann nicht sein, dass der Eigentümer einer Liegenschaft
    dem Kanton beweisen muss, dass die Mieten gestiegen sein sollen.

    Dies alles stinkt zum Himmel, da es intransparent ist.
    Herr Brogli hat das Boot zur rechten Zeit verlassen,
    damit er sich mit diesem Thema nicht auseinandersetzen muss.

    Tja, das ist der (Sp)Aargau der Sozis und Neider,
    auch die sogenannte Christliche ? Volkspartei ist da keinen Deut
    besser. Es geht nicht an, dass man immer beim Volk spart und die
    Steuern beim Volk erhöht, und dann auch noch mehr für Beamte
    ausgibt!

  45. Es ist langsam aber sicher an der Zeit, sich wieder einmal um das eigene Volk zu kümmern! Wenn es auch nicht ganz so populär macht.

  46. Monika Müller
    Vor 18 Jahren wurde ich wegen meinem Hirnschlag frühzeitig pensioniert mit entsprechenden finanziellen Einbussen. Seither gab es seitens der Pensionskasse keine einzige Rentenerhöhung. Eine Sparmöglichkeit ergibt sich für mich nicht mehr. Mein Ehemann verstarb vor 43 Jahren. Mühsam habe ich für mein Eigenheim jeden Rappen gespart. Nachdem inzwischen alles teurer geworden ist soll ich nun auch noch mit einem erhöhten ‘Einkommen’ = Steuererhöhung belegt werden. Ich muss mein Eigenheim verkaufen. Es ist nicht mehr tragbar für mich 76jährige.

  47. Es ist nicht nur der Kanton, der uns weiter “auspresst”, es ist auch der Bund. Zeitlebens gespart, brav abbezahlt, Einkommen zusammen versteuert= höhere Steuerklasse, Steuern bezahlt, zwei Kinder grossgezogen und heute? Als Ehepaar rund 12’000 Fr. weniger AHV im Jahr. Und die Eigenmietwerterhöhung ist ein weiterer Abriss. Was liegt noch im Köcher der Politik?

  48. Man muss sich heutzutage schon die Frage stellen, ob man das Eigenheim aufgeben sollte. Ein Eigenheim lohnt sich eigentlich nur dann, wenn man ein Leben in Saus und Braus führen will. Durch hohe Hypothekarschulden auf dem Eigenheim lassen sich Luxusgüter finanzieren oder man mietet oder leistet sich jeglichen Luxus. Die Schuldzinsen z.B. für ein Boot lassen sich sogar noch von den Steuern abziehen. Zudem – warum gibt es fürs Boot und anderen Luxusgütern keinen Eigenmietwert? Merkwürdig- nicht wahr! Ausgerechnet für das Wohnen, das jeder braucht wird so eine, in der Höhe willkürliche ungerechte Steuer erhoben.
    Nun noch eine Frage wo eigentlich alle Mieter und Politiker aufrütteln sollte. – Wo sind all die Wohnungen, wo seit Jahrzehnten Milliarden in die Wohnbauförderung geflossen sind für günstige, bezahlbare Wohnungen? das wäre doch Mal eine Aufgabe, der unsere sogenannten “Volksvertreter” nachgehen könnten.

    Herbert Koch Othmarsingen

  49. “Die Preis Spirale bei den Mieten dreht sich munter weiter”. Die Kosten (Steuern) der steigenden Eigenmietwerte der Eigentümer werden auf die Mieter umgelegt werden, dadurch steigen die Mieteinnahmen und damit wieder die Steuern für die Eigentümer. Steigende Steuern bedeuten mehr Kosten für die Eigentümer. Steigende Kosten der Eigentümer werden wiederum auf die Mieter umgelegt, dadurch steigen die Mieteinnahmen usw. – das sollte doch wirklich nicht so schwer zu verstehen sein…..

    1. Da verwechseln Sie nun etwas. Der Eigenmietwert fällt nur bei selbsttbewohntem Wohneigentum an. Wenn Sie das Haus oder die Wohnung vermieten, dann gibt es keinen Eigenmietwert

      1. @matthew
        Lesen was oben steht! Steigende Kosten der Vermieter bezahlen letztlich immer die Mieter. Alle Mieter haben einen Vermieter. Dieser Vermieter wohnt in einer Eigentumswohnung. Also steigen seine Kosten. Seine steigenden Kosten wird er bei der nächten Gelegenheit an seine Kunden überwälzen, so ist das halt im Kapitalismus.

      2. Eben das ist ja das komische dran. Es gibt keine Nachteile für die Reiche Grosse Immobilien Besitzer die unzählige Hotels Land viele Liegenschaften besitzen und dieser vermieten. Die müssen nicht bezahlen dort wo sie selber nicht wohnen. Dürfen nur kassieren. Der Mittelschicht muss bezahlen immer mehr und überall und mit der zeit verschwinden.

  50. Die masslosse Gier des Staates!
    Mit dem Eigenmietwert sollte ein eingebildeter Gewinn aus der Anlage in ein Eigenheim besteuert werden. Noch vor wenigen Jahren war der Eigenmietwert oft kleiner als der Abzug der Hypotherkarzinsen. Inzwischen sind die Zinsen derart gefallen, dass der Abzug deutlich kleiner ausfällt, als der belastete Eigenmietwert. Dadurch sind die Steuern auf ein Eigenheim bereits um ein Mehrfaches gestiegen. Der Steuerbetrag wurde festgelegt auf dem Ertrag, den man erzielt hätte, wenn man kein Eigenheim und das Geld investiert hätte. Die Zinsen sind jedoch so tief gefallen, dass der Zins lächerlich (oder himmeltraurig tief) ist, sodass auch die Berechnungsgrundlage für den Eigenmietwert heute ein mehrfaches zu hoch ist. Zusätzlich hat der Staat / Nationalbank mit der Kurspolitik Milliarden vernichtet, sodass viele Kleinanleger Verluste gamacht haben. Diese kann man von der Steuer jedoch nicht abziehen .
    All dies hindert den Kanton jedoch nicht in seiner unermesslichen Gier, und er gibt noch eines drauf und erhöht die Steuerbelastung. Gerade für Rentner, die in ihrer Zukunft kaum mehr mit einer “Lohnerhöhung” rechnen dürfen, ist dies eine absolut unsoziale Zusatzbelastung, die gestrichen gehört.

  51. Der sogenannte Eigenmietwert, ein erfundenes, Einkommen, das es gar nicht gibt, wird jedes Jahr auf’s neue besteuert.
    Der Eigenmietwert entspricht nicht der sozial gerechten Steuerphilosophie der Schweiz und ist daher verwerflich!

    Der Eigenmietwert widerspricht als Faktum der sonst in diesem Land geltenden ethischen und moralischen Auffassung mit allen seinen Konsequenzen.

    Meine Meinung ist es, so wenig Verschuldung wie möglich und eine gerechte, einfache Besteuerung ohne Tricks, Haken und Ösen.

  52. Die Polstergruppe auf Kredit, das Auto und weiter Sachen und dann die Schuldzinsen sauber vor den Steuern in Abzug bringen. Ja das geht so in Ordnung ohne Eigensitzwert oder Eigenfahrwert zu versteuern. Ich frage mich wo da eine Gerechtigkeit gegenüber dem Hauseigentümer herrscht? Fehlt hier nicht auch ein fiktives Einkommen um eine Gleichstellung zu erzielen? Der Staat braucht Geld um seine teilweise inneffizienten Knechte zu vergolden die man teilweise in der Privatindustrie kaum gebrauchen könnte.

  53. Die Eigenmietwert (EMW) Erhöhung trifft auch alle Mieter!! Nun fragen Sie warum denn das? Es ist einfach: “Alle Mieter haben auch einen Vermieter”. Dieser Vermieter (natürliche Person) wohnt meistens als Eigentümer und muss die Mieteinnahmen aus seinen vermieteten Wohnungen und seinen EMW als Einkommen versteuern. Da der Vermieter vom “Vermieten” lebt, wälzt er alle seine Kosten (auch die Steuern) sowie den Profit auf die Mieter um, das ergibt die Summe der Mietzinsen. Wenn der EMW abgeschafft wird, dann könnten die Vermieter diese “Einsparung” an die Mieter weitergeben und dadurch würden die Mieten sinken. Man beachte: Den vermietenden Eigentümern kann es egal sein ob der EMW erhöht oder abgeschafft wird. Warum die Mieter das nicht begreifen, und weiter lieber Neidparolen publizieren, ist das Problem der Mieter und nicht das der Eigentümer.

  54. Kann denn der Eigenmietwert bei frühzeitiger Pensionierung als Einkommen für die AHV gerechnet werden? Damit würde in vielen Fällen ein geringerer Beitrag an die AHV fällig. Denn es gilt die Beitragspflicht bis zum ordentlichen Pensionsalter und darunter wir sowohl Vermögen wie auch Renteneinkommen berechnet. Und dies nicht zu knapp: Als Grundlagen für die Berechnung der Beiträge an die AHV, die IV und die EO dienen das Vermögen und das 20fache jährliche Renten- einkommen. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegat- ten, ungeachtet des Güterstands, auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.

  55. Was NR Matthias Jauslin, FDP-Präsident Aargau, dazu schreibt, entspricht exakt meiner Meinung (ich bin auch vom Eigenmietwert betroffen):

    “Auch wenn ich der Besteuerung des Eigenmietwertes kritisch gegenüberstehe – eigentlich ist mein Eigenheim eine Immobi-lienanlage wie jede andere und der „Ertrag“ somit nicht weniger real als Dividenden oder Zinszahlungen. Ich könnte das gleiche Geld ja statt in das Eigenheim auch in einen Immobilienfonds investieren. Mit den Nachteilen, den Ertrag aus dieser Immobilienanlage zu versteuern und für mich selber eine Wohngelegenheit mieten zu müssen. Gäbe es den Eigenmietwert nicht, wäre ich somit gegenüber dem Eigenheimbesitzer benachteiligt. Es ist für einen Mieter schwer zu verstehen, stärker besteuert zu werden, nur weil er nicht in der eigenen Liegenschaft wohnt. Es ist offensichtlich, dass der Eigenheimbesitzer einen Nutzen im Wert der nicht zu zahlenden Miete zieht. Diesen Nutzen nennt man Eigenmietwert – er ist somit keineswegs fiktiv, auch wenn kein Geld fliesst. […] Zu beachten ist auch, dass Eigenheimbesitzer sämtliche Unterhaltskosten und Zinslasten bei den Steuern abziehen können.”

    1. Die “Mieter” haben einfach nicht begriffen, oder wollen es nicht begreifen: Der Vermieter, der vom “Vermieten” leben muss, überwälzt so oder so alle seine “Lebenskosten” und den “Profit” auf die Mieter. So ist es halt im Kapitalismus, dagegen können die auf dem Rückzug befindlichen Linken Neider gar nichts tun. Für alle anderen, die ihre Kosten (Steuern gehören dazu) nicht weiter auf ihre Produkte (Mieten) überwälzen können, müssen deshalb der Eigenmietwert und die Schuldzinsabzüge weg! Der Staat soll Schulden nicht fördern. Das System subventioniert nur die Banken.

  56. Es reicht mir langsam mit diesem sozialistischen Umverteilungsgehabe in der Schweiz. Demokratie bedeutet langsam nur noch, dass 51% bestimmen, was ihnen die andern 49% zu bezahlen haben.
    Ich finde es höchst asozial Rentnern auf diese Weise das Leben zu verteuern. Dadurch, dass sie für ein eigenes Haus gespart und somit Vermögen gebildet haben, fallen sie der Allgemeinheit, sollte es ihnen einmal schlechter gehen, weniger zur Last , als solche, die nichts gespart haben – dafür dürfen sie nun noch mehr Steuern bezahlen. Ist das nicht pervers?
    Gratulation zur erfolgreichen Unterschriftensammlung für die Petition.
    Mein Vorschlag, da 5000 Unterschriften beisammen sind, gleich nochmals sammeln für eine Initiative.
    T. Kaufmann

  57. Sehr geehrter Herr Richner

    Ich gratuliere Ihnen herzlich zum 5000-sten Mitunterzeichner
    Ihrer Petition. Sie haben diesen gewaltigen Erfolg absolut verdient.

    Mit freundlichen Grüssen

    Hans P. Gruber

  58. Jetzt habe ich auch noch den Kommentar von Grossrat Urs Plüss gelesen. Katastrophe, wie kann ein solcher Politiker einen solchen Stuss rauslassen. Er sollte schleunigst zurücktreten, da er nicht das Volk vertritt, sondern die linken sinnlosen Ausgaben der Vergangenheit.

    E.Roth-Nufer

    1. Sehr geehrter Herr Roth

      Mit bedauern muss ich Ihren Kommentar lesen. Gerne hätte ich gewusst, welche Argumente oder Aussagen von mir für Sie ein Stuss sind? Sie können mich durchaus eines besseren Belehren und mich per Mail kontaktieren. urs.pluess@grossrat.ag.ch

  59. Mein verstorbener Mann hat es – zwar etwas drastisch, doch treffend- so ausgedrückt:
    Du kannst dein Geld verfressen, versaufen, in der Spielbank verspielen oder für teure Reisen ausgeben. Nur eines darfst du nicht: vorher sparen, auf Vieles verzichten, um ein Haus zu bauen und hinterher die Hypothek abzahlen. Dann wirst du mit dem Eigenmietwert bestraft.

  60. Vielen herzlichen Dank, Herr Richner, für Ihr Engagement.
    Diese Petition setzt ein klares Zeichen für den Unmut der Haus- und Wohnungsbesitzer gegen diese ungerechte Steuer.
    Eigentlich wäre es die Pflicht des HEV gewesen, bereits vor der Beschlussfassung im Grossen Rat, gegen diesen Unsinn aktiv zu werden. Das sehr knappe Abstimmungs-Resultat hätte womöglich einen andern Ausgang genommen. Vielleicht wären zumindest die abtrünnigen FDP-ler noch zur Vernunft gekommen.
    Es ist halt leichter, Mitgliederbeiträge zu kassieren, als mal etwas handfestes zu leisten.

  61. War da nicht ein Bundesgericht entscheid, wegen dem Eigenmietwert. Wie kommt es, dass die den Volkswillen aushebeln.
    Somit sollte klar sein was wir abstimmen müssen.

  62. Guten abend Herr Richter
    Danke für ihren Einsatz
    Es kann nicht sein das der der spart und in sein Eigenheim investiert hat abgezockt wird.
    Staat und Kantone verschleudern das Kapital des Bürgers.
    Wen der wir mit unserem Geld so umgehen,werden wir bevormundet

  63. Soziale Aspekte bleiben unberücksichtigt:
    Dass Eigentümer einer Liegenschaft wesentlich länger in ihrem ersparten “Zuhause” wohnhaft bleiben und solange wie möglich nicht ins Altersheim gehen, ist eine Tatsache und erspart dadurch Zusatzleistungen der öffentlichen Hand. Bei einem Wechsel ins Alterheim reisst sich der Fiskus die Liegenschaft unter den Nagel. Nichts haben, ist ein leichtes tragen.
    Wer nichts erspart hat, das Geld verjubelt hat, lässt sich auf Kosten der Steuerzahler aushalten.
    Schade um jeden Franken an den HEV. Grossrat Knecht als König beim HEV, hat in seinem Wahlkampf kein Wort über die Eigenmietwert-Erhöhung erwähnt, oder dagegen gekämpft, weil es ihm Stimmen gekostet hätte.

    1. Na ja, gewonnen hat er trotzdem nicht !
      Das ist ja das Tragische !

      Und ob der HEV nun überhaupt was tut,
      das ist auch schleierhaft.

      Nur in der Verbandszeitung zu schreiben,
      dass man was tut, das nützt nichts,
      vielmehr müsste der HEV diese Petition unterstützen !

  64. Hallo Herrn Richner
    Besten Dank das Sie sich so für uns einsetzen
    ich finde es sehr wichtig dass wir uns endlich gemeinsam
    mit diesen ewigen neuen Steuereinnahmen auseinandersetzen
    unsere Politik in der Schweiz macht uns immer mehr sorgen
    und gibt allen Bürgern immer ernsthafter zu denken
    es gibt so viele Möglichkeiten Geld zu sparen aber nein
    es werden Millionen einfach zum Fenster hinausgeworfen
    und wo werden diese Löcher wieder gefüllt mit dem
    Bürger der spart und und immer alles ordentlich erledigt
    und das finde ich einfach schade

  65. Hallo Herr Richner.
    Zuerst, Merci das Sie sich für uns einsetzten. Sind ein Rentnerehepaar und haben mit viel Krampf unsere Eigentumswohnung endlich auf 0 gesetzt und nun sollen wir wieder mehr Steuern bezahlen. Die Politik machts uns immer mehr sauer.
    E. u. S. Neufeld, Merenschwand
    14.1.2016

  66. Born Kurt Holderbank

    Ich habe folgenden Artikel der az zugesandt. Dieser wurde aber nicht veröffentlicht. Deshalb teile ich über diese geniale Plattform Betroffenen mit, was ich zum Thema “Eigenmietwert” zu sagen habe.

    Zu dem Thema “Das Wohnen im Eigenheim wird im Alter langsam zum Albtraum”
    in der az vom Dienstag, 29. Dezember 2015

    Ich kann den Ärger der Familie Beglinger sehr wohl nachvollziehen da ich mir schon lange über diese “Abzocke” Gedanken mache.

    Das Argument der Vermeidung einer Bevorzugung der Eigentümer gegenüber den Mietern lasse ich nicht gelten. Wer wird hier gegenüber wem bevorzugt?
    Eigentümer haben sich ihren Wunsch nach einem Eigenheim durch jahrelanges Sparen erarbeitet und werden mit einer zum Teil recht hohen Steuer belangt. Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen welches gar nicht existiert, vergleichbar mit einem Börsenwert nur mit dem Unterschied, dass es dem realen Einkommen dazugerechnet wird.

    Das Gesetz entspricht meiner Ansicht nach der Vorgeschichte als noch Steuervögte die Steuern eintrieben. Wie der Staat diese Steuer rechtfertigt ist mir schleierhaft. Da müssen wir Bürger aber grosse Tomaten auf den Augen gehabt haben als wir diese Steuer angenommen haben!
    Wenn ein Bürger Steuern hinterzieht wird er Strafrechtlich vom Staat verfolgt. Treibt aber der Staat ungerechtfertigt mit einer konstruierten Vorlage eine Steuer ein kräht kein Hahn danach.
    Wir hatten nämlich schon mal so einen kuriosen Fall mit der “Eidgenössischen Wehrsteuer”. Deren Zweck löste sich nach einer gewissen Zeit auf. Was wurde aus dieser Steuer? Sie wurde raschmöglichst umbenannt in “Direkte Bundessteuer”!

    Was aber geschieht dann mit Eigentümern welche ihr Eigentum nicht mehr halten können, weil das reale Einkommen nicht mehr ausreicht den Verpflichtungen nachzukommen? Unterstützen dann die Gemeinden oder der Staat die Betroffenen oder Pfänden sie deren Eigentum damit sie an die geforderte Steuer kommen?
    Dieses Steuergesetz ist komplett asozial und kostet die Gemeinden und den Staat aber im Endeffekt mehr. Nämlich dann, wenn Eigentümer ihr Eigentum aufgeben müssen und gezwungen sind, Sozialhilfe zu beziehen.

    So ist es relativ einfach überall Kässeli zu öffnen aus denen Mann oder Frau der Bundes – oder Gemeindebehörden Mittel in ihre ramponierten Kassen fliessen lassen können.

    Was mache ich als Betroffener? Ich überlege mir folgendes: Ich deklariere den Eigenmietwert als Investition in die Immobilie und mache diese als Abzug geltend!
    Dann nämlich habe ich wieder ein ausgeglichenes Budget:
    Eigenmietwert zum realen Einkommen – Eigenmietwert in Abzug als Investition ergibt unter dem Strich wieder 0!

    Damit habe ich das Gleichgewicht wieder hergestellt. Was das aber beim Fiskus auslösen würde?

    Kurt Born; Holderbank, 31. Dezember 2015

    1. Die AZ ist ja bekannt als Weichei. Heisse Eisen in Form von Leser-
      briefen werden nicht entgegengenommen. Man will die
      eigenen Journalisten nicht konkurrenzieren .

      1. Na ja, die AZ will es allen “Recht?” machen.
        Das geht aber nicht, denn man muss klar Stellung beziehen,
        das wollen sie jedoch nicht – sie wollen lieber der Politik gefallen!

    2. Sehr geehrter Herr Born
      Der Staat nimmt und der Hauseigentümer spart! Eine weitere Variante um die Luxussteuer für Wohneigentümer zu kompensieren, ist bei den möglichen Ausgaben durch streichen der Mitgliederbeiträge bei der Partei (speziell bei der verursachenden FDP), beim HEV und zuletzt noch bei der Kirchensteuer, durch Austritt aus der Landeskirche. Die letztere kann ja dann der Sozial-Staat selber berappen, um unsere Kirchen zu finanzieren.

      1. Ich bin ganz Ihrer Meinung.
        Da müssen wir dann eben auch sparen,
        wenn auf unserem Buckel gespart wird,
        im Sp(Aargau).

        Ihre Vorschläge werde ich wohl auch umsetzen,
        denn wer sorgt für die zahlenden Steuerzahler ???

        Es gibt genug Schmarotzer und genug unverfrorende Politiker,
        vor allem in den Parteien, welche sich als Sozial oder
        christlich ??? hinstellen. Auch der HEV enttäuscht, das stimmt.

        Die Schweiz rühmt sich, eine Demokratie zu sein,
        dabei sind es die Politiker, die ihr eigenes Süppchen kochen,
        die sogenannte “Classe Politique”.

    1. Das sehe ich auch so,
      das wäre das mindeste gewesen.

      Auch als der HEV angeblich, wegen seinem 100 Jahre-Bestehens
      günstigere Hypotheken vergab, hat er dies zuvor anfangs Jahr
      NICHT angekündigt.

      Mehr muss ich wohl nicht dazu sagen.

  67. Grüezi Herr Richner, danke Für Ihre Arbeit

    Der Eigenmietwert soll nicht nur nicht erhöht werden, er gehört dringend abgeschafft, zusammen natürlich mit der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Die vielen Arbeitsstunden und Kosten, welche Steuerfunktionäre mit der Kontrolle der Abzüge verbringen, würden so entfallen.

    1. Genau !
      Der Eigenmietwert gehört abgeschafft !
      Diese “Steuer” ist ein Relikt aus der Kriegszeit
      und hat nichts mehr mit einer modernen Gesellschaft zu tun.

      Auch die direkte Bundessteuer gehört abgeschafft.

      Gebt dem Kaiser, was des Kaiser’s ist – aber auch nicht mehr !

      Auch die Kirchen kommen somit indirekt in den Genuss
      von mehr Steuergeldern, das freut die Kirchen bestimmt,
      wenn ja die Schäfchen alle davonlaufen,
      weil in der Kirche oft nicht mehr Gottes-Dienst herrscht.

      Die CVP behauptet lieber, dass es eine Heirats-Strafe gibt,
      und verschweigt vieles …
      die Christliche ??? Volkspartei ist dann aber auch bald Schuld
      daran, dass die Schäfchen aus der Kirche austreten,
      weil sie mit der Befürwortung der Erhöhung des Eigenmietwertes
      zugestimmt hat – das passt nicht zusammen – von Heiratsstrafe
      zu sprechen, nur weil reiche CVP-Politiker ihre Steuern optimieren
      wollen, aber den Liegenschaftsbesitzern mehr Eigenmietwert-Steuer
      aufbürden !!!

      Da sieht man ja, wer wen vertritt,
      die Politiker vertreten sich selber,
      nicht das Volk !
      Eine CVP- und SP – BDP – Diktatur,
      wie es Herr Blocher richtig erklärte,
      das hat mit Demokratie nichts zu tun !,
      denn in einer Demokratie regiert das Volk,
      nicht ein paar linke Grossräte.

  68. Grundsätzlich ist ja die “Geschichte” des Eigenmietwertes für Hausbesitzer gegenüber Mietern nicht mehr als fair.
    Die daraus abgeleitete Steuer sollte aber ab AHV-Alter nach Einkommen und liquidem Vermögen (also nicht auf Vermögen in Form des bewohnten Hauses) angesetzt sein.
    Zudem sollte das auch mit den Hypozinsen gekoppelt sein, d.h. wenn ich früher Schuldzinsen auf Basis 5% als Schuldzins auf der Steuererklärung machen konnte ist das heute noch vielleicht 2% also nicht mal mehr die Hälfte. Umgekehrt steigt der Eigenmietwert und lässt die Schere weiter aufgehen.

    1. Es stellt sich hier eine grundsätzliche Frage. Kann man die Mieter mit dem bewohnten Eigentum vergleichen?
      Der Mieter hat vielleicht seine 300´000 steuerfrei angelegt oder verbraucht. Der Wohneigentümer versteuert den virtuellen Ertrag jedes Jahr und jetzt noch höher. Da stimmt doch etwas nicht. Keinem Politiker, der aus unserem Geld lebt fällt es schwer, sein Eigenmietwert zu versteuern. Die Politiker vertreten hier nur das Eigeninteresse.

  69. Grüezi Herr Richner, für Ihren Einsatz möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Es wird Zeit diese unsinnige Steuer zu bekämpfen.

    Wie wäre es, wenn nach Abschluss dieser Petition, Ihre sehr gut gemachte Homepage abändern würden für eine Petition auf Bundesebene, für die Abschaffung des Eigenmietwerts

  70. Bedauerlicherweise werden alle Politiker sogleich verunglimpft und in den gleichen Topf geworfen. Selber Grossrat und Eigenheimbesitzer, weiss ich sehr wohl wie viel mich diese Erhöhung kosten wird und wir haben in der Fraktion intensiv über die sozialen Härtefälle diskutiert . Die Ausgangslage lies aber wenig Spielraum, da die Gesetzeslage eindeutig ist und eine Gesetzesverweigerung keine Option sein darf. Man bedenke auch, dass der Schweizer Stimmbürger die Initiative “sicheres Wohnen im Alter” mit knapp 53% abgelehnt hat (im Aarau wäre sie mit 54% angenommen worden). Wir können das Problem aber nicht auf Stufe Kanton lösen sondern die Nationalräte müssen das angehen oder der HEV mit einer vernünftigen Initiative. Als Grossrat bin ich verpflichtet das Gesetz einzuhalten und die erfolgte Erhöhung ist die verträglichste Variante gewesen. Die Erhöhung hätte durchaus auch fataler sein können, besonders wenn man andere Kantone anschaut, dann sieht man, dass der Aargau diesbezüglich noch gut dasteht.

    Nachfolgend den Auszug des damaligen Medienberichts der EVP.

    Die EVP stimmt der Erhöhung des Eigenmietwertes zu, da die Vorgaben des Bundesgesetzes keinen Spielraum lassen und die aktuellen Berechnungen des DFR plausible erscheinen. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Kanton und Gemeinde Profiteure sind vom aktuelle tiefen Hypothekarzins und durch geringeren Schuldzinsenabzüge mehr Steuereinnahmen hatten. Eine Übererarbeitung auf Bundeseben ist längst überfällig.

    1. Sehr geehrter Herr Plüss
      Ihre Haltung zu diesem Thema ist grundsätzlich falsch! Der Grosse Rat kann nicht mittels Dekret eine solche Anpassung machen, dies widerspricht der kantonalen Verfassung und dem kantonalen Steuergesetz. Was möglich wäre, ist eine allgemeine Neuschätzung zu beschliessen und aus meiner Sicht wäre dies die korrekte Vorgehensweise gewesen.

      1. Sehr geehrter Herr Bieri
        Würde mich brennend interessieren auf welchen Grundlagen Sie dieser Ansicht sind? Regierungsrat wie auch Verwaltung interpretieren das anders. Eine Neuschätzung wäre in der tat die gerechtere Vorgehensweise. Nur würde das relativ hohe Kosten, viel Zeit beanspruchen. Zudem schätze ich, dass die Erhöhung dann für viele massiver wäre als die nun beschlossene genrelle Erhöhung. Sie können mich gerne mit Argumenten direkt an meine Mailadresse belehren: urs.pluess@grossrat.ag.ch

        1. Sehr geehrter Herr Plüss
          die genauen Erläuterungen habe ich Ihnen per Email zugestellt, grundsätzlich erwähnt sei aber:
          – Art. 127 Bundesverfassung – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
          – §78 kantonale Verfassung – Erlass von Dekreten
          – §119 kantonale Verfassung – Leistungsfähigkeit Steuerpflichtige
          – §218 Steuergesetz – Allgemeine Neuschätzung

    2. Sehr geehrter Herr Plüss,
      Na ja, wie auch immer,
      mein Eigenmietwert beträgt bereits 61 %,
      also 1 % mehr als die geforderten 60 %.

      Die Frage an Sie:
      Was rechtfertigt also eine Erhöhung meines Eigenmietwertes
      um 9 % ??? (Letzte Schätzung im Jahr 2010 !)

      Die Politiker wollen nur, dass man die Wohnung vermietet,
      aber wo bleibt denn da die Eigenheimförderung ???

      Die 3. Säule ist schon lange weder eine Eigenheim-Förderung,
      noch eine Vorsorgelösung, denn das 3. Säule-Kapital (eigenes
      Kapital) dient nur noch den Banken als günstiges langfristiges
      Kapital – jetzt sowieso, mit den strengeren Eigenkapitalvorschriften
      der Banken, usw.

      Zudem wollen die Banken immer mehr Amortisationen sehen,
      wenn der Eigenmietwert immer mehr steigt, dann geht die
      Rechnung der Liegenschaftseigentümer immer noch weniger auf,
      denn jedes Jahr um 10 % höhere Krankenkassenprämien,
      Eigenmietwerterhöhung um bis zu 32 % !!!, keine Hypothekarzins-Abzüge mehr, da man immer mehr amortisieren muss,
      dadurch auch noch höhere Einkommens- und Vermögenssteuern,
      dazu noch weniger Renten (Senkung des Umwandlungssatzes
      in der Pensionskasse), usw., usw.

      Und das nennen diese neidischen Politiker noch gerecht.

      Zudem haben Politiker ganz schöne Gehälter,
      nicht wie die Büezer und können vieles von ihrer Steuer
      absetzen, was Büezer nicht können.

      Mehr muss ich dazu wohl nicht sagen !

      Wenn nicht alle Politiker an einem Strang ziehen,
      und stattdessen das Volk “verarschen” wollen,
      so muss man sich dann nicht über den Unmut der Bürger wundern.

      Erklären sie mir besser, wie man einen Einspruch
      gegen eine allfällige Mietwert-Erhöhung machen kann !

      Danke !

  71. Hallo zusammen
    Alles das provisorisch Eingeführt wurde , ist geblieben.
    Direkte Bundessteuer/ Treibstoffzoll/ Autobahnvignette /Mehrwertsteuer
    alles zusätzliche Steuern die bleiben werden wie das Amen in der Kirche. Die Politiker die vor den Wahlen alles versprechen bis sie in der Regierung sitzen, ist die kleine Tasche hinten rechts das nächste und alles andere ist vergessen, und solang wir Politiker haben die das Fremde Geld mit beiden Händen Ausgeben ändert sich sicher nichts
    trotzdem einen schönen Tag

  72. Rechenbeispiel aus Freienwil
    Rentner-Ehepaar: Steuerbares Einkommen 84’000.- / 300’000.- Vermögen (Reiheneinfamilienhaus).
    Berechnung gemäss Steuerrechner des Kantons:
    Kantons-Steuer ohne Eigenmietwert 9’900.-
    Kantons-Steuer mit akt. Eigenmietwert 13’000.-
    Kantons-Steuer mit neuem (+32%) Mietwert 14’000.-
    (alle Zahlen auf 100.- gerundet)
    Mann/Frau mache sich seine/ihre Gedanken!

  73. Ich verstehe sehr gut, weshalb 68 Grossräte für eine Erhöhung
    des Eigenmietwertes gestimmt haben. Die haben doch befürchtet,
    dass bei einem Nein uns die Vögte aus Bern die Kavallerie schicken
    könnten, um die Indianer im Aargau zur Raison zu bringen.

  74. Werner Frick
    Vor allem wir, die Ü65 werden gemolken bis wir keine Milch mehr haben. Wer hält den Tourismus in der Schweiz in Schwung? Wer kauft noch in der Schweiz ein? Wer zahlt mit Steuergeldern das Sozial- und Asylwesen ? Wir die Ü65, und doch sind wir überall überzählig und lästig. Was wäre unser Staat ohne uns samt dem Geld das wir selber erschaffen haben? Ohne unsere Steuergelder wäre unser Staat in ein paar Wochen pleite !!!!!

    1. Na ja, es werden alle gemolken,
      ausser die Politiker, die Schmarotzer und die Nichts-Tuenden.

      Glauben sie mir, Sie haben wohl wenigstens noch die höhere
      Altersrente und die höhere Pensionskassenrente
      als Leute meiner Generation !

      Der Umwandlungssatz wird ja andauernd runtergeschraubt,
      sodass man, falls die Welt bis in 15 Jahren noch steht,
      überhaupt keine Rente mehr erhält. Bestimmt höchstens
      noch 800 Franken Pensionskassen-Rente, oder so ähnlich.

      Sie haben bestimmt noch das doppelte Rentenkapital
      bzw. die doppelte Rente erhalten, als mancher in
      rund 10 bis 15 Jahren überhaupt erhalten wird.

      Davon kann ja keiner in der Schweiz leben,
      bei diesem Raubrittertum der Linken und CVP, etc.

      Aber ich stimme mit Ihnen überein, dass es eine Schande ist,
      dass man so mikrige Alters-/und Pensionskassenrenten
      überhaupt versteuern muss – der Eigenmietwert gehört sowieso
      abgeschafft !

  75. Sehr geehrter Herr Richner, vorab danke ich Ihnen herzlich, dass Sie sich für die Abschaffung bzw. Rückgängigmachung der Erhöhung des Eigenmietwertes zu Gunsten aller Wohneigentumsbesitzer engagieren. die Stimmen meiner Frau und von mir habe ich Ihnen bereits übermittelt. Am 31. Dezember 2015 hat das “Zofinger Tagblatt” einen Leserbrief von mir zu diesem leidigen Thema abgedruckt. Ich hoffe, dass ich damit ebenfalls den Finger auf diese wunde Stelle legen und aufzeigen konnte, was dies für ein Unsinn ist und zu was dies insbesondere für Rentner im schlimmsten Fall führen kann.
    Kann man auf Ihrer HP verfolgen, wie dies mit Ihrer Petition weitergeht und was damit schliesslich herauskommen wird? Ich danke Ihnen für Ihre entsprechende Information und wünsche Ihrem Vorstoss viel Erfolg.
    Mit freundlichem Gruss
    Rolf Bolliger
    Bergstrasse 18
    4853 Riken
    079 660 50 50

    1. Grüezi Herr Bolliger
      Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Durch die überwältigende Unterstützung vieler Wohneigentümer für diese Petition ist es mir ein grosses Anliegen, auf dieser Homepage zu informieren, wie es weitergeht.
      In dieser ersten Phase geht es vorerst darum, die Stimmen zu sammeln und zu pflegen. Sobald die Sammlung abgeschlossen ist, werde ich die notwendigen, weiteren Schritte an die Hand nehmen.
      Walter Richner

      1. Kann man noch weiterhin die Petition unterschreiben,
        wenn JA, so bin auch ich – als Betroffener – dabei !

        Freundliche Grüsse
        Thomas Fuchs

  76. Seit dem 10. September 2008 gilt ein landesweit einheitlicher Referenzzinssatz für Mietverhältnisse. Beginnend bei 3.5% am 10.09.2008 und am 2. Dezember 2015 auf dem Stand von 1.75 % verharrend. Der Eigenmietwert soll den Mietpreis zu 60 % reflektieren. Wenn ein Mieter seit 2008 eine Nettomiete von CHF 1600.00 bezahlt, kann er gemäss Comparis Rechner heute eine Reduktion auf CHF 1’322.00 (mit Einschränkungen) beantragen. Einem Eigentümer wird dieses Recht zu einer Anpassung der Eigenmiete nicht gewährt! Sein selbst bewohntes Eigentum unterliegt ja auch dem Alterungsprozess und demnach auch eines minder erzielbaren Mieteinkommens bzw. eines verminderten Marktmietwertes. Da müsste doch der Eigenmietwert nach unten angepasst werden. Was die Wirtschaft von Staates wegen gewähren muss verbietet sich der Staat. Im Parlament sitzen daher doch mehrheitlich Steuervögte.

  77. Sehr geehrter Herr Richner !
    Meine Frau und ich danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz ! Sie sprechen uns aus dem Herzen !
    Der Eigenmietwert gehört abgeschafft ! Letztmals wurde er unter anderem (verm. mit Absicht) in ein Steuerpaket gepackt, dass man nicht annehmen konnte.

    Mit freundlichen Grüssen
    Claudia und Georges Christen

  78. Es ist schon so; Der Sparer wird bestraft und die Schuldenmacher die über ihre Verhältnisse leben werden belohnt.
    Die öffentliche Hand lebt es ja vor !
    Wo holt sich der Steuervogt das fehlende Geld um Löcher zu stopfen ?
    Da wo es ist natürlich,- beim Sparer.
    arbeiten – sparen – kaufen zählt seit längerem nicht mehr.
    Damit auch das kontinuierliche amortisieren der Hypothek, mit dem Ziel im Alter mit geringerem Einkommen nur noch eine geringe oder noch besser keine Schulden mehr zu haben.
    Meine seit jeher gefasste Meinung ist die:
    Abschaffung Eigenmietwert mit gleichzeitiger Streichung der Hypo-Schuldzinsenabzüge (auch der Kleinkreditschulden) mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vom Liegenschaftsunterhalt.
    Damit schafft man sich nicht nur Freunde und wird es schwer haben zur Umsetzung.
    Mit diesem Appell zu mehr Eigenverantwortung könnte der Staat einiges mehr an Einnahmen generieren,- müsste es aber auch vorleben.

  79. Wenn man mit einem Kleinkredit ein Wohnmobil kauft kann man die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Innerhalb von wenigen Jahren geht der Steuerwert (Vermögen) des Wohnmobils gegen null. Es bleiben nur abzugsfähige Schulden und abzugsfähige Schuldzinsen und
    KEIN EIGENMIETWERT

  80. Ich denke auch, dass der Eigenmietwert endlich vollständig abgeschafft werden sollte. Im Gegenzug können ja auch die Hypothekarzinsabzüge nach zum Bsp einer Startzeit von 5-10 Jahren abgeschafft werden. Dadurch wird auch die Motivation für eine direkte Amortisation der Schulden gefördert und nicht, wie heute, die möglichst grosse Verschuldung. Ich bin alleinerziehend, Mutter von 2 Jugendlichen in Ausbildung, tue alles, dass wir über die Runden kommen (Spagatübungen zwischen Job, Haushalt, Kindern). Und wenn ich mein Haus mit momentan tiefen Kosten nicht hätte, wüsste ich nicht, wie ich eine marktübliche Miete bezahlen könnte (Alimente sind seit Monaten ausstehend). Ich fühle mich generell mit einem EMW doppelt bestraft – ich versteuerte ja bereits mein Einkommen und mein Vermögen und habe es sinnvoll investiert – andere benützen es für vergängliche Konsumgüter und müssen dafür keine Steuer bezahlen bzw. beziehen dann unter Umständen im Alter sogar noch Sozialhilfe….
    Ich liebe die Schweiz und kann mir nicht vorstellen, irgendwo anders zu wohnen aber verstehe alle, die aus finanziellen Gründen ihren 3. Lebensabschnitt im Ausland verbringen.

  81. Ich bin etwas verwirrt:
    unter nachstehendem Link finde ich die Aargauer Gemeinden und die entsprechenden Erhöhungen. Leider kann ich weder Bremgarten noch Hermetschwil finden?
    http://m.bzbasel.ch/aargau/kanton-aargau/eigenmietwerte-im-aargau-werden-auf-anfang-2016-erhoeht-129759668

    Hat jemand eine Ahnung wie es mit diesen Gemeinden aussieht.
    Auf jeden Fall habe ich unsere Stimme hier bereits abgegeben. Eine verd…. Schweinerei was hier wieder mit dem “mündigen Schweizer Bürger” gemacht wird.
    Ich hoffe es unterschreiben noch viele Hausbesitzer.

    1. Wenn man mit der Maus über die blauen Balken fährt, kann man auch die dazwischenliegenden Gemeinden herausfinden. Zum Beispiel ganz zu oberst Aarau.
      [Ich habe die az auf das Problem hingewiesen, vielleicht gibt es eine Lösung.]

  82. Um die steuerliche Mehrbelastung bei den Rentnern abzufedern könnte die Steuerbehörde die Abzüge für die pauschalen Unterhaltskosten entsprechend erhöhen. Als Rentner hat man meisten die grossen Renovationen ja bereits hinter sich. Wenn der Staat keine Hand bietet soll er sich nicht wundern wenn diese Altersgruppe künftig vermehrt im nahen Ausland einkaufen geht.

  83. Gestern habe ich durch Zufall erfahren, dass beim Kanton eine Auflistung besteht, wieviel der Eigenmietwert in jeder Gemeinde angehoben wird. In Laufenburg wird gemäss dieser Liste der Eigenmietwert um ganze 15% angehoben.
    Ich bin Mitglied des HEV und vermisse aus diesem Verband eine die Haus- oder Stockwerkeigentümer unterstützende Stellungnahme.

  84. Habe alle Kommentare nach konkreten Zahlen durchsucht. Wie so oft gibt es leider kein einziges, konkretes Beispiel. Wo ist also der Massstab, worüber wir diskutieren?

    Wohne zwar im Kt. ZH aber als konkretes Beispiel: Das einfache Eck-Reihenhaus Bj 2005, mit 150m2 Bruttowohnfläche inkl. 350m2 Land kostete vor 10 Jahren 850’000.-. Wir versteuern seither einen jährlichen Eigenmietwert von 32’000.-! Bei einem steuerbaren Einkommen von 100’000.- (beide arbeiten, keine Kinder) bedeutet das ohne Eigenmietwert 10’400.- Staats- und Gemeindesteuern. Mit Eigenmietwert 32’000.- abzüglich 10’000.- Hypo-Zins sind es 13’600.- Staats- und Gemeindesteuern. GESCHLAGENE 30% mehr Steuern! Mittels Unterhaltsabzügen kann die Zahl natürlich noch optimiert werden. Da ich am Haus fast alles selbst mache gibt es jedoch wenig Unterhaltskosten.

    OK, wir zahlen einiges weniger als viele Mieter. Aber wir haben jeden Rappen auf die Seite gelegt um uns das Haus zu leisten. Der grössere Anteil gehört jedoch noch der Bank. Daher, wir haben einen Riesen Haufen an Schulden. Zudem machen wir Rücklagen für spätere Sanierungskosten.

    Was für eine Gegenleistung erhalten wir vom Staat für diese 30% höheren Steuern gegenüber einem Mieter?

    Wer wagt es Zahlen aus dem Kt. AG offen zu legen???

    1. Wir können das einfach lösen. Wir trennen das Gebäude vom Boden. Den Preis für das Haus können wir der Bank abzahlen. Den Hypozins für den Bodenwert zahlen wir nicht mehr der Bank sondern der Wohngemeinde als Baurechtszins. So können wir den Eigenmietwert einfach abschaffen und sind dann wirklich Hausbesitzer.

  85. Meine Frau und ich haben soeben unsere Stimmen Ihrer Petition aus Überzeugung gegeben. Darüber hinaus wäre es wichtig etwas zu tun, damit der Eigenmietwert überhaupt abgeschafft wird. Die Argumente dafür brauchen wir Ihnen bestimmt nicht zu nennen, sie sind allgemein bekannt. Und wir finden es ungerecht, wie das Parlament ein so wichtiges Anliegen “verschleppt”. Immer wieder wurde gesagt es werde demnächst etwas laufen, aber passieren tut nichts. Ich bin kein SVP-ler, aber die verstehen es schon, dem Parlament und der Regierung “Beine zu machen”. Machen wir es doch auch!!!

  86. Durch das zur Zeit gültige Zinsniveau können immer weniger Schuldzinsen in Franken in Abzug gebracht werden, was wiederum eine höhere Differenz zum Eigenmietwert darstellt und somit ein höheres steuerbares Einkommen generiert. Diesen Aspekt vermisse ich in den politischen Diskussionen vollständig !

  87. Der Eigenmietwert ist eine zusätzlich ungerechte Steuer, die hauptsächlich die älteren kleineren Sparer betrifft.

  88. Leider wie überall in der Gemeinde beim Kanton und beim Bund, fast alles wird angenommen vom Bürger von den Grossräten und den Nationalräten und erst später merkt man dass es einem am eigenen Portemonnaies trifft alles wird Teurer nur die AHV und die Renten bleiben gleich, das führt doch irgendwann in den Bankrott ich hoffe die Bürger erwachen einmal aber nicht erst wenn es zu spät ist viele denken immer das betrifft mich ja nicht

  89. Warum ist die geplante Erhöhung so UNGLEICH? Hier die geplanten Erhöhungen bezw. Senkungen!
    Veltheim +24%
    Freienwil + 32%
    Endingen – 6% (minus!)
    Aarburg +2%
    Boniswil – 5% (minus!)
    Das bedeutet doch, dass wir momentan eine krasse Ungerechtigkeit haben zwischen den Gemeinden!!
    Ein Hausbesitzer in Endingen bezahlt demzufolge viel mehr als jemand in der Gemeinde Freienwil (Unterschied = volle 38%!!).

    Vielleicht sollte man zuerst einmal diese grossen Differenzen zwischen den Gemeinden AUSGLEICHEN!
    Über eine Erhöhung kann man dann später noch diskutieren.

  90. Nicht alle Schweizer haben ein Haus;
    Es gibt auch MIETER, die gespart haben!
    Meine Schwiegermutter wohnte in Wettingen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus und war dabei sehr zufrieden. Gute hilfsbereite Nachbarschaft usw., auch im hohen Alter.
    Und nun zum Thema:
    Das Vermögen auf der Bank wurde verzinst und diesen ZINS auf den Obligationen musste sie voll als Einkommen versteuern. (Der Zins geht ja sicher wieder einmal hinauf)
    FRAGE: Wird dann dieser Ertrag auch von der Steuer befreit, wie der Eigenmietwert (= Ertrag aus dem Vermögen im Haus)?

  91. Bei uns Hausbesitzern ist das Ersparte im Haus investiert. Diese Ersparnisse werden nach der Einkommenssteuer nochmals besteuert.
    Wie werden die Ersparnisse oder die investierten Ersparnisse der Mieter noch einmal besteuert (z.B. ihr Auto)?

  92. Ein gewaltiges Dankeschön den Initianten.
    Der Eigenmietwert gehört abgeschafft, ist das doch eine absolut ungerechte Steuer. Im Gegenzug wird natürlich der Hypozinsabzug auch nicht mehr gewährt.
    Als verheiratete Rentner wird man ohnehin schon betrogen, bei der AHV erhält man nur 150 % anstelle von 200%. Das Einkommen von Mann und Frau wurde immer zusammengezählt und man wurde in eine höhere Progression katapultiert. Resultat = höhere Steuern!!! So geht es auch im Rentenalter weiter und jetzt hat der Staat wieder eine neue Quelle entdeckt.

    1. Das sog. Splitting ist bestimmt ungesetzlich. Alle AHV Bezüger sollten sich trennen und einfach gemischt wohnen!!!!!!!! Die Trennung kann man so oder so aus gesundheitliche Gründen verlängern.

  93. Wehret den Anfängen!
    Es ist eine klare Absage an jegliche vedeckte Steuererhöhung zu erteilen. Gestern waren es Grünabfallsteuern, heute amortisierte Wassergrundkosten oder hohe Formularkosten für XY. Dies macht die Schweiz unatraktiv in internat. Vergleich.
    Es sollte auch den Mietern klar sein dass ein komerzieller Anbieter erh. Einmietwertkosten auf die Mieter umlegen wird. Auf diese Art haben dann auch Referenden eine Chence politisch durchzukommen! -Merke: Eigenmietwert= ein Schweizer Unding
    Cheers Andi

  94. Das heutige Steuersystem ist in mehrfacher Hinsicht verwerflich: Zum Einen mit der Eigenmietwert-Besteuerung
    und zum Andern mit der Abzugsmöglichkeit der Hypozinsen in der Steuererklärung. Der Hypozins-Abzug und die niedrigen Zinssätze verleiten viele dazu, eine möglichst grosse Hypothek aufzunehmen und die Hypothek nicht abzuzahlen. Beides, der EMW und der Hypozins-Abzug gehört abgeschafft!
    Dass die sich so gerne familienfreundlich gebende CVP
    im Grossen Rat auch für die Erhöhung gestimmt hat, zeigt die Doppelzüngigkeit dieser Politiker!
    Ich fürchte, dass die ganzen Bemühungen umsonst sind. Falls nicht ein grosses BRAVO den Initianten der Petition! Als nächstes wird wohl eine Neueinschätzungsrunde der Liegenschaften eingeläutet werden.

  95. es sind 37’000 HEV Mitglieder im Aargau!!
    Auf wieviele dieser Stimmen können wir nun sicher bei den nächsten Grossratswahlen zählen??

    Weiss jemand von euch, wieviele Haushalte im Aargau Eigenmietwert versteuern ? Diese Stimmen müssen wir nur noch moblilisieren vor den Grossratswahlen.

  96. Der Eigenmietwert versteuert ein Einkommen, das es nicht gibt und ist äusserst unfair, da viele Eigenheimbesitzer jahrelang Verzicht geübt haben, um sich eine Eigenheim leisten zu können.

    Im Alter sollen Sie dann ein Einkommen versteuern, dass Ihnen gar nicht zufliesst und dies bei sinkendem Umwandlungssatz etc, also sinkenden persönlichen Einkommen (AHV, 2. Säule …).

    Bislang hat man bei den Abstimmungen immer mit der üblichen Neidkampagne die Mieter manipulieren können, und so jedesmal eine Abschaffung verhindern können – wäre schön, wenn diesmal die Vernunft siegen würde !

    Liebe Politiker – wie wäre es mit sparen ?

    Lehrergehälter auf Topkader-Niveau bei 12 Wochen Ferien und 22..25 Wochenlektionen, Unsummen für Scheinasylanten und kriminelle Figuren a la Carlos ZH, Überversorgung für Ex-Politiker und, und, und ..

  97. Der Eigen Mietwert muss unbedingt abgeschafft werden, denn in ganz Europa gibt es sowas nicht. Schade dass wir solche Grossräte haben wo keinen normalen Menschenverstand besitzen. LG.( F.H )

  98. Ich finde diese Eigenmietwertbesteuerung nicht nur dumm, sondern “dreist”. Im Kanton Aargau hatten wir schon vor über 40 Jahren eine tiefe Eigenmietwertbesteuerung. Das hat der damalige Regierungsrat / Ständerat Lareida immer wieder besonders erwähnt. Das soll jetzt schrittweise an das “schweizerische Mass angepasst werden. Dies mit der dreisten Argumentation, man müsse das! Also in der Schweiz haben die Kantone die Steuerhoheit, da lassen wir uns von Bern nicht dreinreden. Wenn Bern dreinreden will soll zuerst einmal dafür gesorgt werden, dass einzelne Kantone (Zug, Schwyz usw.) nicht ihre Spezialtarife einführen und gute Steuerzahler in ihre Kantone ziehen. Der Kanton Aargau selbst soll ebenfalls zuerst einmal über die Bücher der Steuervergünstigungen gehen, die diesen und jenen guten Steuerzahlern Reduktionen gewährt werden. Auch das spült wieder etwas Geld in die Staatskassen, wenn es denn wirklich notwendig sein soll. Also es ist ausserordentlich dreist, wenn man jetzt auf die Eigenheimbesitzer losgeht und ihnen die zusätlichen Steuereinnahmen abknöpft! Und ganz zum Schluss ein Pfui an unseren Grossrat, dass dies so durchgegangen ist.

  99. Sehr geehrter Herr Richner
    Besten Dank für Ihre Initiative . Auch ich glaube , es wäre besser, wenn es so bleiben würde, wie es jetzt ist. Das Geld könnte man sicher gut in Kölliken verlochen. Oder man könnte noch mehr unseren Kanton mit Strassen überbauen, wir haben ja noch ein wenig gutes Kulturland. Ich sage immer, wenn der Boden zubetoniert ist, kann man viel besser wischen, dann ist es sauber !
    Freundliche Grüsse
    E.Leuenberger

  100. Auch ich finde diese Eigenmietwert Steuer wie viele andere Schreiber eine Frechheit. Lange hat man gespart, alles gerecht versteuert und jetzt als Rentner wird man zur Heiratsstrafe (Ehepaarrente) doppelt bestraft. Viele Eigenheimbesitzer würden besser fahren wenn sie die Zinsen nicht mehr in Abzug bringen könnten dafür aber auch der Eigenmietwert wegfallen würde. Auch die so hochgepriesene SVP (Hansjörg Knecht Nationalrat und Präsident des HEV Aargau) konnte da nichts ausrichten. Die Leute an der Macht sind Finanziell eh schon viel besser gestellt als viele EFH Besitzer.

  101. Sehr geehrter Herr Richner

    Wahrscheinlich braucht der Bund das Geld, um Politiker, die noch nicht nicht wissen, was Arbeiten ist ( SP ) um diese zu bezahlen, obwohl diese Politiker ja Fürstlich von uns Bürgern bezahlt werden.

    Mit freundlichen Grüssen

    W.Zeindler

  102. Sehr geehrter Herrn Bruno Hunziker

    Ihre Aussage früher haben Sie die Hypozinsen auch abgezogen ist doof. Ich weiss nicht wie alt Sie sind. Aber vielleicht haben Sie früher auch keine AHV und Pensionskasse einbezahlt und bekommen heute auch beides ausbezahlt. Es gibt immer Vor und Nachteile. Ich bin der Meinung das der Eigenmietwert abgeschafft werden sollte und auch der Abzug von der Hypothek bei den Steuern. Das ist fair und hilft im Alter.

  103. Die meisten Leute haben für ein eigenes Dach über dem Kopf gespart und auf viele andere schöne Dinge verzichtet. Das ist Eigenverantwortung und sollte vom Staat gefördert und nicht bestraft werden!
    Menschen, die nur für ihr eigenes Vergnügen gelebt haben, müssen im Alter oft vom Staat unterstütz werden.
    Deshalb ist der Eigentumserwerb generell zu fördern. Es müsste der Eigenmietwert abgeschafft, dafür im Gegenzug der Hypothekar-Abzug gestrichen werden. So würde der Wille zum sparen weiter gefördert.

  104. Wie können die Linksparteien, die bei jeder Abstimmung für ein NEIN Propaganda machten, umgestimmt werden? Sie sind der Hemmschuh für die längst fällige Abschaffung dieser ungerechten Steuer! Neid ist das Credo dieser Parteien.

  105. Der Staat soll endlich aufhören, dem Bürger immer mehr Geld abzunehmen, dass dann für den Konsum fehlt. Er muss endlich zur Einsicht kommen, dass nur DRINGENDES zu vollziehen und auf WÜNSCHBARES zu verzichten ist. Diesem Grundsatz muss sich jede Familie am Ende eines Monats stellen. Nur der Staat glaubt, er müsse dies nicht tun (weil er ja mit fremdem Geld haushaltet!).

  106. Seit Jahren wird um die Besteuerung von Wohneigentum gestritten. Nur sind wir Eigentümer am kürzeren Hebel. Da die Besteuerung von Wohneigentum ungerecht ist und vor allem Rentner betrifft, frage ich mich ob es nicht möglich wäre Bund, Kantone und Gemeinden juristisch zu belangen. Für mich ist die Eigenmietwert Besteuerung nichts anders als eine schleichende Enteignung der Eigentümer welche, unter dieser Ungerechtheit leiden.

  107. Wer war in den vegangenen Abstimmungen bezüglich Abschaffung der Einenmietwertstrafsteuer dagegen?
    Neider, überschuldete Eigenheimbesitzer und Gewerbetreibende, die Angst hatten, dass an den Eigenheimen weniger Unterhaltsarbeiten ausgeführt würden. Sind das die ersten Steuererhöhungen um die steigenden Sozialkosten, als Folge der momentanen Zuwanderung auszugleichen?

  108. Leider habe ich von Herrn Reg.Rat Brogli nie eine bezügliche persönliche Stellungnahme zur Kenntnis nehmen können. Die CVP will sich doch für die Familie einsetzen. Wir gehören zu den Eigenheimbesitzern, die es mit der finanziellen Mindestanforderun realisieren konnten. Es versteht sich daraus, dass wir dafür auf viele Annehmlichkeiten verzichten mussten. Im weiteren wollten wir uns mit der Liegenschaft eine Altersvorsorge schaffen.
    Das Abstimmungsergebnis im Grossen Rat ist wirklich ein Zufallsmehr und sollte daher “mit weniger Absenzen” zu korrigieren sein.
    Die Unkorrektheit, dass die Erhöhung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen zu einer empfindlichen höheren Steuereinstufung führt, sollte gebührend berücksichtigt werden. Ist es doch so, dass das Einkommen mit der Pensionierung ganz erheblich reduziert wird.
    Es ist zu befürchten, dass der Fall in Altersarmut politisch nicht verhindert werden soll.
    Ich wurde letzthin darauf higewiesen, dass meine Einstellung zur Schweiz konservativ und rückwärts gerichtet sei und ich müsse zur Kenntnis nehmen, dass ich im Spital/Altersheim nicht mehr haben werde als die, die keine Altersvorsorge betrieben haben. Hmmm.

  109. Ruedi Schupp
    12. 1. 15 10.20

    Ich finde diese Steuer auf Eigentumswohnungen hätte NIE erfunden werden dürfen. Also abschaffen, oder zumindest keine Erhöhung. Der Grosse Rat födert damit nur die Altersarmut.

  110. 9 % soll in unserer Gemeinde der Eigenmietwert steigen. Wo bleibt bei unseren Politiker der Menschenverstand. Die Frage soll ich nun sparsam mit meinem ersparten Geld umgehen oder nicht ist in diesem Fall ganz klar! Sicher nicht! Der Saat soll einmal zeigen dass er sparen kann.

  111. Klar war die Abstimmung ein sogenanntes “Zufallsmehr”, aber mit dem Aufruf und Hinweis an die Oeffentlichkeit zu mehr Eigentumsförderung in Form von Haus/Eigentumswohnung ein völliger Stumpfsinn. Ich hoffe, die Petition kommt so rasch als möglich zustande. Eine heutige Abstimmung würde wohl eine Ernüchterung und anderes Resultat bringen?

  112. Seit Jahren bildet die Mietwertbesteuerung politischen Zündstoff. Obschon in der Schweiz gewisse Politiker nicht müde werden, für Anpassungen an das EU-Recht zu plädieren, machen sie sich nach wie vor stark für eine Besteuerung, welche in keinem EU-Staat praktiziert wird.

    Die Besteuerung des Mietwertes der eigenen Wohnung ist ungerecht und sollte landesweit aufgehoben werden. Es drängt sich ein Systemwechsel bei der Liegenschaftsbesteuerung auf. Dass sich ausgerechnet der Aargauer Grosse Rat bemüssigt fühlt, den Mietwert zu einem Zeitpunkt tieferer Hypothekarzinsen und zunehmenden Druckes auf die Mieten zu erhöhen, kann wirklich nur Kopfschütteln auslösen.

    Sind sich die Parlamentarier bewusst, dass ihr Entscheid einen asozialen Charakter hat. Wer ein Leben lang arbeitet, sich ein eigenes Häuschen oder eine eigene Wohnung verdient, sparsam ist und sich um eine Reduktion der Schulden bemüht, wird als Rentner arg bestraft. Mit einem wesentlich geringeren Einkommen, vielleicht noch knapp 60 Prozent gegenüber der Erwerbstätigkeit, muss mit dem Mietwert ein Einkommen versteuert werden, das gar nicht erzielt wird. Hinzu kommen noch steigende Lebenskosten, eine dauernde Kürzung der Pension durch tieferen Umwandlungssatz und die geringere Verzinsung des Rentenkapitals. Wie soll ein Rentner, trotz Einsparungen bei den Lebenskosten, sein Eigenheim versteuern können bei solchen Verhältnissen? Erst recht problematisch wird es, wenn er seine Ersparnisse und sein reduziertes Renteneinkommen noch für steigende Gesundheitskosten aufgeben muss.

    Viele Rentner werden vom Staat auf diese Weise genötigt, mit der Zeit ihr geliebtes Daheim zwangsweise aufzugeben. Das Risiko, mit der Zeit gar auf materielle Hilfe angewiesen zu werden, wird zudem noch vergrössert. Wer während Jahren ehrlich gearbeitet und seine Steuern korrekt bezahlt hat, kann sich im Alter wirklich von der Politik als vorgaukelt vorkommen. Zur Beachtung: Die nächsten Grossratswahlen sind bereits in einem knappen Jahr!

    1. Ja, gibt es eine Liste, dieser Damen und Herren,
      welche im Grossen Rat auf dem Buckel der Steuerzahler
      ein solches Dekret erlassen ???

      Na ja, es sind mehrheitlich SP, CVP und BDP,
      da hacken die Leute eben lieber auf der SVP rum,
      ohne zu merken, dass die grössten Feinde die Linken
      und Wischi-Waschi Politiker der CVP sind.

      Tja !

  113. Wir müssen diesem Gesetzesstaat dringend das viel zu viele Geld entziehen. Er hat sich verselbsständigt. In den wunderschönen warmen Amtsstuben mit USM Möbeln und teuren Kunstwerken an der Wand, finden sich fast nur noch Juristen ein. Schauen Sie hin in welchen Gebäuden die Verwaltungsmenschen sitzen. 70% des service public Aufgaben finanziert dieser Staat mit gebühren.
    Wir könten problemlos 4 von 10 Verwaltungsmenschen (Einkommen grösser 150kSfr.) abschaffen. Ohne den geringsten Nachteil. Dies Verwaltungsmenschen sparen aber bei unseren Schulen und Kindern um uns zu bestrafen und um uns zu zeigen wer hier das Sagen hat.
    Gut wozu sich über die Verwaltungsmenschen aufregen, die tun ja nichts.

  114. Eine absolute Anmassung, überall dort Steuern zu verlangen, wo zu holen ist. Sei es bei den AutofahrerIn, Wohneigentum, etc. In der Privatwirtschaft wird eingespart und bei den Behörden wird zu lasten der Steuerzahler, einfach neue Verwaltungsstellen und damit neue Steuern kreiert. Die Politik würde besser daran gehen, auch in den überbesetzten Verwaltungen Geld einzusparen, statt immer noch mehr die immer weniger zahlenden Steuerzahler auszusaugen. So auch mit dem Eigenmietwert besteuern, dieser Eigenmietwert FRANKEN ist und wird ja schon mehrmals besteuert und den Behörden reicht dies immer noch nicht, was wollt ihr den noch von uns???

  115. Die Erhöhung des Eigenmietwertes führt zu einer Verarmung der älteren Bevölkerung. Dadurch fehlt das Geld für erforderliche Unterhaltsarbeiten.

  116. Diese Art Geld Einzutreiben verhindert dem Bürger eine Finanzplanung fürs Alter zumachen .das heisst für unsere Nachfolger zu leben und alles auszugeben. Das später kommende Alter wird dann der Staat zur Kasse gezogen. Leider entscheiden viele Politiker nach dem Moto nach mir die Sinnflut

    1. Dies ist ja der Grund warum auch die permanente Zuwanderung durch die Politik gefördert wird. Politiker sind weg bevor es zum Problem wird bzw. das Problem wird verschoben. Dafür werden sämtliche unserer Reserven wie zum Beispiel Bauland aufgebraucht. Unsere Enkel werden es uns danken.

  117. Sehr geehrter Herr Richner
    Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit !
    Sie nehmen ein wichtiges Thema auf, welches auch viele junge Ehepaare betrifft die sich durch Sparen harte Arbeit und allerlei andere Entbehrungen Wohneigentum erwerben und dies zu halten gedenken.
    Dass, die Vertreter aus dem linken Spektrum dieser Enteignung verantwortungsbewusster Staatsbürger zustimmen, war anzunehmen und bedarf keiner weiteren vertieften Analyse. Dass, die CVP als vermeintlich bürgerliche Partei dieser Vorlage zugestimmt hat, ist lamentabel bis katastrophal.
    Die CVP wird einmal mehr ihrem Ruf als pitoyable Wischi-Waschi-Partei voll und ganz gerecht! Diese Partei ist schlicht und einfach nicht mehr wählbar.
    Ich bitte Sie deshalb gerne, das Abstimmungsprotokoll mit Namenslisten des Geschäftes GR.15.184 vom 24.11.2015 aus der Geschäftsdatenbank des Aargauischen Grossen Rates ebenfalls auf der Homepage zur Verfügung zu stellen.
    Das Protokoll weist ein grosses Potential als Gedankenstütze für die nächsten Grossratswahlen auf.
    Mit freundlichem Grusse
    Mathias Oswald
    Klingnau / AG

    1. Volkommen auf Ihrer Seite Herr M. Oswald
      Die CVP, hat jetzt zwar nichts mit diesem Thema zu tun, aber die CVP setzt sich eher für Asylanten ein als für sparsame Schweizer.
      (CVP) Christliche-Volks-Partei

      1. Lieber Herr Sepp Hitz, habe ich gesagt ich besitze keine eigene Liegenschaft??? Das soll einem ja nicht daran hindern ganzheitlich zu denken und nicht nur auf den eigenen Vorteil bedacht zu sein. Sie haben ihre Hypo-Zinsen früher sicher von den Steuern abgezogen oder?

      2. Am 28. Februar 2016 NEIN zur Heiratsstrafen-Initiative
        der CVP !!!

        Denn was macht die CVP für Konkubinatspaare,
        welche die grössere Progression haben
        und auch noch Erbschaftssteuern bezahlen müssen ???

        Und was tut die CVP für normale Bürger ???
        Nichts !

        Stattdessen ist diese Initiative der CVP nur für
        reiche CVP-Politiker gemacht, die bei ihrer
        Steuerpflicht sparen wollen,
        aber bei den Liegenschaftsbesitzern
        kann man ja ruhig Geld holen,
        nur nicht bei den CVP- und linken Politikern !

        Dies ist eine Schande !
        Leute wacht auf und stimmt Nein !

  118. Der Eigenmietwert darf nur abgeschafft werden, wenn gleichzeitig auch die Steuerabzüge für Hypothekarzins und Liegenschaftsunterhalt abgeschafft werden. Ansonsten schaffen wir eine Subventionierung der Hauseigentümer auf Kosten aller andern.

    1. Subventionen gibt es nur bei den Bauern,
      oder vom Staat verordnet mit Steuergeschenken
      an Industrie- und andere Unternehmen.

      Gegen Steuergeschenke für Unternehmungen
      und gegen Erhöhung der Gehälter von Politikern
      hat niemand was dagegen einzuwenden,
      bestimmt auch nicht Herr Wermuth Cédric,
      wenn es um sein Gehalt geht.

      Aber wenn es um Arbeitsplätze bei ABB geht,
      dann behaupten die SP und die Gewerkschaften,
      dass sie sich für die Büezer stark machen.

      So eine verlogene Politiker-Gesellschaft !

  119. Wir haben eine bescheidene 4-Zimmer Eigentumswohnung, Baujahr 1972. Meine Frau leidet seit 6 Jahren an Alzheimer Demenz und in einigen Monaten werde ich sie in ein Pflegeheim geben müssen. Auf meine Abklärung der Bezahlung der Pflegeheimkosten sagte man salopp: wenn sie kein Geld mehr haben Herr Koch, dann müssen sie ihre Wohnung verkaufen und sich eine kleine Wohnung mieten. Auch wenn die Mietkosten gegebenenfalls höher sein sollten als ihre jetzigen Wohnungskosten, sie haben zu verkaufen! Basta! Ein Mieter mit vergleichbaren Problemen bekommt sein Geld vom Staat respektive von den Steuerzahlern. Kann mir jemand den Begriff Gerechtigkeit erklären?!. Es ist gelinde gesagt eine Schande.

    1. Ich verstehe ja ihren Frust, aber wir können doch auch nicht Personen mit Steuergeldern unterstützen, die abbezahlte Liegenschaften besitzen.

      1. Ja lieber Herr Bruno Hunziker, vermutlich haben Sie die ganze Welt gesehen und jetzt nichts mehr auf der hohen Kante? Bin im AHV-Alter und wir, meine Frau und ich waren seit mehr als 30ig Jahren nicht mehr in den Ferien.
        Wir haben für ein Eigenheim gespart und darauf sind wir stolz. Wir sind jetzt in einem Alter, noch nie fremde Finanzielehilfe beansprucht haben und jetzt sollen wir in unserem Alter noch für die Reisenden die nie gespart haben aber die ganze Welt gesehen haben bezahlen? Wenn wir dann, wenn es nicht mehr anderst geht ins Altersheim müssen werden wir nochmals bestraft!
        Lieber Herr Hunziker, hätten Sie gespart hätten Sie jetzt vielleicht auch eine eigene Liegenschaft? Es ist halt so, mann kann nicht das Weggli und den Batzen haben.

      2. Aber Leute die ihr ganzes Geld verprasst haben dürfen dann den sparern zur Last Fallen? Seltsames Verständnis der Demokratie Herr Hunziker.
        Lösungsvorschlag: Erhöhung der Steuern und/oder Ahv Abgaben, sodass jeder für die später aufkommenden Kosten aufkommt.
        Da sind sie aber sicher dagegen, da selbst betroffen oder?

    2. Überschreiben sie die Wohnung so früh wie möglich auf ihre Erben mit einem Nutzniessungsvertag. Die Wohnung gehört dann den Erben aber sie haben das Wohnrecht. Bedingt Vertauen und einen sauberen Vertrag bezüglich Miete bzw. Rennovationskosten.
      Nach 10 Jahren müssen Erben nicht mehr für das verbleibende Erbe aufkommen d.h. pro Jahr fallen 10% des Vermögens für solche Zahlungen weg.

  120. Wen wundert dies im Kanton Aargau ?
    Auch ein Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau bereichert sich ja schliesslich “gesetzeswidrig “am Bürger indem ihm nur als kleines Beispiel. für die Erstellung eines simplen Fahrzeugausweises Fr. 40.00 abgeknöpft wird. Dies bei effektiven Eigenkosten von weit unter Fr. 20.00 !!!!
    Die fast perverse Abzockerei hat sogar exzessive Auswüchse wenn ein Bürger sein Fahrzeug für ein paar Monate aus dem Verkehr nimmt. Denn dann wird ökologisch total unsinnig bei Wiedereinlösung wieder ein neuer Ausweis für den gleich hohen Preis gedruckt.

  121. Absolut daneben besonders wenn man im Rentenalter ist, wie in meinem Fall zutreffend. Im persönlichen Fall wird mein steuerbares Einkommen durch ein zu versteuerndes erhöhtes Wohnrecht, einem erhöhten Eigenmietwert entsprechend, teurer. Das ist ungerechtfertigt und nicht begründbar. Auf der Einnahmenseite habe ich leider seit vielen Jahren als Rentner keine Mehreinnahmen, die eine Steuererhöhung rechtfertigen würden.

  122. Wir finden es frustrierend wenn man “kleine” Eigenheimbesitzer rupft wie ein Huhn. Warum fordert die Regierung von Mitbürgern, die ein Leben lang gespart und das verdiente Geld bereits schon mal versteuert haben, auf Wohneigentum nochmals eine saftige Abgabe. Wäre es da nicht bald besser das Wohneigentum zu verkaufen und sich ein tolles Leben zu gönnen? Denn wo nichts mehr ist, ist ja auch nichts zu holen.Was bezahlen eigentlich diejenigen, die sich alles leisten und keinen Pfennig auf der hohen Kante haben und letztendlich dem Vater Staat noch auf der Tasche liegen?

  123. Sehr geehrter Herr Richner
    Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser leiden Angelegenheit. Sie sprechen uns Rentner damit voll aus dem Herzen und treffen natürlich damit mitten auf den Nagel. Viel sauer verdientes Geld und bereits schon mehrmals versteuertes Kapital wird uns da abgeknöpft! Unsere vor Jahren getroffene Finanzplanung wird total ausgehebelt.
    Viel Erfolg und beste Grüsse
    Jörg Frehner

    1. Ja das finden wir auch Wir haben 1972 ein altes Haus gekauft und alles umgebaut Wir haben nur die AHV und das ersparte Geld ist somit bald aufgebraucht

  124. Herzliche Gratulation zu Ihrem Artikel in der AZ.
    Die Tatsache das bereits einmal versteuertes Geld über den Eigenmietwert weiter versteuert werden muss wiederspricht
    jeglichem Empfinden.
    Ich wünsche Ihnen in dieser Angelegenheit viel Erfolg.
    Frei nach dem Motto: “Steter Tropfen hölt den Stein!”

  125. Als ich das so nebenbei in der Zeitung gelesen habe, dachte ich sehe nicht recht. Davon hat man kaum was gehört.
    Komisch dass wir zu so einer Vorlage nicht abstimmen dürfen !
    Am 24.11.2015 wurde beschlossen, dass der Eigenmietwert erhöht wird und am 1.1.2016 tritt es schon in Kraft.
    Meines Wissens wurde diese Änderung per Notrecht erlassen.
    Es kann doch nicht sein, dass Notrechte dafür missbraucht werden.

    Für die Abschaffung der Heiratssteuer sind die Politiker schon mehr als ein Jahrzehnt ohne Resultat ” am Arbeiten “. Da eilt es gar nicht. Müssen wir da wohl noch ein paar Jahre Geduld aufbringen.

  126. Den Ausführungen von Richners ist lediglich noch anzufügen, dass der Eigenmietwert höchst ungerecht ist und jene straft, die mit nicht exorbitantem Einkommen sich ein Eigenheim zusammengespart haben und im Alter dafür bestraft werden – beschämend !

  127. Alle Eigenheimbesitzer sollten ihre Stimme hier abgeben.
    Der Eigenmietwert stellt ein fiktives Einkommen dar und
    gehört abgeschafft.
    Bald werden wir auf eidg. Ebene über die Unternehmens-steuerreform III (USR III) abstimmen. Auch so eine Mogel-packung! Laut Bundesrat müsse diese Reform – übrigens auf Druck der EU – durchgeführt werden! Die ausländischen Firmen sollen steuerlich gleich wie Schweizer Firmen behandelt werden. Wäre ja schon gut.
    Aber: Es sollen ja nicht die ausländischen Firmen höher
    besteuert werden – gleich wie CH-Firmen – , sondern die Steuersätze der CH-Firmen sollen nach unten angepasst werden! Warum? Man argumentiert, dass die ausländischen Firmen ausziehen könnten! Die Vorlage USR III hat Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden in Milliardenhöhe (wie bei der USR II) zur Folge! Diese Ausfälle sollen u.a. mit Hilfe der Eigenheimbesitzer kompensiert werden. Wann merken die Stimmberechtigten endlich, dass sie ausgesaugt werden?

  128. Bitte senden Sie allen, welche dieser Petition zustimmen, das Abstimmungsprotokoll des Grossen Rates, damit klar wird, welche 64 Grossräte NICHT WIEDERGEWAEHLT werden sollen.

    1. Super Idee! Dann sollte man dieser schwarzen Liste noch die Parteizugehörigkeit und den Vermerk “Eignheimbesitzer” oder
      “Mieter” hinzufügen. Wieviele doppelzüngigen Volksvertreter
      kämen wohl zum Vorschein?

    2. Bin absolut auch der Meinung, dass das Abstimmungsprotokol vom Grossen Rat in allen Tageszeitungen im Aargau veröffentlicht wird. Alle Hausbesitzer werden Ihnen mit der Nichtwiederwahl danken.

  129. Die AHV ist in der ganzen Schweiz gleich hoch. Aber in Oberwil-Lieli bezahle ich halb so viel Steuern wie in Obermumpf (und vielen andern Gemeinden im Aargau). Und hier geht es nicht nur um den Eigenmietwert, sondern um die gesamte Gemeindesteuer!

    1. Ist ein Kommentar der nicht in diese Diskussion gehört.

      Aber abgesehen davon:
      In der Stadt Zürich ist es auch viel teurer zu leben als in Obermumpf. Da reklamieren Sie auch nicht.

  130. Der Bundesrat hatte im Jahre 1934 die Eigenmietwertsteuer als befristete Krisenabgabe eingeführt. Auch die seinerzeitige Wehrsteuer war ursprünglich nur auf 5 Jahre befristet – heute heisst sie einfach Bundessteuer und ist definitiv, wo die „Heiratsstrafe“ gemäss bereits über 25-jährigem Gerichtsurteil immer noch nicht ausgemerzt wurde. Wann werden Einkommen, Renten und AHV für Ehepaare getrennt besteuert wie im Konkubinat? Warum kann der Staat Bundesgerichtsentscheide straflos jahrzehntelang ignorieren?- Befristeten Steuern werde ich nie und nimmer zustimmen. Der Bundesrat hält sich nicht an die Versprechen, was äusserst bedenklich ist.

  131. Das Asylantenunwesen kostet uns unermessliche Summen, woher das Geld nehmen?
    Natürlich vom sparsamen Bürger dem Eigenverantwortung oberstes Gebot ist.
    Diesen Grossratsentscheid haben wir den linken CVP Politikern zu verdanken die sich immer soooo familienfreundlich geben.

  132. Das Geld, das wir in unser Haus investiert haben, ist bereits einmal als Einkommen und dann als Vermögen besteuert worden genau wie bei einem Mieter, der sein Geld bei Bank oder Versicherung spart. Ausserdem kann auch ein Mieter Kleinkreditschulden und deren Zinsen in der Steuererklärung absetzen. Aber weder wird ihm ein Urlaubswert noch ein Gebrauchswert für sein Auto als Einkommen aufgerechnet. Fazit die Eigenmietwertbesteuerung ist eine reine staatlich verordnete Neidsteuer!

  133. Eigenmietwert versteuern kennt bekanntlich nur die Schweiz. Was für Winkeladvokaten waren hier wohl am Werk, um so eine Ungerechtigkeit vor Jahren einzuführen? – Und die Mehrheit der Bevölkerung hat das akzeptiert. Eine grössere Ungerechtigkeit, für ein virtuelles (scheinbares) Einkommen Steuern zu entrichten, ist schwerlich zu übertreffen, und ganz sicher für die Schweiz unwürdig und verwerflich!

  134. Ich danke dem Ehepaar Richner für ihr Engagement gegen die Eigenmietwert-Erhöhung und die Lancierung einer erneuten Debatte um diese ungerechte
    Steuer, die absolut verwerflich ist und schleunigst abgeschafft gehört! Dank Menschen wie Ihnen, welche sich die Zeit und Energie nehmen, so eine Petition zu starten, keimt neue Hoffnung auf, dass diesbezüglich doch noch Gerechtigkeit Einzug halten kann!
    Herzlichen Dank!

  135. Sparende werden bestraft. Schulden, machen und zu Sklaven der Banken und Steuern. Je mehr Schulden je weniger Investitionen. Bezahltes Eigentum, sollte den Eigentümer entlasten nicht belasten!
    Es gibt viele Gründe den Eigenmietwert, abzuschaffen.

  136. Die Steuer auf den Eigenmietwert ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen und für die Pensionierten mit kleinem Einkommen ein Problem, besonders wenn keine Hypothekarzinse abgezogen werden können. Das Kapital mit dem das Haus finanziert wurde wird sowieso jährlich versteuert und war auch schon als Einkommen versteuert worden.

  137. Unserer Mutter hat die Steuer nun finanziell das Genick gebrochen!
    Jahrzehnte hat sie von Ersparnissen diese “Dumpfbacken-Steuer” bezahlen müssen.
    Sie hatte aber lediglich die AHV.
    Weg damit!

  138. Heute bezahl ich mit selbst bewohntem Eigenheim ohne Hypothek
    Fr. 8004.80 Steuern. Ohne Eigenmietwert ist die Steuerbelastung Fr. 6012.20 also rund Fr. – 2000.- weniger. Da ich handwerklich begabt bin fallen selten Renovationskosten an. Diese ungerechte Strafsteuer gehört schon längst abgeschafft.

  139. Kann mir jemand ein einziges Land, weltweit nennen, ausser die Schweiz, welches einen “Eigenmietwert” kennt und anwendet ?
    Aus meiner Sicht ist dieser entweder für alle, oder aber mindestens für alle Leute im Rentenalter abzuschaffen.
    Besten Dank an Fam. Richner

  140. Eine Riesen-Schweinerei was da in Sachen Eigenmietwert abläuft. Ich gehe mit Herrn Richner absolut einig, auf der einen Seite verschenkt man einmal mehr Steuereinnahmen an die Industrie oder gibt den armen Bauern weiterhin frisch, fröhlich Subventionen! Die fehlenden Steuereinnahmen muss und kann man dann unter einem Deckmantel ja wieder irgend wo und wie Eintreiben.Sanktflorians- Politik lässt Grüssen.

  141. Was ist mit denen die eine Ergänzungsleistung erhalten und im Eigenheim Wohnen weil es auch Billiger ist als in ein Pflegeheim.
    Die erhalten durch den Eigenmietwert, auch weniger, da das ja auch als Einkommen berechnet wird. Auch das Vermögen wird ja in Abzug gebracht, es gibt eine Obergrenze. Das finde ich zwar noch OK. Doch wie für viele die das Heim abzahlen, wird das sehr eng, eigentlich muss man Verkaufen und in eine Teures Heim, was Psychisch ja Krank macht, wenn man dann das ganze Verliert und dann von der Öffentlichkeit unterstützt werden muss.

  142. Vielen Dank Herr Richner dass Sie sich dem Thema angenommen haben. Die Argumente hierzu sind in den vielen Kommentaren bereits genügend erläutert, so dass ich auf weiteren Text hierzu verzichten kann.
    In der Hoffnung dass die Petition Erfolg haben wird!

  143. Ich habe gelernt, dass man/frau erst sparen muss, damit man sich ein Luxusgut kaufen kann um sich nicht fahrlässig zu verschulden. Dasselbe habe ich meine Kinder gelehrt. Darum hat mich seit jeher gestört (trotz Hausbesitzerin seit 1983), dass der Staat durch den Hypothekarschulden-Abzug das Schuldenmachen steuerlich “belohnt”.
    Darum muss dieses falsche Signal verschwinden und mit ihm endlich der unsägliche Eigenmietwert, der die Steuern, (nicht nur im Alter) in die Höhe treibt. Nach den verschiedenen Unternehmenssteuerreformen der letzen Jahre im Kanton Aargau habe ich darauf gewartet, wo die dadurch “verlorenen” Steuern wieder eingeholt werden. Eine Antwort ist die Erhöhung des Eingenmietwertes und es wird nicht die letzte sein (wer hat, dem wird gegeben). Darum sähe ich gerne das Szenario 3 der FH: Abschaffung Eigenmietwert, während Neuerwerber auch nach erfolgter Abschaffung des Schuldzinsenabzugs während eines gewissen Zeitraums Schuldzinsen abziehen dürfen. Es ist sozialverträglich, einfach und führt zur Verbesserung der Altersvorsorge. Durch die gezielte Unterstützung von Ersterwerbern sorgt es für einen Anreiz auf Eigentumserwerb.
    Noch ein Gedanke zum Kommentar von Daniel Urech: welche Partei macht sich jeweils stark für immer neue Steuersenkungen und somit vor allem Steuergeschenke für Gutbetuchte? Also, schauen wir wirklich gut hin, wen wir im Herbst in den Grossen Rat wählen!

  144. Als erstes schlage ich in konstruktivem Sinne vor, dass Eigenheimbesitzer 1x ein Wahlrecht erhalten, ob sie Eigenmietwert versteuern wollen oder nicht (jeweils natürlich gekoppelt damit, ob man Hypozins- und Unterhaltsaufwand dann auch abziehen kann). Ziel sollte es nämlich sein, auf das Pensionsalter hin eine möglichst schuldenfreie Liegenschaft zu besitzen und sich so die “Zins- und Mietaufwände” ersparen zu können.
    Leider dürfte diese Lösung in der “Politik” wenig Anklang finden. Es steht ja die Unternehmenssteuerreform III bevor, mit welcher die Firmen weiter steuerlich entlastet werden sollen. Wie bei der Vorlage II kann man ja das Volk wieder belügen (Herr BR Merz!) und von nur geringen Steuerausfällen sprechen. Im Endeffekt wird es aber auch hier wieder so herauskommen, dass die Ausfälle durch Plünderzüge bei den kleinen Leuten kompensiert werden und wie bei der FABI Vorlage, der/die StimmbürgerIn sich dann noch selber ins Knie schiessen. Der Moloch Verwaltung, welcher nota bene ebenfalls jedes Jahr weiter noch grösser wird (grösser als das zeitgleiche Wirtschaftswachsum, sofern es ein solches noch gibt), braucht für die vielen Aufgaben (davon die meisten dann noch selber erfunden) Geld. Es ist ja bereits feststellbar, wie allenthalben die Steuerfüsse in den Gemeinden ansteigen. Die neuerlich ebenfalls noch explodierenden Sozialhilfekosten tragen das ihre zu dieser Enwicklung bei. Wie lange wollen wir das noch mit uns machen lassen!!!

  145. Geschätzter Herr Richner
    Danke für Ihre Initiative/Petition, welche ich sehr interessant und sinnvoll finde; deshalb auch unterstützen kann.
    Das Ziel von 1000 Unterschriften werden Sie weit überschreiten können. – Beitragen werden die Mitglieder des HEV Aargau (Hauseigentümerverband).
    Sie werden es schaffen!

  146. Es ist einfach unerträglich wie die Eigentümer von selbst bewohnten Liegenschaften durch den Staat abgezockt werden.

    Leider macht kaum ein Politiker diese Ungerechtigkeit, die in keinem anderen Staat zur Anwendung kommt, zu seinem Thema.

  147. Der Eigenmietwert als quasi zusätzliches Einkommen, das versteuert werden muss, trifft neben Familien mit Kindern insbesondere oft alte Menschen hart, die ihr Haus, wie früher oft üblich, abbezahlt haben, also in der Steuererklärung keine Abzüge von Hypothekenschulden geltend machen können (Schulden hatten, anders als heute, einen negativen Touch!). Eine neue Hypothek zu erhalten, funktioniert ja bekanntlich auch nicht, da dies nur bei Umbau- oder Renovationsvorhaben möglich ist.
    Wenn hinzukommt, dass ihr reales Einkommen (ohne das “fiktive Einkommen” des Eigenmietwertes) nur aus der AHV besteht (noch nicht alle alten Menschen verfügen über ein Einkommen aus der 3. Säule!), werden die Steuern zu einer nicht mehr tragbaren grossen Belastung – das Haus muss verkauft werden. Der Ort, wo diese Menschen zuhause waren, muss verlassen werden, eine für die Betroffenen extrem belastende Situation! Aber interessiert das die Politikerinnen? Ganz offensichtlich nicht!

  148. Der Eigenmietwert ist eine Abzokerei ohne gleichen. Das Recht auf Eigentum ist nur begrenzt durch jährliche zweimalige Versteuerung des Einkommens. Glaube, es steht nicht so in der Gesetzgebung, wo auch immer. Der Eigentümerverband ist nur eine Fasade, sonst würde er längst gesetzliche Schritte unternehmen. Leider sind die Schweizer ein Mietervolk, sodass jede Abstimmung vom Anfang an scheitern muss. Die Frage der Berechtigung des Eigenmietswerts dürfte deshalb auch nie an die Urne geben. Der Gesetzgeber hat sich nie vorstellen können, dass die Hypothekarzinsen nur ein Bruchteil des Eigenmietwerts betragen könnten. Deshalb muss man das Gesetz anfechten, aufgrund von falschen Annahmen und jetzt auch Tatsachen. Es muss eine Initiative gestartet werden, ob der Staat das bereits versteuerte Einkommen und auch Vermögen zweimal besteuern darf. Die Erhöhung ist eine Blamage für den Sozialstaat, der ist eher unsozial.

  149. Zuerst lässt man das Volk über eine Steuersenkung für juristische
    Personen abstimmen und wenig später bestraft man denselben Mittelstand mit einer Erhöhung des Eigenmietwertes. Ein fieses
    Spiel, das unsere Volksvertreter mit uns, dem sogenannten Souverän, machen.

    Ein Dankeschön der Fam. Richner!

  150. Gestern habe ich in etwa meinen nachstehenden Kommentar dem Grossrat geschickt. Dieser Eigenmietwert ist eine absurde und fiktive Steuer. Ein halbes Leben lang sparte man, um sich ein Eigenheim zu leisten. Als Pensionär hat man ein beträchtlich reduziertes Einkommen. Durch diesen absurden, fiktiven Eigenmietwert gelangen viele in eine hohe Steuerklasse. Wir werden zweimal bestraft – Höhere Vermögenssteuer plus höheres Einkommen. Viele stossen an ihre Grenzen. Solche die glücklicherweise noch etwas Erspartes auf der Seite haben, – müssen dieses langsam für diese Eigenmietwertsteuern aufbrauchen. Der Eigenmietwert gehört abgeschafft. Diese Petition muss Erfolg haben; den Initianten muss man ein Kränzchen winden.

    Udo Meier

  151. Ein unhaltbares und dummes Argument: Die Mieter müssen ja auch Miete zahlen. Ja, aber sie haben noch ihr Geld oder haben es für andere Dinge ausgegeben wie z.B. teure Ferien, Luxus Autos, usw. Der Eigenmietwert gehört schon längst abgeschafft. Wenn man mit Ausländern dieses Thema diskutiert, schütteln alle nur ungläubig den Kopf. Eigentümer vereinigt euch und wählt die Schwächlinge in der Politik ab!

  152. Auch Daniel Urech (10. Januar 2016 um 15:45) bringt es ganau auf den Punkt. Bis auf eine Stimme stimmten im Grossen Rat SP, Grüne, EVP, GLP, BDP und CVP geschlossen für diese Erhöhung. Schlimm ist aber, dass mit Stimmen der FDP (Ulrich Bürgi, Aarau; Franco Mazzi, Rheinfelden; Martina Sigg, Schinznach, diese Mehrheit zustande kam. Wie wäre es gewesen, wenn dieses Geschäft vor den Eidg. Parlamentswahlen 2015 behandelt worden wäre? Entweder hätte ein Nein resultiert, oder bei einem Ja hätte die SVP, die geschlossen dagegen antrat, noch massiver zugelegt. Aber die nächsten Grossratswahlen finden ja bereit in neun Monaten statt, und ich hoffe, der eine oder andere erinnert sich an dieses “Buebetrickli” und merkt sich entsprechende Parteien und/oder Kandidaten.

    1. Sehr gehrter Herr Studerus

      Welche Parteien haben die Steuergeschenke an die Firmen verteilt, welche der Urheber der Petition anprangert? Es waren nicht die von ihnen oben erwähnten Parteien!

      Aber die nächsten Grossratswahlen finden ja bereit in neun Monaten statt, und ich hoffe, der eine oder andere erinnert sich an die Parteien, welche Steuergeschenke an die wohlhabenden verteilt haben………….

      Sämi Richner

    2. Das ist die einzig richtige Antwort, nächste Mal keine Stimme mehr für diese Leute (streichen)!
      Grundsätzlich sollte diese einzigartige Steuer in Europa abgeschafft werden und auch die Abzugsmöglichkeit der Schulden. Diese verquere Steuerpolitik hat dazu geführt, dass die private Verschuldung in der Schweiz zu den höchsten in der Welt gehört!
      Wo bleiben eigentlich die Aktivitäten des Hauseigentümerverbands in dieser Sache?
      Vielen Dank für Ihren Einsatz Herr und Frau Richner!

  153. Sehr geehrte Frau und Herr Richner
    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Es ist toll, dass sich jemand öffentlich gegen das Vorgehen unserer, ja von uns gewählten, eigenmächtigen Politiker/innen einsetzt. Meine Frau und ich gehören auch zu den Sparern. Wir unterstützen Ihren Einsatz.
    Rony Dormann

  154. Ich finde dass der Eigenmietwert abgeschafft wird denn das belastet
    die Steuern erheblich , da ja das Einkommen ist, was man nicht hat und nur kosten verursacht. Die AHV passt sich desswegen auch nicht
    an und bleibt wie sie ist

  155. Der Eigenmietwert ist eine willkürliche Steuer und in der Schweiz wohl einzigartig – Zeit, dass man dieses „nicht existierende Einkommen“ endlich abschaft. Um eine erneute Abstimmung gewinnen zu können, müsste wohl zuerst der Eigenmietwert auch auf mobile Behausungen ausgeweitet werden. Nur so könnten genügend Befürworter mobilisiert werden um eine erneute Abschaffung des Eigenmietwertes zu finden! Vielleicht müsste man die Abstimmung anders formulieren: Der Eigenmietwert darf bei Eigenheimbesitzern, die 65 Jahre alt sind, nicht mehr als fiktives Einkommen hinzugerechnet werden. Gleichzeitig dürfen auch Hypothekarzinsen nicht mehr in Abzug gebracht werden. (Ich bin kein Jurist, aber so oder ähnlich müsste der Gesetzestext lauten!)
    Ich hoffe jetzt, dass diese Petition zur raschmöglichen Gesetzesbereinigung führt!
    Auf meiner Website habe ich dieses und andere Polit-Themata in Wort und Bild bearbeitet:
    http://infomix.ch/Infomix/Crazy_%26_Daisy/Crazy_%26_Daisy.html

  156. Diese ganze Eigenmiete Geschichte ist ein trauriges Kapitel und sollte abgeschafft werden und eine Erhöhung ist eine absolute Frechheit.

  157. Der Eigenmierwert gehört endgültig abgeschafft!
    Wir alle hatten die Gelegenheit dazu, darüber abzustimmen.
    Offenbar sind viele Wohneigentümer mit der jetzigen Situation zufrieden. Sonst hätten wir doch schon längst wieder das Thema aufgenommen.
    Bei der letzten Abstimmung im 2012 wären leider nur dir Rentner in den Genuss der Abschaffung gekommen ( Sicheres Wohnen im Alter). Das hat sicher viele, wie mich auch, davon abgehalten der Initiative zuzustimmen.
    Mehrheitsfähig ist nur eine Initiative, welche alle Wohneigentümer gleich behandelt.
    Wichtig wäre wieder ein Vorstoss auf nationalen Ebene mit einer Initiative die alle miteinbezieht.

  158. Wenn ich lese, dass sich gewisse Leute empören bez. Miete gegen Eigenmietwert, dann kommt mir die Galle hoch. Ein Leben lang gespart für die eigenen vier Wände, dann eine Rente beziehen und dann diese grösstenteils wieder für den EIGENMIETWERT bezahlen zu müssen, ist eine eklatante Frechheit. Jene, die ihr Geld in Saus und Braus ausgegeben haben, nichts gespart und dann im Altersheim “gratis” verbringen dürfen, weil sie ja kein Vermögen haben, diese Menschen werden ja noch “belohnt”. Der Eigenheimbesitzer, welche sein Geld in die Liegenschaft gesteckt hat, muss dann, wenn es seine finanziellen Möglichkeiten nicht mehr erlauben, sein EIGENHEIM verkaufen, damit er die Kosten im Alters- oder Pflegeheim bezahlen kann. Meiner Meinung nach sollte es eine WAHLmöglichkeit im Rentenalter geben.
    Eigenmietwert JA – Abzugsmöglichkeiten JA.
    Eigenmietwert NEIN – Abzugsmöglichkeiten NEIN.

    Aber bitte hört endlich auf mit dieser unsäglichen NEIDGENOSSENSCHAFT. Für das Ausland wird alles getan – die eigenen Mitbürger werden geschröpft!!!

    1. Bravo, ich kann diese Aussagen nur vollumfänglich unterstützen. Liebe Eigenheimbesitzer, wählt doch die Politiker ab, die diese Ungerechtigkeit unterstützen!

      1. Wollen Sie das wirklich ? Da würden ja ein grossteil der SVP-Politiker im Kt.Aargau abgewählt.

        Und die Erhöhung des Eigenmietwerts führt doch dazu, dass viele Rentner gezwungen sein werden ihr Eigentum zu verkaufen, um mit dem Erlös (falls einer generiert wird) das Altersheim zu finanzieren. Aber auch so – wenn dann dieser Erlös aufgebraucht ist ( und das dürfte bei den aktuellen Altersheimkosten nicht sehr lange dauern ), können diese Rentner ja auf Kosten der Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe weiter im Altersheim leben und der Staat oder der Steuerzahler bezahlt dann !
        Politiker denken nur soweit ihre Nase lang ist.!

  159. Sowohl der Eigenmietwert, wie auch die Schuldzinsabzüge müssen endlich fallen. Kein Gesetzt ist in Stein gemeisselt. Bei veränderten Rahmenbedingungen sind diese Gesetze entsprechend anzupassen. Auch Bundesgerichtsentscheide basieren auf solchen Gesetzen. Ebenso sollte der Spekulation durch die “Marktmiete” endlich Einhalt geboten werden, welche nur kapitalkräftigen Investoren zugute kommt. Finanziert werden könnten diese Steuerausfälle locker über die längst fällige Kapitalgewinn- und Börsentransaktionssteuern, was wiederum zu einer gerechteren Verteilung des Volksvermögens führt.

  160. Die Bachelor Thesis „Problematik Eigenmietwert“
    Fachhochschule Nordwestschweiz Olten, 22.08.2008
    Markus Meier (Projektauftraggeber)
    Mathias Binswanger (Projektbetreuung)

    Szenario 3: (Abschaffung Eigenmietwert, während Neuerwerber auch nach erfolgter Abschaffung des Schuldzinsenabzugswährend eines gewissen Zeitraums Schuld-zinsen abziehen dürfen) ist das System, das sich zur Abschaffung des Eigenmietwertes am Besten eignet. Es ist sozialverträglich, einfach und führt zur Verbesserung der Altersvorsorge. Durch die gezielte Unterstützung von Ersterwerbern sorgt es für einen Anreiz auf Eigentumserwerb.

    1. Der Abzug des Hypozinses fällt nicht ins Gewicht. Bei 500’000.– Schulden macht das ja bloss 5000.– Zins aus pro Jahr. Nein, wenn der Eigenmietwert wegfällt, dann auch die Abzüge, sonst klappt es bei einer Abstimmung wieder nicht.

  161. Dass die Mieter auch Mietzins zahlen müssen, ist kein Argument. Die haben ja ihr Geld noch oder haben es in andere Dinge investiert, die sie ja dann auch nicht versteuern müssen.
    Der Eigenmietwert ist nicht fair und gehört abgeschafft. Dann ist aber auch klar, dass man bezgl. Haus keine Abzüge mehr machen kann.
    Meine 3 Vorschläge:
    1. Eigenmietwert abschaffen
    2. Eigenmietwert für alle über 65-jährigen abschaffen
    3. Jeder kann einmal im Leben bestimmen, welche Variante er will
    Es ist klar, entweder Eigenmietwert mit Abzügen für Unterhalt und Hypozinse oder kein Eigenmietwert, aber dann ohne Abzüge. Wenn es dazumal bei der Abschaffungsiniatitive keine Mogelpakung gegeben hätte, wäre der Eigenmietwert heute Geschichte.

  162. Vor nicht allzu langer Zeit wurde darüber diskutiert, den Eigenmietwert ganz abzuschaffen, nun wird er gar erhöht. Es ist an der Zeit, diese ungerechte Steuer abzuschaffen. Wer sein Geld in ein Haus oder eine Wohnung investiert hat, hatte zum oft auf einiges im Leben verzichtet (gespart). Weshalb soll man im Alter dann für fiktive Einnahmen eine Steuer bezahlen.
    Ich hoffe einfach, der Druck auf die Politik steige und es erfolge ein Umdenken. Man könnte das fehlende Geld nämlich bei reichen Leuten abholen, die pauschal besteuert werden.
    Ich gratuliere dem Initianten Herrn Richner zu seiner Initiative.

  163. Die Schweiz verstösst offiziell gegen die Menschenrechte
    Art. 17 Eigentumsgarantie
    Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
    Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
    Mit der Eigenmietwertsbesteuerung werden wir schrittweise um unser Eigentum beraubt (bei Einkommen = 0 Franken plus Eigenmietwert = Steuerbetrag)

  164. Danke, Herr und Frau Richner, dass Sie nicht nur das Thema angeschnitten haben, sondern diese Umfrage gestartet haben. Ich habe in den vergangenen Jahren miterlebt, wie Menschen ihr Haus verkaufen mussten (oder vorzeitig an die Kinder abgetreten haben), weil sie “dank” Eigenmietwert die Steuern nicht mehr bezahlen konnten. Dass die Hypothekarzinsen abgezogen werden können, verführt dazu, Schulden zu machen, weil dann weniger Steuern bezahlt werden müssen. In zwei Fällen – die ich kenne – haben die Eltern Geld aufgenommen, um den Kindern einen grossen Batzen abgeben zu können. Löblich? Solange die Zinsen klein bleiben, mag die Rechnung aufgehen. Sobald sie um 2 – 3 % steigen, was dann? Oder was passiert, wenn die pensionierten Eltern das Haus aufgeben und eine Eigentumswohnung kaufen möchten, das Haus aber im Moment nicht verkauft werden kann und das Einkommen zu wenig hoch ist? Die Banken finanzieren die neue Eigentumswohnung nicht. Meine Devise: zuerst sparen, dann kaufen. Es kommen härtere Zeiten auf uns zu. Dann heisst es für uns alle: den Gürtel enger schnallen. Meine Generation hat, mit wenigen Einbrüchen, fast nur gute Jahre erlebt: es ging aufwärts. Viele leben heute auf Kredit, Leasing usw. ein Umdenken ist nur mit Zwang zu erreichen, sprich: mit schlechteren Zeiten. Es ist absurd, dass Sparer abgestraft werden, während Schuldenmacher belohnt werden. Darum: weg mit dem Eigenmietwert. Für den Übergang dürfte ein Kompromiss gefunden werden: einmal im Leben kann ein Steuerzahler auswählen, ob er ohne oder mit Eigenmietwert Steuern bezahlen will.

  165. Ich finde dieses Gejammer mittlerweile unerträglich! Jammern die Mieter, welche immer höhere Mieten zahlen müssen?! Denn diese Mieten verhindern, dass normale Leute mit normalem Einkommen viel für eine eigene Wohnung sparen können! Die Eigenheimbesitzer profitieren indes enorm von den tiefen Hypothekarzinsen und verweigern nun eine notwendige Anpassung des Eigenmietwerts, welche vom Bundesgericht klar vorgeschrieben ist?!

    Die geforderte Abschaffung des Eigenmietwerts ist gesetzlich gar nicht möglich! Es würde auf Bundesebene eine Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) erfordern, denn dieses schreibt klar eine Besteuerung des Eigenmietwerts vor!
    (Art. 7 Abs. 1: Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, insbesondere solche aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermögensertrag, eingeschlossen die Eigennutzung von Grundstücken, aus Vorsorgeeinrichtungen sowie aus Leibrenten.[…]).

    Also bitte hört mit dem Gejammer auf, ich kann mir vorstellen, dass es noch genügend andere Leute gibt, die in einer wesentlich schlimmeren Lage sind als ihr Eigenheimbesitzer!!!

    1. Sie können dieses Einkommen nicht belegen, das ist der Punkt. Bei der Erwerbstätigkeit, aber auch, wenn ich Renten beziehe, sowohl bei Vermögenserträgen usw. hat man Belege, die man Einreichen muss, nicht Schätzungen. Es sind auch immer irgendwelche Kontenbewegungen zu vermerken, beim Eigenmietwert nicht. Ich kann den nicht vernünftig buchen. Beim Eigenmietwert gibt es keine Belege. Es ist aber sowieso so, dass der Eigenmietwert der Bundesverfassung widerspricht (Besteuerung anch wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit), das heisst das StHG ist wohl anzupassen.

    2. Die Bachelor Thesis „Problematik Eigenmietwert“
      Fachhochschule Nordwestschweiz Olten, 22.08.2008
      Markus Meier (Projektauftraggeber)
      Mathias Binswanger (Projektbetreuung)

      Szenario 3: (Abschaffung Eigenmietwert, während Neuerwerber auch nach erfolgter Abschaffung des Schuldzinsenabzugswährend eines gewissen Zeitraums Schuld-zinsen abziehen dürfen) ist das System, das sich zur Abschaffung des Eigenmietwertes am Besten eignet. Es ist sozialverträglich, einfach und führt zur Verbesserung der Altersvorsorge. Durch die gezielte Unterstützung von Ersterwerbern sorgt es für einen Anreiz auf Eigentumserwerb.

      1. @Maja Sommer
        .. aus Ihrer Antwort geht nich klar hervor wen sie meinen.
        Ich gehe davon aus, dass sie die Mieter meinen, die die Hausbesitzer beneiden.

    3. Sie sind ein dummer Plauderi !
      Der Eigenheimbesitzer muss schon wegen den tiefen Zinsen mehr Steuern bezahlen d.h. Der Eigenmietwert ist in den meisten Fällen viel höher als die Schuldzinsen.
      Dazu kommt dass der Eigenheimbesitzer noch Vermögensteuern bezahlen muss wo doch An + Abzahlungen schon einmal als Einkommen versteuert hat!
      Eine Schweinerei sondergleichen aber heute muss man Asylant oder Flüchtling sein dann bekommen sie alles was sie wollen!!!
      Ich hoffe dass das Volk bei den nächsten Wahlen diese Typen von der Liste streichen.

    4. Hallo Simon,
      Sie haben etwas offenbar nicht ganz gecheckt: Es geht weniger um eine komplette Abschaffung dieses Eigenmietwertes sondern gegen diese freche Erhöhung desselben und dies bedarf keinerlei Anpassung dieses StHG

    5. Hier spricht offenbar der Frust aus Ihnen über fehlendes Wohneigentum!! Warum soll Eigenmietwert versteuert werden, wenn das Objekt selbst bewohnt wird. Es wird eine Steuer bezahlt für etwas das Mann/Frau gar nicht erhält. Es sollte klar unterschieden werden, ob das Objekt vermietet wird oder selbst bewohnt wird. Es muss auch keiner Strassenverkehrsabgaben bezahlen der kein Auto hat.

    6. “Die Mieter sind immer die Dummen…” und merken es gar nicht. Denn die steigenden Eigenmietwerte des Eigentümers bezahlen nämlich die Mieter und nicht der Eigentümer – denn der gibt die steigenden Kosten ganz einfach weiter an seine Kunden. So einfach ist das.

    7. Das hat mit Gejammer nichts zu tun.

      Und ein Gesetz, “Steuerharmonisierungs-Gesetz”
      kann man sehr wohl anpassen,
      wenn man wirklich will.

      Aber es gibt eben viele Leute, die von der Hand in den Mund
      leben – es gibt durchaus noch bezahlbare Mieten,
      also auch hier nicht jammern.

  166. Ich machte per E-Mail Esther Gebhard (im Moment nicht mehr im grossen Rat) den Vorschlag, den Eigenmietwert in der Steuererklärung analog den Krankenkosten zu behandeln, nur in umgekehrter Weise: Zuerst Eigenmietwert dazu zählen und wenn der Eigenmietwert an Ende einen bestimmten Prozentsatz des steuerbaren Einkommens ausmacht resp. überschreitet, nach einem Schlüssel ganz oder teilweise wieder abziehen. Frau Gebhard hat mit meiner Zustimmung den E-Mail an ein anderes Mitglied des grossen Rates weitergeleitet.
    Die Existenz des Eigenmietwertes ist ein schweizerisches “Problem”.

    1. Man muss dieses Problem, den Eigenmietwert, SOFORT beseitigen !

      Politiker scheinen nichts tun zu wollen,
      warum auch – das muss wohl der Bürger in die Hand nehmen.

  167. Es wäre noch interessant zu vernehmen, wie die Marktzinsanalyse erhoben und berechnet wird. Ich finde es nicht angebracht, dass diese Marktmiete den oft Spekulationsmietzinsen angepasst wird.

    1. Genau, so sehe ich es auch.
      Auch Herr Knecht von der SVP hat mir keine Antwort
      auf meine Frage geben können, wie man eine solche
      Eigenmietwert-Erhöhung anfechten kann !
      Das erwarte ich eigentlich vom HEV,
      dass er mir sagt, wie ich so eine Erhöhung anfechten kann,
      denn mein Eigenmietwert entspricht mehr als 60 %
      der Marktmiete.

      Ich bin auch nicht gewillt, mich an Luxusobjekten
      messen zu lassen.

      Der Kanton muss seine Annahmen belegen können,
      nicht der Steuerzahler, so sehe ich es !
      Wer fordert, soll es auch beweisen können,
      denn Statistiken und Erhebungen sind nicht korrekt.

      1. Ich bin diesbezüglich genauso enttäuscht vom HEV Aargau!

        Ich habe mir aber erlaubt einen Spagat zu ziehen zwischen Durchsetzungsinitiative und Eigenmietwerterhöhung per Dekret. Warum sollen Straftäter Recht haben auf Einzelfallbeurteilung, Augenmass oder Rekurse und Eigenheimbesitzer nicht? Herr Bundesrichter Thomas Stadelmann (Artikel in der Schweiz am Sonntag) hat mir auf meine Anfrage erläutert, dass es sehr wohl rechtliche Schritte gibt. Man kann z.B. jede Steuerverfügung anfechten.
        Es ist also wichtig, sofort nach der Neuverfügung Rekurs zu machen und darauf hinzuweisen, dass das Dekret gegen die kantonale Verfassung verstösst (z.B. gegen § 78 – Erlass von Dekreten).

        Zusätzlich habe ich mich mit einer Anfrage beim Finanzdepartement erkundigt, welche weiteren Schritte machbar sind, die Antwort ist noch ausstehend. Ich denke, das Ganze ist noch nicht vom Tisch.

  168. … 3 Exponenten der FDP haben für die Erhöhung gestimmt und dadurch ist es mit der Unterstützung der Linken erst soweit gekommen. Einfach unglaublich! Ich kann zudem den Schlüssel des Kantons NICHT nachvollziehen und muss eine Erhöhung von über 20% akzeptieren… Das Mass ist überschritten!

    1. Diese Erhöhung ist auch fiktiv, denn der Kanton kann gar nicht
      beweisen, dass diese Werte tatsächlich den Fakten entsprechen.

      Wir sollten uns wohl alle zusammen tun und unsere
      Einschätzung (Werte) gemeinsam anfechten !!!

  169. Ich hab zwar diese Petition auch unterschrieben, aber eigentlich würd ich eher so was sehen wollen. Der Eigenmietwert sowie das Abziehen der Schuldzinsenabzüge gehört abgeschafft. Eine Pauschale für Renovationen bzw. Werterhaltung sollte es aber nachwievor geben.

    1. JA, der Eigenmietwert gehört dringend abgeschafft,
      denn so etwas gibt es auf der ganzen Welt nicht,
      nur in der Schweiz (Bananenrepublik, nicht Demokratie !)

      JA, auch der Schuldzinsabzug gehört abgeschafft,
      aber da verdienen eben viele Baulöwen damit,
      weil sie Kredit von Banken aufnehmen,
      dann die Zinsen für die Kredit von der Steuer abziehen
      und dann später alles verkaufen,
      an die dummen, geprellten Liegenschaftsbesitzer.

      Der Schuldzinsabzug gehört dringend abgeschafft.
      Dann fällt diese Pyramide der Baulobby
      (Netz von Bank, Bauunternehmer und Notar)
      dann schnell zusammen.

  170. Der Eigenmietwert gehört gestrichen:
    – das System sugeriert zusammen mit der Möglichkeit Schuldzinsen abziehen zu können, dass Schulden gut sind! die CH wird jährlich gerügt vom IWF, gebracht hats noch nix.
    – die Schulden würden dann automatisch reduziert auf den Eigenheimen. Leider ist da die Finanzindustrie komplett dagegen: Sie verdient 3 fach am heutigen System: Marge Hypotheken, Marge Vermögensanlagen Banken/Börse/Versicherung/Vermögensverwalter, 3a Säulen, Risikoversicherungen, Steuerberatungen, usw… die Lobby ist dermassen gross, dass sich da leider nicht so schnell was ändert. Hinzu kommt, dass diese Industrie mit Arbeitsplatzverlusten drohen wird und Steuerausfällen welche sie angeblich erbringen würde.

    es wird daher noch sehr lange gehen bis sowas weg ist, aber es wird nur zusammen mit dem Schuldzinsabzug gehen also Eigenmietwert und Schuldzinsen fallen beide ersatzlos weg. Ob man den Unterhaltabzug gänzlich streichen soll, würde wohl dann die Bauindustrie zu arg treffen, folglich müsste man das wohl weiterhin zulassen müssen.

    1. JA, genau so ist es – eine Lobby aus Staat, Politikern,
      Verbänden, Profiteuren, usw.

      Auf der Strecke bleibt der Bürger, welcher seine Finanzen
      im Griff hat, den Banken ist es egal ob man weniger Rente
      kriegt, die wollen einfach mehr Amortisationen
      und wenn die Rente nicht mehr reicht,
      so muss man dann verkaufen.

      Der Staat ist genau der gleiche wie die Banken,
      immer mehr wollen und einfach nur eintreiben.

      Das nennt man sozial !

      Die reiche Schweiz, wo ist sie geblieben.
      Das war wohl schon immer ein Märchen,
      dieses Märchen wird nur noch in gewissen UBS-Statistiken
      feilgeboten – unser Bund hat ein Defizit – also werden die
      Begehrlichkeiten nun immer grösser. Zufall ? wohl eher nicht !
      Aber am liebsten würden die Linken in die EU wollen,
      wo man noch zusätzlich über 19 % Mehrwertsteuer zahlt!
      und hier in der Schweiz macht man alles stillschweigend
      mit Gebühren, usw. – eine Sauerei !

  171. Eigenmietwert ist eine Strafsteuer für verantwortungsvollen Haushalten. Wir werden beim Sparen mit hoher Verrechnungssteuer , danach mit der Vermögensteuer und dem Eigenmietwert abgezockt. Der Gang aufs Sozialamt ist für Wohneigentümer mit Enteignung verbunden. Als Mieter und Sozialhilfeempfänger zu Lasten der Steuerzahler.

    Der Eigenmietwert ist abzuschaffen, die Vermögenssteuer ist Beitragsleistung an den Staat ausreichend.

  172. Der Eigenheimbesitzer wird zwei Mal bestraft. Wer Vorsorgt, wird jährlich mit dem Eigenmietwert bestraft. Muss er alters- oder krankheitshalber in ein Pflegeheim, wird er mit überrissenen Tarifen abgezockt, damit jene, die sich ein Leben mit Ferien und Luxus geleistet haben und nichts gespart haben, die gleichen Leistungen geniessen können. Resultat: Das Eigenheim muss verkauft werden. Ganz im Sinn der Umverteilung der Sozialisten.

    1. Ganz genau, Es leben die Sozialisten!
      Ich habe den sozialen Aspekt der SP-Politik noch immer nicht verstanden… Solche Gesetze förden das asoziale Verhalten! Wie kann man das nicht sehen? Das nennt man ganz einfach “Diebstahl”

    2. Herr Zobrist, sie haben absolut recht. Bin der gleichen Meinung, jedoch wird es in Zukunft nichts ändern solange eine Mehrheit der Bürger es noch nicht verstanden haben, dass wir mit einer Politik der Linken verschiedene Probleme dieser Art nicht werden lösen können.
      Schade dass die Stimmbürger bzw. die Gesellschaft es noch nicht begriffen haben.

    3. Genau, so ist es.
      Und der Liegenschaftsbesitzer wird immer gerupft
      und die Sozis lassen sich aushalten.
      Das nennen sie dann auch noch sozial !

  173. Ein bisschen sind wir Hauseigentümer ja auch selber schuld. Wir haben jahrelang (gut ich nicht…) beim Eigenmietwert in der Steuererklärung Einnahmen eingetragen, die wir nicht belegen können. Wir haben daher eine Dokumentenfälschung begangen, zwar zu unserem Nachteil, aber trotzdem (Die Schätzungschmierzettel die uns der Kanton zu unseren Häusern geschickt hat sind kein Beleg). Jetzt wird es halt ausgenützt und, wenn man eben einmal einer Erpressung nachgibt, kommt kurz darauf die nächste, höhere Erpressung.

  174. Ihr Frust ist zu verstehen, Herr Richner! Als Mitglied des Grossen Rates habe ich selber miterlebt, wie das Desaster seinen Lauf nahm. Die Linksparteien, unterstützt von den Mitte-Kleinstparteien und der CVP überstimmten uns SVP und FDP um 4 Stimmen (Sie schreiben es). Damit wäre wenigstens ein kleiner zeitlicher Aufschub erreicht worden. Letztlich wird Ihr Einsatz mit dieser Eingabe jedoch nichts mehr erreichen, leider! Abstimmung vorbei, Referendum unmöglich. Sie können aber sicher sein, dass sich die SVP weiterhin für die Hauseigentümer einsetzt. An alle: Denkt bei den Grossratswahlen daran, wer öich immer gerne das Geld aus den Hosentaschen lockt und liebend gerne teilt – öire Taler …
    NB: Lesen Sie auch meinen Artikel “PolitParkett” im “Der Freiämter” vom letzten Freitag.

    1. Sehr gehrter Herr Grossrat Daniel Urech

      Welche Parteien haben die Steuergeschenke an die Firmen verteilt, welche der Urheber der Petition anprangert? Es war allen voran die SVP!
      Liebe Stimmbürger, denkt daran bei den Wahlen!

      Sämi Richner

    2. Sehr geehrter Grossrat Daniel Urech,

      leider muss ich Herrn Richner recht geben. Was uns diese Unternehmensreform schon gekostet hat und schon steht die nächste vor der Tür!!! Die ganzen Abstimmungsunterlagen stimmten nicht. Anstatt rund 500 Milionen Steuerausfall im Jahr (bin über den Betrag nicht mehr ganz sicher) kostet es uns heute mehrere Milliarden im Jahr, alles für die Unternehmen. Der Eigenmietwertzuschlag trifft uns hart. Wir sind eine Familie mit nicht grossem Einkommen und haben Jahrzehnte lang für unser Haus gespart, damit man günstiger wohnen kann mit den Kindern und dann nimmt der Staat den Kostenvorteil wieder weg mit einer Fantasiesteuer. Mit freundlichen Grüssen, ein meist SVP Wähler

    3. Egal, ob ein Referendum unmöglich ist, oder nicht.
      Es muss nun endlich gekämpft werden, dass so etwas nicht mehr
      eintrifft. Es kann doch nicht sein, dass diese Linken und CVP-
      Heinis einfach diktieren, über die Köpfe der Bürger hinweg,
      welche das Ganze tragen müssen.

      Das ist genau die gleich verlogene Masche wie mit dem EURO,
      der steigt nämlich wieder. Also.

      Wenn die griechischen Politiker für ihre Bürger mehr bewirken können als unsere Politiker in der Schweiz für die Schweizer Bürger,
      so muss man sich echt über unsere “Politik” fragen.
      Da lob ich mir Griechenland !, nicht unsere Sozis !

      Wichtig ist vor allem, dass etwas passiert,
      wenn es die Politiker nicht raffen,
      dann muss es eben mit Bürger-Initiativen, wie diese hier
      gemacht werden !

      Und zwar im ganz grossen Stil !

  175. Alles klar, oder doch nicht?
    Was ist mit den Schuldzinsen, die man bisher vom Einkommen abziehen konnte? Oder der Schuld, die vom Vermögen abgezogen werden konnte? Das dürfte dann wohl nicht mehr möglich sein.

    1. Ganz genau! Warum soll man Schulden von den Steuern abziehen können?Das ist total unsinnig, so werden die Leute dazu ermuntert, Schulden zu machen!
      Gleichzeitig geht es gar nicht, dass ich meine 2. und 3. Säule, welche in unserem Eigenheim steckt, jedes Jahr durch den Eigenmietwert und die Vermögenssteuer versteuere! Das geht gar nicht, andere verprassen ihr Geld, leasen einteures Auto und bezahlen nichts! Der Eigenmietwert ist ein reiner Geldklau und für mich keine legale Steuer! Eine offizielle Strafe für Sparer!

      1. Ja, sie haben absolut Recht.
        Erst versteuert man die Auszahlung der “Wohneigentums-
        Förderung ???” (WEF :-))), heisst sogar gleich wie das dumme
        WEF in Davos, was auch nur kostet !
        (Bezug aus der Pensionskasse) und danach
        auch noch das Vermögen zum x-ten mal !

  176. Sowas gehört schon lange abgeschafft. Wie die Heiratsstrafe ist der Eigenmietwert eine glatte Frechheit an den soliden, umsichtigen und sparsamen Steuerzahler.
    Für viel Anderes hat man auch Geld, hier kann der Stimmbürger mal was für sich machen und für die treuen Sparer ein Zeichen setzen.

    1. Der Eigenmietwert ist sowieso eine schweizerische Erfindung und gehört abgeschafft.Der Abzug der Hypo Zinsen fällt dann natürlich auch weg. Aber Allerspätestens im AHV alter gehört dieser Eigenmietwert weg. Auch für Familien ist die Zusatz Belastung im Steuerzettel unfair. Sonst müssten ja Luxus Ferien und Luxus Autos auch eine spezielle Taxe bezahlen. In anderen Ländern ist das abbezahlte Haus die grosse Erleichterung in der Pension.

    1. Dies ist möglich, wenn beide Personen ihre Stimme nacheinander, einzeln ins Formular eintragen und beide eine eigene E-Mail-Adresse haben.
      Wenn dies nicht der Fall ist, schreiben Sie beide Vornamen ins Feld ‘Vornamen’. Zum Beispiel: Hans + Vreni. Ich werde dann diese beiden Namen in der Datenbank auf zwei Stimmen aufteilen.

  177. Wir haben dem bisherigen Kommentar nichts mehr beizufügen. Es ist wirklich eine “Sauerei”, dass Leute die sparen um sich letzlich ein Eigenheim leisten zu können, immer mehr zur Kasse gebeten werden. Andere, die ihr Geld einfach verprassen, schont man. Das kann und darf nicht sein.
    Freundliche Grüsse
    Regi und Peter Schreiber

      1. Wir leben in einer demokratischen Bananenrebublick, wir können für alles abstimmen, wenn es aber dem Staatsaparat nicht passt, wird einfach ein Dekret erlassen, um die Demokratie zu umgehen.
        Unsere Regierung ist sehr kreativ im Steuern erfinden und erheben. Die Bananenrebublick lässt grüssen.

    1. Uns geht es genau so! Rentner-Ehepaar, lebenslang auf Ferien usw. verzichtet (bin deswegen nicht frustriert!), gerne alles ins Haus gesteckt, brav Steuern bezahlt usw. Wir kommen uns total beschissen vor. Politiker haben echt keine Ahnung wie “Leute mit kleinem/normalem Einkommen” einteilen müssen, und zwar nicht erst nach der Pensionierung. Krank werden liegt überhaupt nicht drin, und schon gar kein Pflegeheim!!

      1. Christen Franz
        30.01.2017
        Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken. ( gehört abgeschaft.)
        Wie wäre es wenn die AHV nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken Darf
        oder der Krankenkasse?
        Auch wir haben auf vieles verzichtet und nun das.
        Wer hat, dem wird gegeben, dem andern genommen.

    2. Wir sind auch Ihrer Meinung – das ist einfach nur abzoke.
      Mein Mann und ich haben beide, bis zum 65. Geburtstag 100% gearbeitet, also voll auch AHV bezahlt und jetzt werden wir auch dort wieder bestraft und bekommen auch nur die Ehepaarrente (also Heiratsstrafe) – das alles wird auch nicht berücksichtigt bei den Steuern.
      Besten Dank für Ihr Engagement.
      Freundliche Grüsse
      Willy und Christine Spirgi

      1. bei uns ist das genau gleich. Zuerst arbeitet man und versteuert doppelt und dreifach und wenn man pensioniert ist, wird man trotz des bereits mehrfach versteuerten Eigenheims nochmals zur Kasse “gebeten”.

    3. Rita Keel-Herrmann

      Das Geld um meine Wohnung zu kaufen fiel nicht vom Himmel. Mit jahrelangem Sparen und Verzichten wurde es möglich zu investieren. Dieses Geld wurde von mir verdient mit meiner Hände Arbeit und ordnungsgemäss versteuert. Deshalb fühle ich mich vom Staat betrogen, wenn ich doppelt bezahlen muss!
      In anderen Ländern braucht es so etwas doch auch nicht. Warum ist das in unserer sogenannten, reichen Schweiz nötig?
      Frustriert grüsst, Rita Keel

    4. grüezi
      Herr Schreiber
      Noch etwas dazu nicht zu vergessen , beim Einlieferung in der Pflegeheim wird das Haus auch fellig um die horrende Heimkosten zu bezahlen !!
      und der Nächten Schritt wird Erbschaftssteuern sein !!
      ES IST WIRKLICH EINE SAUEREI
      man musste alles verprassen Können ??
      Freundlichen Grüssen
      L.Beti

      1. Hallo L.Beti
        Vielen Dank für Ihren Beitrag.
        Für mich ist das eine schleichend verordnete Verstaatlichung von Eigentum. Alles unter einem sozialen nicht mehr bezahlbaren Deckmantel.
        M. fr. Gr.
        P. Wendel

    5. Ja, normalerweise werden Diebe und andere Täter bestraft.
      Das finde ich auch richtig.
      Dass nun aber der Eigentümer von mittels Zwangsabgaben bestraft werden ist nicht korrekt.
      Ganz im Gegenteil “Wohneigentum sollte gefördert” werden

    6. Unser Land ist eines der reichsten der ganzen Erde. Jedoch zählt die Verschuldung des einzelnen Bürgers ebenfalls zur höchsten aller Nationen. Weshalb: weil bei unserem Steuersystem die Hypothekschulden vom Einkommen und dem Vermögen abgezählt werden kann. Dies hat zur Folge, dass der einzelne Haushalt nicht nur massiv verschuldet ist sondern es auch gar kein Anreiz mehr gibt, diese abzuzahlen. Im Gegenteil, die Hausbesitzer werden direkt dazu motiviert, durch Hypothekarschulden Steuerabzüge zu generieren. So eine Dummheit der staatlichen Regulierung und eine Einzigartigkeit dieser Praxis auf der ganzen Erde. In Deutschland wird man z.B. dazu verpflichtet, seine Hypothakraschulden innert einem gewissen Zeitraum massiv abzubauen; in der Schweiz dazu gedrängt, die Schulden möglichst lange beizubehalten, um die Steuerbelastung zu senken!
      Dies wiederum bewirkt, dass die Mieter sich benachtteiligt fühlen und zudem bei einer Imobilienkrise durch die Entwertung der Liegenschaften es zu Privatkonkursen ganzer Bevölkerungsgruppen kommen kann. Anstatt die Eigenmietwerte ständig hochzuschrauben, würde man lieber endlich aufhören mit der unsinnigen Praxis, Schulden von Einkommen und Vermögen abziehen zu dürfen. Keinen Schuldenabzug ( auch keinen Hypotekenabzug bei Steuern) und keine Eigenmietwertbelastung. Basta, das Problem wäre gelöst, Mieter und Besitzer wären gleichgestellt. Nur, die Banken würden sich wohl dagegen heftigst wehren. Und auf diese hört man ja in der Schweiz noch so gerne!

      1. Sie haben es genau auf den Punkt gebracht!!!!
        Und, mal sehen, was die Linken, die Grünen und die sich selbst doch tatsächlich noch als bürgerlich bezeichnenden CVP, BDP und GLP nach den nächsten Grossratswahlen alles für Ausreden und Beschönigungen von sich geben werden, wenn sie dann, wie bei den letzten eidgenössischen Wahlen, auch auf kantonaler Ebene abgestraft worden sind. Offenbar hat denen ihr Debakel am 18.11.2105 noch nicht gereicht. Ausserdem ist das mit den 60% so eine Sache. Natürlich stehen die im Gesetz und hat das Bundesgericht dies bestätigt. Nur wer sagt uns den, ob die Erhebung des kantonalen Steueramtes so stimmt. Die können uns ja erzählen, was die (oder der *Regierungsrat) wollen (*oder müssen). Die Berechnung eines Eigenmietwertes ist an sich schone eine Wissenschaft, von der ich behaupten würde, dass nicht mal die Architekten, welche im Nebenamt die Erhebungen vor Ort machen noch die Leute beim kantonalen Steueramt wirklich noch genau wissen, was sie warum und wie berechnen müssen. Da wird doch ein Mittelwert über den Daumen gepeilt. Kann von uns ja eh niemand wirklich nachvollziehen und kontrollieren. Und ob die angebliche Marktmiete die dabei berechnet wird (minus 40% = Eigenmietwert) tatsächlich den örtlichen Begebenheiten entspricht, ist wohl mehr der “Glauben” des Regierungsrates, als dass es den harten Tatsachen des Mietmarktes entspricht. Bewiesen wird ja nie etwas, nur immer behauptet. Vor kurzem, bei den letzten Abstimmungen zu den neuen kantonalen Steuergesetzen hiess es noch von den der gleichen Regierung, diese Entlastungen (vor allem bei den Unternehmungen und den Reichen) bräuchte es, um die Standortattraktivität des Kantons Aargau im Steuerwettbewerb mit den anderen Kanton zu erhöhen. Die kleinen Ausfälle könne der Aargau gut verkraften, mittel- bis längerfristig würde es dem Aargau damit besser gehen. Und noch im 2012/2013 hiess es, die Eigenmietwerte im Aarau gäben keinen Anlass daran etwas zu ändern. Aber kaum ziehen an der Konjunktur- und somit der Steuereinnahmenfront ein paar Wolken auf, ist plötzlich alles anders. Es wird auch immer mehr ersichtlich, dass die Kantone und Gemeinden die Steuererhöhungen, welche sie an der Urne nicht durchbringen, später einfach per Verordnung oder Dekret über die Gebühren(falle) reinzubringen versuchen. Stichwort im Aargau: die abgelehnte Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern, dafür immer höhere Gebühren beim Strassenverkehrsamt. Dabei steht auch dafür irgendwo in einem Gesetz, dass Gebühren nur kostendeckend erhoben werden dürfen. Und heute ging es in den Medien schon weiter. Alle reden in Bern grossartig von der Energiewende. Jetzt fahren viele moderne Autos, welche weniger Treibstoffe verbrauchen. Darum hat der Bund im 2015 245 Milliönchen weniger an Mineralölsteuern eingenommen und schon schreien dort oben ein paar Wichtigtuer nach einer Erhöhung der Mineralölsteuer. Die vielen unnötigen Ausgaben beim Bund gäben wohl mehr Anlass zu einer genauen Überprüfung!! Man kann einfach nur noch den Kopf schütteln ab so viel Unvernunft, Arroganz und Dummheit.

        1. Bin mit Ihnen einig – Kohäsions- MILLIARDEN versickern seit Jahren im Osten für wahnwitzige Projekte die niemand kontrollieren kann.Milliarden versickern dank DEZA in der Entwicklungshilfe die nichts bezweckt. Afrika wird immer ärmer und kinderreicher – dafür wächst die Bevölkerung und die Korruption der Regierende. Milliarden für Flüchtlinge und deren “Integration” inkl. Sondersettings die gemäss Genfer-Konvention gar keine sind. Nur für die ansässige Bevölkerung bleibt anscheinend kein Geld übrig – siehe das Gerangel in Bern um die minimale Erhöhung der AHV.Zudem ist die Schweiz praktisch das einzige Land, das Steuern auf die AHV erhebt.
          Wir müssen uns organisieren und dieser Staatlichen-Abzocke Einhalt gebieten.
          Anmerkung des Komitees Eigenmietwert-Nein
          Ja – es gibt neben dem Eigenmietwert viel zusätzlichen Unmut unter den Schreibenden in den Kommentaren. Wir bitten darum hier das Thema Eigenmietwert zu behandeln und erwarten gerne Vorschläge zur Bekämpfung dieses Missstandes. Bitte nutzen Sie zudem auch unsere Empfehlungen auf der Seite Aktuell . Wir raten Ihnen nun persönlich aktiv zu werden und nicht nur die Faust im Sack machen! Wenden Sie sich per Brief an Ihre politisch nahestehenden Politiker und melden Sie sich beim lokalen Steueramt und der Gemeindeverwaltung. Machen Sie Ihre Argumente und Ihren Unmut an allen Stellen schriftlich bekannt und bitten Sie um Rat, welche Möglichkeiten für Sie bestehen um diese Situation zu mildern.

    7. 18. 01. 2016
      Leider habe ich erst heute (nach Ablauf der Frist) im Freiämter von Ihrer Petition gelesen. Ich habe den Aarg. Hauseigentümerverein aufgefordert gegen die Erhöhung beim grossen Rat zu protestieren, welcher mir antwortete, er hätte alles versucht und es sei nun nichts mehr zu ändern.

    8. habe im Radio gehört von einer Initiative zur Abschaffung hier im Aargau . Finde die dazu gehörige Website nicht, möchte daran teilnehmen. Wissen Sie etwas?

      1. Grüzi Herr Rhyn
        Sie haben Ihren Kommentar auf der gesuchten Website eingetragen. Im Menü links finden Sie alle verfügbaren Informationen: Zum Beispiel die Möglichkit mitzumachen unter ‘Meine Stimme geben’.

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